Änderungsmitteilung Musterklauseln

Änderungsmitteilung. Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden.
Änderungsmitteilung. Wenn Sie die gebuchte Reise annullieren, eine Änderung oder Umbuchung wünschen, so muss dies schriftlich, per E-Mail, SMS, WhatsApp erfolgen. Massgebend zur Berechnung des Annullations- bzw. Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung; bei Samstag, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend (dies auch im Fall einer Mitteilung per E- Mail, über die Webseite oder andere elektronische Medien.
Änderungsmitteilung. WEX behält sich das Recht vor, diese Erklärung zur fairen Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit abzuändern oder zu aktualisieren. Sollten wir unseren Ansatz bezüglich des Schutzes von Daten überarbeiten, werden Sie von diesen Änderungen in Kenntnis gesetzt oder darauf hingewiesen, dass wir unsere Erklärung zur fairen Verarbeitung personenbezogener Daten aktualisiert haben, so dass Sie immer wissen, welche Daten wir verarbeiten und wie die Informationen genutzt werden. Diese Erklärung zur fairen Verarbeitung personenbezogener Daten wurde zuletzt am 1. April 2019 aktualisiert und überarbeitet. WEX Europe Services GmbH HRB 195297 Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx xxxxxxx@xxxxxx.xxx WEX Europe Services (Telesales) GmbH HRB 180005 B XxxxxxxxxxxxxXx 000 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx xxxxxxx@xxxxxx.xxx WEX Europe Services Limited 08284241 Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxx, Xxxxx Xxxxxxxx Xxxx, Xxxxx, Xxxxxxxx, XX0 0XX, Xxxxxxx xxxxxxx@xxxxxx.xxx WEX Europe Services (UK) Limited 08903805 Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxx, Xxxxx Xxxxxxxx Xxxx, Xxxxx, Xxxxxxxx, XX0 0XX, Xxxxxxx xxxxxxx@xxxxxx.xxx
Änderungsmitteilung. Sowohl die Tagespflegeperson als auch die Sorgeberechtigten verpflichten sich, Wohnungswechsel und sonstige das Betreuungsverhältnis betreffende Veränderungen frühzeitig gegenseitig anzuzeigen. Soweit Veränderungen auf Seiten der Sorgeberechtigten dazu führen, dass der Anspruch auf öffentliche Förderung der Tagespflege nicht (mehr) gegeben ist, sind diese zum Ersatz des der Tagespflegeperson aus diesem Umstand entstehenden finanziellen Schadens verpflichtet.
Änderungsmitteilung. Tagespflegeperson und Eltern verpflichten sich, Veränderungen wie Wohnungswechsel, neue Telefonnummern oder andere das Pflegeverhältnis beeinflussende Änderungen, frühzeitig gegenseitig anzuzeigen. Änderungen der Betreuungszeiten, die Einfluss auf das Betreuungsentgelt oder den Kos- tenbeitrag haben, sind unverzüglich dem Jugendamt der Stadt Sundern zu melden.
Änderungsmitteilung. LIEFERANT verpflichtet sich, vor - Änderungen am Produkt oder Verpackung - Änderungen von wesentlichen Fertigungsverfahren, -einrichtungen, -abläufen und -materialien (auch bei Unterlieferanten) - Wechsel von Unterlieferanten - Verlagerung oder Aufbau von Fertigungsstandorten (z.B. Nachweis Absicherung der Lieferfähigkeit) - Verlagerung oder Aufbau von Fertigungseinrichtungen am Standort - Abweichungen von vorgegebenen Kriterien (z.B. Zeichnungsforderungen, Qualitätsanforderungen) die Zustimmung schriftlich von RMMVÖ einzuholen und die in diesem Zusammenhang vereinbarten Qualitätsnachweise zu erbringen. Abweichungen von den von RMMVÖ gestellten Anforderungen sind vor der Lieferung mittels einer Sonderfreigabe/ Abweichgenehmigung schriftlich zu beantragen. Wird die Abweichung von RMMVÖ schriftlich genehmigt, so ist der Lieferung die von beiden Seiten unterschriebene Sonderfreigabe/ Abweichgenehmigung in Kopie beizulegen. Die erste Anlieferung nach Serienfreigabe sowie nach einer vorgenannten Änderungsmaßnahme ist je Anlieferadresse in den Lieferpapieren/Warenanhänger zu kennzeichnen.
Änderungsmitteilung. Eine Änderungsmitteilung ist erforderlich, wenn sich Änderungen hinsichtlich Name, Anschrift, Fahrstrecke, Schulwech- sel oder Bankverbindung ergeben. Die Änderungsmitteilung muss bis spätestens 15. des Vormonats schriftlich beim jeweiligen ABO-Center vorliegen. Verlust oder Zerstörung der Chipkarte sind dem ABO-Center schriftlich anzuzeigen. Bei Verlust oder Zerstörung der Chipkarte erhält der Fahrgast eine Ersatzkarte. Das Ausstellen einer Ersatzkarte kostet 10 €, es sei denn der Fahrgast weist nach, dass ein Bearbeitungsentgelt in dieser Höhe nicht oder in wesentlich niedri- gerer Höhe angefallen ist. Bis zum Erhalt der neuen Chipkarte sind Fahrausweise auf eigene Kosten zu lösen. Das Fahrgeld für abhandengekommene oder zerstörte Chipkarten wird nicht erstattet. Die als abhandengekommen ge- meldete Chipkarte ist ungültig und wird gesperrt.
Änderungsmitteilung. Sie wird erstellt, wenn sich der zu versteuernde Betrag ändert oder wenn andere Umstände eintreten, die eine Änderung der zu entrichtenden Steuer bewirken und die Rechnung bereits gestellt ist.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.