Common use of Änderungen des Leistungsumfangs Clause in Contracts

Änderungen des Leistungsumfangs. 8.1 Jede Partei kann jederzeit schriftlich Änderungen, Abweichungen oder Erweiterungen des Leistungsumfanges bezüglich der Serviceleistungen verlangen („Änderung des Leistungsumfangs“). Bei Eingang eines Änderungsverlangens wird Siemens Energy dem Kunden ein schriftliches “Nachtragsangebot“ für die verlangte Änderung des Leistungsumfangs unter Angabe der Auswirkungen einschließlich erforderlicher Anpassung des Vertragspreises, der Zeitpläne und vereinbarten Termine, des Umfangs der Serviceleistungen und sonstiger betroffener Regelungen des Vertrages unterbreiten. Wenn der Kunde auf Grundlage eines Nachtragsangebots eine Änderung des Leistungsumfangs wünscht, teilt er dies Siemens Energy innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Nachtragsangebots schriftlich mit. Siemens Energy ist nicht verpflichtet, Änderungen Leistungsumfangs durchzuführen, bevor die Änderungen schriftlich von den Parteien vereinbart wurden.

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Änderungen des Leistungsumfangs. 8.1 Jede Partei kann jederzeit schriftlich Änderungen, Abweichungen oder Erweiterungen des Leistungsumfanges bezüglich der Serviceleistungen verlangen („Änderung des Leistungsumfangs“). Bei Eingang eines Änderungsverlangens wird Siemens Energy dem Kunden ein schriftliches “Nachtragsangebot“ für die verlangte Änderung des Leistungsumfangs unter Angabe der Auswirkungen einschließlich erforderlicher Anpassung des Vertragspreises, der Zeitpläne und vereinbarten Termine, des Umfangs der Serviceleistungen und sonstiger betroffener Regelungen des Vertrages unterbreiten. Wenn der Kunde auf Grundlage eines Nachtragsangebots eine Änderung des Leistungsumfangs wünscht, teilt er dies Siemens Energy innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Nachtragsangebots schriftlich mit. Siemens Energy ist nicht verpflichtet, Änderungen Leistungsumfangs durchzuführen, bevor die Änderungen schriftlich von den Parteien vereinbart wurden.

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Änderungen des Leistungsumfangs. 8.1 Jede Partei kann jederzeit schriftlich Änderungen, Abweichungen oder Erweiterungen des Leistungsumfanges bezüglich der Serviceleistungen verlangen („Änderung des Leistungsumfangs“). Bei Eingang eines Änderungsverlangens wird Siemens Energy dem Kunden ein schriftliches Nachtragsangebot“ für die verlangte Änderung des Leistungsumfangs unter Angabe der Auswirkungen einschließlich erforderlicher Anpassung des Vertragspreises, der Zeitpläne und vereinbarten Termine, des Umfangs der Serviceleistungen und sonstiger betroffener Regelungen des Vertrages unterbreiten. Wenn der Kunde auf Grundlage eines Nachtragsangebots eine Änderung des Leistungsumfangs wünscht, teilt er dies Siemens Energy innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Nachtragsangebots schriftlich mit. Siemens Energy ist nicht verpflichtet, Änderungen des Leistungsumfangs durchzuführen, bevor die Änderungen schriftlich von den Parteien vereinbart wurden.

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