Änderung der Teilnahmeregeln. Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der zuständigen Lotterieaufsichtsbehörde (s. Pkt. 1). Sie werden für den Gewinnsparer verbindlich, sobald die Änderungen der Teilnahmeregeln vom Vorstand, dem Aufsichtsrat und der zuständigen Lotterieaufsichtsbehörde genehmigt sind. Soweit der Gewinnsparer mit der Änderung nicht einverstanden ist, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht des Gewinnsparvertrages zu, dass innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung der Teilnahmeregeln gegenüber der jeweils losverwaltenden Bank in Textform auszuüben ist. Den jeweils aktuellen Stand der Teilnahmeregeln kann der Gewinnsparer auf der Internetseite des Gewinnsparverein e.V. (unter: xxx.xxx.xx) und bei allen teilnehmenden Banken einsehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Vorvertragliche Informationen Für Außerhalb Von Geschäftsräumen Geschlossene Verträge Und Für Fernabsatzverträge
Änderung der Teilnahmeregeln. Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der zuständigen Lotterieaufsichtsbehörde Lot- terieaufsichtsbehörde (s. Pkt. 1). Sie werden für den Gewinnsparer verbindlichver- bindlich, sobald die Änderungen der Teilnahmeregeln vom Vorstand, dem Aufsichtsrat und der zuständigen Lotterieaufsichtsbehörde genehmigt sind. Soweit der Gewinnsparer mit der Änderung nicht einverstanden ist, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht des Gewinnsparvertrages zu, dass innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung der Teilnahmeregeln gegenüber der jeweils losverwaltenden Bank in Textform Text- form auszuüben ist. Den jeweils aktuellen Stand der Teilnahmeregeln kann der Gewinnsparer auf der Internetseite des Gewinnsparverein e.V. (unter: xxx.xxx.xx) und bei allen teilnehmenden Banken einsehen.
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Samples: Teilnahmeregeln Für Das Gewinnsparen, Teilnahmeregeln Für Das Gewinnsparen, Teilnahmeregeln Für Das Gewinnsparen
Änderung der Teilnahmeregeln. Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der zuständigen Lotterieaufsichtsbehörde Lotterie- aufsichtsbehörden (s. Pkt. 1). Sie werden für den Gewinnsparer verbindlich, sobald die Änderungen der Teilnahmeregeln vom Vorstand, dem Aufsichtsrat Beirat und der den zuständigen Lotterieaufsichtsbehörde Lotterieaufsichtsbehörden genehmigt sind. Soweit der Gewinnsparer mit der Änderung nicht einverstanden ist, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht des Gewinnsparvertrages zu, dass innerhalb in- nerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung der Teilnahmeregeln Teilnahmere- geln gegenüber der jeweils losverwaltenden Bank in Textform schriftlich auszuüben ist. Den jeweils aktuellen Stand der Teilnahmeregeln kann der Gewinnsparer auf der Internetseite des Gewinnsparverein e.V. (unter: xxx.xxx.xxxxx.xxx.xx > Wir über uns > Teilnahmeregeln) und bei allen teilnehmenden Banken einsehen.
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Samples: Teilnahmeregeln Für Das Gewinnsparen, Teilnahmeregeln Für Das Gewinnsparen
Änderung der Teilnahmeregeln. Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der zuständigen Lotterieaufsichtsbehörde Lotterie- aufsichtsbehörde (s. Pkt. 1). Sie werden für den Gewinnsparer verbindlich, sobald die Änderungen der Teilnahmeregeln vom Vorstand, dem Aufsichtsrat Aufsichts- rat und der zuständigen Lotterieaufsichtsbehörde genehmigt sind. Soweit der Gewinnsparer mit der Änderung nicht einverstanden ist, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht des Gewinnsparvertrages zu, dass das innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung der Teilnahmeregeln Teil- nahmeregeln gegenüber der jeweils losverwaltenden Bank in Textform auszuüben aus- zuüben ist. Den jeweils aktuellen Stand der Teilnahmeregeln kann der Gewinnsparer auf der Internetseite des Gewinnsparverein e.V. (unter: xxx.xxx.xx) und bei allen teilnehmenden Banken einsehen.
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Samples: Teilnahmeregeln Für Das Gewinnsparen
Änderung der Teilnahmeregeln. Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der zuständigen Lotterieaufsichtsbehörde Lotterie- aufsichtsbehörde (s. Pkt. 1). Sie werden für den Gewinnsparer verbindlich, sobald so- bald die Änderungen der Teilnahmeregeln vom Vorstand, dem Aufsichtsrat und der zuständigen Lotterieaufsichtsbehörde genehmigt sind. Soweit der Gewinnsparer mit der Änderung nicht einverstanden ist, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht des Gewinnsparvertrages Gewinnsparvertrags zu, dass innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung der Teilnahmeregeln Teilnah- meregeln gegenüber der jeweils losverwaltenden Bank in Textform auszuüben auszu- üben ist. Den jeweils aktuellen Stand der Teilnahmeregeln kann der Gewinnsparer auf der Internetseite des Gewinnsparverein e.V. (unter: xxx.xxx.xx) und bei allen al- len teilnehmenden Banken einsehen.
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Samples: Teilnahmeregeln Für Das Gewinnsparen
Änderung der Teilnahmeregeln. Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der zuständigen Lotterieaufsichtsbehörde Lot- terieaufsichtsbehörde (s. Pkt. 1). Sie werden für den Gewinnsparer verbindlichver- bindlich, sobald die Änderungen der Teilnahmeregeln vom Vorstand, dem Aufsichtsrat und der zuständigen Lotterieaufsichtsbehörde genehmigt geneh- migt sind. Soweit der Gewinnsparer mit der Änderung nicht einverstanden ist, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht des Gewinnsparvertrages Gewinnsparvertra- ges zu, dass innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung Ände- rung der Teilnahmeregeln gegenüber der jeweils losverwaltenden Bank in Textform auszuüben ist. Den jeweils aktuellen Stand der Teilnahmeregeln kann der Gewinnsparer auf der Internetseite des Gewinnsparverein e.V. (unter: xxx.xxx.xx) und bei allen teilnehmenden Banken einsehen.
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Samples: Teilnahmeregeln Für Das Gewinnsparen