Zwei-Faktor-Authentifizierung Musterklauseln

Zwei-Faktor-Authentifizierung. Als vorbeugende Sicherheitsmaßnahme verlangen wir, dass jeder 1T Kunde das Zwei-Faktor-Authentifizierungsystem ("2FA") verwendet, das für den Zugang zur 1T Plattform verfügbar ist. Bei der Verwendung von 2FA ist für den Zugriff auf dein 1T-Konto zusätzlich zum Passwort eine Verifizierung mit einem zweiten Faktor ("Zweiter Faktor") erforderlich, d.h. E-Mail oder andere Zweite Faktoren, die wir von Zeit zu Zeit unterstützen, wie SMS oder Push-Benachrichtigung.
Zwei-Faktor-Authentifizierung. Klassifizierung Bewertung Anforderung Aufgrund der möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen einer M2M Portalsitzung wird als zusätzliche Sicherheitsstufe optional ein zweistufiger Authentifizierungsprozess gefordert. Antwort ☐ Vorgabe zur Gänze erfüllt ☐ Vorgabe nicht/teilweise erfüllt Bewertung Für „Vorgabe zur Gänze erfüllt“ erhält der Bieter 0,25 Punkte. Für „Vorgabe nicht/teilweise erfüllt“ erhält der Bieter 0,00 Punkte.
Zwei-Faktor-Authentifizierung. Die gängigste Methode, um Online-Konten gegen den Zugriff Fremder zu schützen, ist ein Passwort. Das Problem dabei: Nur die wenigsten Nutzer verwenden wirklich sichere Passwörter. Außerdem greifen viele User auf unterschiedliche Seiten mittels ein und desselben Passworts zu. So können Kriminelle recht schnell Zugriff auf die gesamte Online-Identität einer Person bekommen. Aus diesem Grund bieten wir einen zusätzlichen Schutzmechanismus namens Zwei-Faktor-Authentifizierung an. Dabei wird das Passwort um einen Pin erweitert, den der Nutzer bei der Anmeldung eingeben muss. Die Nutzung dieser sicheren Authentifizierungsmethode können Sie mit Hilfe der Self-Services im Login-Bereich unserer Generali Vitality Website einrichten.
Zwei-Faktor-Authentifizierung. Als Sicherheitsmaßnahme ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung ("2FA") auf den SmartBytes Systemen implementiert. Bei Verwendung der 2FA ist eine Verifizierung mit einem zweiten Faktor – E-Mail, SMS oder Push-Benachrichtigung – ("2F") zusätzlich zu einem Passwort erforderlich. Für jede Auszahlung von Geldern an den SmartBytes Kunden nach einem Verkauf von CPT gemäß Punkt 12.9 der Coinpanion AGB und den anwendbaren Partner AGB ist die Verwendung der 2FA verpflichtend.
Zwei-Faktor-Authentifizierung. Für bestimmte Produkte benötigt der Kunde für die Authentifizierung eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung. Hierfür muss der Kunde zwei von den folgenden drei Faktoren zur Authentifizierung erfüllen: - Wissenselement – etwas, das nur der Kunde weiß (z. B. die persönliche Identifikationsnummer [PIN] oder das persönliche Passwort) - Besitzelement – etwas, was nur der Kunde besitzt (z. B. das Smartphone), oder - Seinselement – etwas, das der Kunde ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometri- sches Merkmal des Kunden). Der Kunde benötigt für eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zwingend ein Smartphone, das zunächst bei der Bank über eine Anmeldung zu authentifizieren ist. Der Kunde hat hierzu zur Verwendung des Smartphones auf diesem eine Anwendung (SecureGo Plus App) herunterzuladen. Für diese gelten eigene Geschäfts- und Nutzungsbedingungen. Der Kunde ist selbst für die Beschaffung, Installation, Wartung und Pflege des mobilen Endgerätes und der Anwendung verantwortlich. Für die Authentifizierung seines Smart- phones wird dem Kunden ein Aktivierungscode im OnlineBanking bereitgestellt.

Related to Zwei-Faktor-Authentifizierung

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Stillschweigende Verlängerung Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.

  • Eingruppierung Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerk- malen der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA). Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist.

  • Ablehnung der Ausführung (1) Sind die Ausführungsbedingungen (siehe Nummer 1.6 Absatz 1) nicht erfüllt, kann die Bank die Ausführung des Überweisungsauftrags ablehnen. Hierüber wird die Bank den Kunden unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der in Nummer 2.2.1 beziehungsweise Nummer 3.1.2 und Nummer 3.2.2 vereinbarten Frist, unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe der Ablehnung sowie die Möglichkeiten angeben, wie Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. (2) Ist eine vom Kunden angegebene Kundenkennung für die Bank erkennbar keinem Zahlungsempfänger, keinem Zahlungskonto oder keinem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zuzuordnen, wird die Bank dem Kunden hierüber unverzüglich eine Information zur Verfügung stel- len und ihm gegebenenfalls den Überweisungsbetrag wieder herausgeben. (3) Für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsver- zeichnis“ ausgewiesene Entgelt.

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.