Common use of Änderungen der Entgelte für Verbraucher Clause in Contracts

Änderungen der Entgelte für Verbraucher. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. 12 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen. Bei Änderungen der Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nr. 12 Abs. 2 bis 6 der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen.

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Samples: www.psd-koblenz.de, www.raiba-bidingen.de, www.volksbank-mittweida.de

Änderungen der Entgelte für Verbraucher. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden Kunden, spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen elektro- nischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking)vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. Nummer 12 Abs. Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäftsbedingungen. Bei Änderungen der Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nr. Nummer 12 Abs. Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungenGeschäftsbedingungen.

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Samples: www.aad-fondsdiscount.de, www.fonds-super-markt.de, b2b.dab-bank.de

Änderungen der Entgelte für Verbraucher. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zwei Monate Mona- te vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform Text- form angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung Ge- schäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen Än- derungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. 12 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäfts- bedingungen. Bei Änderungen der Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nr. 12 Abs. 2 bis 6 der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungenGeschäftsbedingungen.

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Samples: www.vbeutin.de, www.vb3.de

Änderungen der Entgelte für Verbraucher. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden Kunden, spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt Zeit- punkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking)vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. Nummer 12 Abs. Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäftsbedingungen. Bei Änderungen der Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nr. Nummer 12 Abs. Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungenGeschäftsbedingungen.

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Samples: www.targobank.de