Änderung von Fristen. Alle verbindlichen Fristen (Vertragsfristen) können nur textlich durch den AG verändert werden. Diese Textformerfordernis kann nur schriftlich geändert werden. In einem Bauzeitenplan des AGs genannte Einzelfristen gelten als Vertragsfristen.
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Samples: Werkvertrag, Werkvertrag
Änderung von Fristen. Alle verbindlichen Fristen (Vertragsfristen) können nur textlich durch den AG verändert werden. Diese Textformerfordernis Textformer- fordernis kann nur schriftlich geändert werden. In einem Bauzeitenplan des AGs genannte Einzelfristen gelten als Vertragsfristen.
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Samples: Werkvertrag
Änderung von Fristen. Alle verbindlichen Fristen (Vertragsfristen) können nur textlich durch den AG verändert werden. Diese Die Textformerfordernis kann nur schriftlich geändert werden. In einem Bauzeitenplan des AGs genannte Einzelfristen gelten als Vertragsfristen.
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Samples: Werkvertrag