Änderung des Beihilfeanspruchs. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Änderungen des Beihilfebemessungssatzes und/oder des Beihilfefähigkeitssatzes der Aufwendungen für zahntechnische Leistungen unverzüglich anzuzeigen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung