Bestellung und Auftragsbestätigung. 1.1 Der Besteller kann die Bestellung widerrufen, wenn der Auftragneh- mer sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang schriftlich an- genommen hat (Auftragsbestätigung).
1.2 Abweichungen, Änderungen oder Ergänzungen der Bestellung durch die Auftragsbestätigung werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Besteller schriftlich bestätigt werden. Insbesondere ist der Bestel- ler an Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers nur in- soweit gebunden, als diese mit seinen Bedingungen übereinstimmen oder er ihnen schriftlich zugestimmt hat. Die Annahme von Lieferun- gen oder Leistungen sowie Zahlungen bedeuten keine Zustimmung.
Bestellung und Auftragsbestätigung. 1.1 Der Besteller kann die Bestellung widerrufen, wenn der Auftragnehmer sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang schriftlich angenom- men hat (Auftragsbestätigung).
1.2 Abweichungen, Änderungen oder Ergänzungen der Bestellung durch die Auftragsbestätigung werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Besteller schriftlich bestätigt werden. Insbesondere ist der Besteller an Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers nur insoweit gebunden, als diese mit diesen Bedingungen übereinstimmen oder er ihnen schriftlich zugestimmt hat. Die Annahme von Lieferungen oder Leistungen sowie Zahlungen bedeuten keine Zustimmung.
1.3 Regelungen in anderen Dokumenten des Auftragnehmers (z.B. Spezi- fikationen, Data Sheets, technische Dokumentation, Werbematerial, Auftragsbestätigung oder Lieferscheine), die von diesen Bedingungen abweichen (z.B. zu den rechtlichen Bedingungen, Haftung, Benut- zungsbeschränkungen), finden keine Anwendung.
Bestellung und Auftragsbestätigung. 1. Die Bestellung wird durch die Auftragsbestätigung des Lieferanten verbindlich. Etwaige Änderungen sind vom Besteller unverzüglich schriftlich dem Lieferanten bekanntzugeben. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt sind.
2. Die angegebene Lieferzeit beginnt an dem Tag, an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht endgültig geklärt ist. Dazu gehören auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung und die Erteilung notwendiger Genehmigungen.
3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Lieferanten auch innerhalb eines Verzuges die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten . Der Lieferant wird den Besteller unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informieren. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren Umstände gleich, die dem Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei dem Lieferanten, seinen Vorlieferanten oder einem Sublieferer eintreten.
4. Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen, bleiben vorbehalten.
5. Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Bestellers. Soweit die Genehmigung durch den Lieferanten beschafft wird, ist dieser Vertreter des Bestellers. Die Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Besteller. Wird die Genehmigung endgültig versagt, kann der Lieferant die entstandenen Kosten zuzüglich 10% der Auftragssumme verlangen. Dem Besteller bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden des Lieferanten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.
6. Notwendige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.
Bestellung und Auftragsbestätigung. 2.1. Unsere Bestellanfragen für Warenlieferungen verstehen sich stets als unverbindliche Anfrage an den Lieferanten. Alle Angebote des Lieferanten haben eine Gültigkeit von 20 Werktagen ab Angebotslegung. Nur Bestellungen in Textform sind rechtsverbindlich. Soweit Bestellungen per E-Mail versandt werden, sind diese nur dann rechtsverbindlich, wenn diese von uns auf unserem Geschäftspapier als PDF-Dokument verschickt werden; eine formlose E-Mail reicht also nicht aus. Die so definierte Textform gilt für alle Verträge, Vertragsänderungen, Vertragsergänzungen und für alle sonstigen rechtsgestaltenden Erklärungen und Vereinbarungen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Bestätigung in Textform. Zur Einhaltung der Schriftform genügt die Versendung per Telefax oder E-Mail.
2.2. Jeder Auftrag ist unverzüglich durch Auftragsbestätigung, welche der Textform bedarf, zu bestätigen. Erhalten wir keine Auftragsbestätigung und auch keine Ablehnung des Angebotes durch den Lieferanten, gilt eine von uns getätigte Bestellung mit Beginn der Auftragsausführung als vom Lieferanten angenommen; es gelten dann die Konditionen der Bestellung und dieser Einkaufsbedingungen.
2.3. Weicht der Lieferant in seiner Auftragsbestätigung von den Konditionen der Bestellung ab oder verweist auf eigene AGB, gilt dies als Zurückweisung unserer Bestellung; wir akzeptieren so geänderte Konditionen nicht und behalten uns vor, Lieferungen, die auf Grundlage geänderter Bestellungen erfolgen, auf Kosten des Lieferanten zurückzuweisen.
Bestellung und Auftragsbestätigung. 2.1. Nur schriftliche und elektronische Bestellungen sind gültig. Mündliche Abmachungen und Ergänzungen oder Änderungen von Bestellungen müssen von PAWI schriftlich oder elektronisch bestätigt sein.
2.2. Jede Bestellung ist vom Lieferanten schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Geht PAWI innert 5 Arbeitstagen seit Bestellung keine schriftliche oder elektronische Äusserung des Lieferanten zu, gilt die Bestellung zu den darin genannten Konditionen als vom Lieferanten angenommen.
2.3. Bestellungen unter einem Warenbetrag von CHF 50'000 gelten ohne handschriftliche Unterschrift. Darüberliegende Gesamtsummen müssen zwingend unterschrieben werden.
Bestellung und Auftragsbestätigung. 2.1. Unsere Abschlussvertreter sind nur zu schriftlichen Bestellungen befugt. Mündliche Abreden bedürfen daher zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
2.2. Bestellungen sind vom Lieferanten unter Angabe unseres Geschäftszeichens und / oder der Bestellnummer mit Nennung von verbindlichem Preis und Liefertermin binnen fünf (5) Werktagen zu bestätigen. Wenn binnen dieser Frist keine Auftragsbestätigung erfolgt, gilt die Bestellung als angenommen.
2.3. Angebote des Lieferanten erfolgen stets unentgeltlich, insbesondere erforderliche Zeichnungen oder sonstige Unterlagen.
2.4. Alle unsere Angebotsunterlagen und schutzrechtsfähigen Informationen, insbesondere Zeichnungen, Pläne, Kalkulationen und technische Spezifikationen, bleiben unser Eigentum und dürfen nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung Dritten zugänglich oder bekannt gemacht werden.
2.5. Von uns überlassene oder für uns nach unseren Angaben gefertigte Werkzeuge und Modelle dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Außerdem ist der Lieferant verpflichtet, mit solchen Werkzeugen und Modellen keinerlei Teile für Dritte zu produzieren. Der Lieferant haftet für alle uns oder Dritten aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehenden Schäden.
2.6. Soweit die Bestellungen gegenüber diesen Einkaufsbedingungen abweichende Regelungen oder Inhalte aufweist, so gelten die Regelungen / Inhalte in der Bestellung vorrangig.
Bestellung und Auftragsbestätigung. 2.1. Bestellungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen. Mündliche Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber (Textform ausreichend), es sei denn, der Auftraggeber nimmt mündlich bestellte Lieferungen vorbehaltlos an. Nebenabreden sind schriftlich niederzulegen. Soweit die Angebote des Auftraggebers nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist enthalten, hält sich der Auftraggeber hieran eine Woche nach dem Datum des Angebots gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung beim Auftraggeber.
2.2. Bestellungen des Auftraggebers sind vom Lieferanten unter Angabe des Geschäftszeichens unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
2.3. An den vom Auftraggeber abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen behält sich der Auftraggeber das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Lieferant darf sie ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen noch selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat diese Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers vollständig an diesen zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden, oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Vom Lieferanten hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen Datensicherung.
Bestellung und Auftragsbestätigung. 1.1 Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind verbindlich. Es gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen, soweit in unseren Bestellungen nichts anderes festgelegt worden ist. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, in diesem Vertrag ist mit dem Lieferanten etwas anderes bestimmt. Nehmen wir die Ware ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, ist dies nicht mit der Anerkennung der Bedingungen des Lieferanten gleichzusetzen. Will der Lieferant unsere Bedingungen nicht anerkennen, so hat er die Bestellung innerhalb von acht Tagen nach Auftragserteilung als nicht angenommen zurückzugeben. Nach widerspruchslosem Ablauf dieser Frist hat sich der Lieferant zur Ausführung entsprechend unserer Vorschriften und Bedingungen verpflichtet.
1.2 Jede von uns erteilte Bestellung ist unter Angabe unserer vollständigen Bestelldaten und der Auftragsnummer des Lieferanten zu bestätigen.
Bestellung und Auftragsbestätigung. 2.1 MOOG kann die Bestellung widerrufen, ohne dass ihr hierfür Kosten in Rechnung gestellt werden, wenn der Auftragnehmer die Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang mindestens in Textform bestätigt hat, es sei denn, dass die Lieferungen oder Leistungen inzwischen erbracht sind.
2.2 Bestellungen und Lieferantenabrufe von MOOG sind nur dann verbindlich, wenn sie in Text- oder Schriftform erteilt wurden. Dies gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen. Zum Nachweis des Empfanges genügen die Ein- und Ausgangsdaten des Servers von MOOG. Die Partei, die dem Inhalt der gespeicherten Daten widerspricht oder Behauptung aufstellt, die damit nicht vereinbart sind, trägt die Beweislast.
2.3 Die Abtretung oder Absicht zur Abtretung oder Weitergabe von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag zwischen MOOG und dem Auftragnehmer an Unterauftragnehmer/Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von MOOG zulässig. Die Mitteilung muss binnen 5 Arbeitstagen nach Bestelleingang in Textform erfolgen und an den in der Bestellung namentlich genannten MOOG- Mitarbeiter adressiert sein. § 354 a HGB bleibt unberührt.
2.4 Handelt es sich bei dem Geschäft zwischen MOOG und dem Auftragnehmer um die Lieferung von Waren, die nach technischen Vorgaben von MOOG gefertigt werden, wie zum Beispiel technischen Zeichnungen von MOOG, dann hat der Auftragnehmer all jene Herstellungsschritte im eigenen Haus auf eigenen Maschinen auszuführen, die für die Maße, Toleranzen und branchenüblich maßgeblichen Qualitätsmerkmale bestimmend sind. Mitteilungspflicht gemäß Punkt 2.3 gilt entsprechend.
Bestellung und Auftragsbestätigung. Unsere Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich erteilen oder die schriftliche Bestätigung mündlich von uns erteilter Bestellungen durch den Lieferanten unsererseits schriftlich bestätigt wird. Speck behält sich an schriftlichen Unterlagen, wie Zeichnungen und anderen Unterlagen, Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Von uns vorgenommene Aufträge sind durch den Lieferanten unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Mit der Bestätigung durch den Lieferanten gelten diese von uns verwendeten Einkaufs- und Zahlungsbedingungen vom Lieferanten als anerkannt, unbeschadet individueller Vorgaben über den Inhalt unseres Auftrages. Sofern die Auftragsbestätigung des Lieferanten von unserem Auftrag abweicht, gilt dies als neuer Antrag des Lieferanten, der von uns ausdrücklich schriftlich angenommen werden muss. Unser Schweigen gilt keinesfalls als Zustimmung.