Handel Musterklauseln

Handel. Je nach Sachlage wird am oder um das Auflegungs- und/oder Notierungsdatum ein Antrag bei der Euronext Dublin, der Londoner Börse und/oder denjenigen anderen Börsen, die der Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit festlegen kann (die „relevanten Börsen“), auf Notierung und/oder Zulassung der ausgegebenen und zur Ausgabe zur Verfügung stehenden Anteile zum Handel am Hauptmarkt jeder relevanten Börse gestellt. Dieser Prospektnachtrag und der Prospekt bilden zusammen den Zulassungsprospekt zwecks Zulassung zum Handel am Hauptmarkt jeder relevanten Börse. Der Fonds ist ein börsengehandelter Indexfonds („ETF“). Die Anteile dieses Fonds sind unter Anlegern voll übertragbar und werden an den relevanten Börsen notiert und/oder gehandelt. Es ist vorgesehen, dass die Anteile durch öffentliche und institutionelle Anleger auf die gleiche Weise wie die Stammaktien einer börsennotierten Handelsgesellschaft auf dem Sekundärmarkt gekauft und verkauft werden. Typ Offen. Basiswährung USD Geschäftstag Ein Tag (mit Ausnahme von Samstagen oder Sonntagen), an dem das United States Federal Reserve System geöffnet hat, oder ein anderer Tag bzw. andere Tage, den bzw. die der Verwaltungsrat festlegt und den Anteilsinhabern im Voraus mitteilt. Handelstag Jeder Geschäftstag. Einige Geschäftstage sind jedoch keine Handelstage, wenn z. B. Märkte, an denen die Anlagen des Fonds notiert sind oder gehandelt werden, oder Märkte von Bedeutung für einen Referenzindex, geschlossen sind, vorausgesetzt, dass es in jedem Zweiwochenzeitraum mindestens einen Handelstag gibt, und stets vorbehaltlich der Ermessensfreiheit des Verwaltungsrats, die Ermittlung des Nettoinventarwerts sowie den Verkauf, den Umtausch und/oder die Rücknahme von Anteilen an der Gesellschaft oder einem der Fonds gemäß den Bestimmungen des Prospekts und der Satzung vorübergehend auszusetzen. Der Anlageverwalter erstellt Handelskalender, in denen die Handelstage für jeden Fonds vorab aufgeführt sind. Die Anlageverwalter kann den Handelskalender von Zeit zu Zeit ändern, beispielsweise dann, wenn der maßgebliche Marktbetreiber, Regulierer oder die maßgebliche Börse einen relevanten Markt als für den Handel und/oder die Abwicklung geschlossen erklärt (eine solche Schließung kann mit kurzfristiger oder ohne Mitteilung an den Anlageverwalter erfolgen). Der Handelskalender für den Fonds ist bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Orderannahmeschluss 16:30 Uhr (Dubliner Zeit) am relevanten Handelstag oder ein anderer Zeitpunkt, den der An...
Handel. KAUFEN ODER VERZICHTEN 1. Im Falle von „Kaufen oder Verzicht" hat der Käufer das Recht, den Käse vor dem Empfang zu prüfen oder prüfen zu lassen. Die Prüfung muss innerhalb einer bestimmten Zeitspanne geschehen, und zwar spätestens am 2. Arbeitstag nach dem Tag, an dem der Verkäufer mitgeteilt hat, dass die Waren „zu besehen" sind. In der Regel ist dies der 2. Arbeitstag nach dem Abschluss von „Kaufen oder Verzichten”, es sei denn, dass ein längerer Zeitraum vereinbart wurde. 2. Entsprechen die Waren auf der Grundlage der gemäß Absatz 1 durchgeführten Prüfung nicht den Erwartungen des Käufers, gilt der Vertrag ohne weiteres als aufgelöst. 3. Wenn der Käufer oder sein Bevollmächtigter die Prüfung nicht innerhalb der vorgenannten Frist durchführt, gilt der Käse als genehmigt; spätere Bemerkungen können nicht zur Auflösung des Vertrags oder zu einer Entschädigung führen, außer bei versteckten Mängeln.
Handel. Am oder um das Auflegungsdatum ist ein Antrag bei der Londoner Börse und/oder denjenigen anderen Börsen, die der Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit festlegen kann (die „relevanten Börsen“), auf Notierung und/oder Zulassung der ausgegebenen und zur Ausgabe zur Verfügung stehenden Anteile zum Handel am Hauptmarkt jeder relevanten Börse gestellt worden. Dieser Prospektnachtrag und der Prospekt bilden zusammen den Zulassungsprospekt zwecks Zulassung zum Handel am Hauptmarkt jeder relevanten Börse. Der Fonds ist ein börsengehandelter Indexfonds („ETF“). Die Anteile dieses Fonds sind unter Anlegern voll übertragbar und werden an den relevanten Börsen notiert und/oder gehandelt. Es ist vorgesehen, dass die Anteile durch private und professionelle Anleger auf die gleiche Weise wie die Stammaktien einer börsennotierten Handelsgesellschaft auf dem Sekundärmarkt gekauft und verkauft werden. Typ Offen. Basiswährung USD.
Handel. Ein auf Regeln beruhender Handel
Handel. Am oder um das Auflegungsdatum ist ein Antrag bei der Londoner Börse, der irischen Börse und/oder denjenigen anderen Börsen, die der Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit festlegen kann (die „relevanten Börsen“), auf Notierung und/oder Zulassung der ausgegebenen oder zur Ausgabe zur Verfügung stehenden Anteile zum Handel am Hauptmarkt jeder relevanten Börse gestellt worden. Dieser Prospektnachtrag und der Prospekt bilden zusammen den Zulassungsprospekt zwecks Zulassung zum Handel am Hauptmarkt jeder relevanten Börse. Der Fonds ist ein börsengehandelter Indexfonds („ETF“). Die Anteile dieses Fonds sind unter Anlegern voll übertragbar und werden an den relevanten Börsen notiert und/oder gehandelt. Es ist vorgesehen, dass die Anteile durch private und professionelle Anleger auf die gleiche Weise wie die Stammaktien einer börsennotierten Handelsgesellschaft auf dem Sekundärmarkt gekauft und verkauft werden. Typ Offen. Basiswährung USD.
Handel. Artikel 4 Ziel
Handel. Alle Verkäufer/Ausführer verfügen über gültige Lizenzen/Genehmigungen für die Holz­ vermarktung. KRITERIUM 6.1 Die Ausführer verfügen über eine Lizenz der FC. ZUSTÄNDIGKEIT FC-TIDD.
Handel. Alle Verkäufer/Ausführer verfügen über gültige Lizenzen/Genehmigungen für die Holz­ vermarktung. KRITERIUM 6.2 Die inländischen Verkäufer sind bei der Forstkommission registriert. ZUSTÄNDIGKEIT FC-TIDD (prüft die Registrierungsanträge einheimischer Verkäufer, führt Vor-Ort-Kontrol­ len bei den Verkäufern durch, prüft die Einkäufe des Verkäufers bei den Sägewerken).
Handel. 9 Freiberufler 10 sonstige Dienstleistungen