Öffentlich-rechtliche Anforderungen Musterklauseln

Öffentlich-rechtliche Anforderungen. Der AN hat vor der Vertragsunterzeichnung und bei Ausschreibungen bis zum Tag der Angebotseröffnung, wenn nicht in der Ausschreibung ein anderer Vorlagetermin bestimmt ist, dem AG vorzulegen:
Öffentlich-rechtliche Anforderungen. Der AN hat vor Vertragsschluss, bei Änderungen, sowie mindestens einmal jährlich, dem AG folgende Unterlagen vorzulegen:
Öffentlich-rechtliche Anforderungen. Über Kontakte, die von der Behörde ausgehen und die mit dem Gegenstand des Auftrages in Zusammenhang stehen, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. Soweit für die vom Auftragnehmer gemäß dem Leistungsumfang zu erstellenden Unterlagen/ Genehmigungsunterlagen bzw. von diesem auszuführenden Zuarbeiten Behördenkontakte notwendig werden, nimmt er diese nicht ohne einen Vertreter des Auftraggebers wahr. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Teilnahme an behördlich vorgeschriebenen oder anderweitig vereinbarten Prüfungen ermöglichen. Der diesbezügliche Termin ist dem Auftraggeber mindestens 14 Tage vor der Ausführung bekannt zu geben. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die hierfür erforderlichen Arbeitskräfte und Geräte unentgeltlich zur Verfügung. Nimmt der Auftraggeber sein Teilnahmerecht nicht wahr, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, diesem über das Ergebnis der Prüfungen bzw. Messungen auf Verlangen Auskünfte zu erteilen. Bei schriftlichen oder mündlichen Behördenkontakten des Auftraggebers ebenso wie bei Gerichtsverfahren wirkt der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers unterstützend und unentgeltlich mit.
Öffentlich-rechtliche Anforderungen. Über Kontakte, die von der Behörde ausgehen und die mit dem Gegenstand des Auftrages in Zusammenhang stehen, informiert der Auftrag- nehmer den Auftraggeber unverzüglich. Soweit für die vom Auftragnehmer gemäß dem Leistungsumfang zu erstellenden Unterlagen/ Genehmigungsunterlagen bzw. von diesem aus-zuführenden Zuarbeiten Behördenkontakte notwendig werden, nimmt er diese nicht ohne einen Vertreter des Auftraggebers wahr. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Teilnahme an behördlich vorgeschriebenen oder anderweitig vereinbarten Prüfungen ermöglichen. Der diesbezügliche Termin ist dem Auftraggeber mindestens 14 Tage vor der Ausführung bekannt zu geben. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die hierfür erforderlichen Arbeits-kräfte und Geräte unentgeltlich zur Verfügung. Nimmt der locations and workplaces, building and assembly sites as well as all other grounds and floors of third parties he enters and/or uses in any other manner clean and treat these with care. If he does not meet this obligation despite being requested to do so, the Principal can without prejudice to a further liability for damages also carry out or have carried out this work at the expense of the contractor. The contractor assures the Principal that in the framework of his service provision there will be no adverse alterations to soil in the meaning of the German Federal Soil Protection Act or negative alterations of the water quality in the meaning of the German Water Management Act. If, however, soil and/or water contamination should occur, this should be indicated to the Principal immediately and resolved in agreement with him at the contractor’s expense. The contractor will immediately inform the Principal of any contacts with the authority in connection with the object of the order. Insofar as contact with the authority is required for the documents / licence documents to be drawn up as per the scope of services or the preliminary works to be performed by him, he will not do this without a representative of the Principal being present. The contractor will enable the Principal to take part in officially required or otherwise agreed inspections. The Principal should be informed of the date for this at least 14 days before it takes place. The contractor shall make available to the Principal the workforce and tools required for this without charge. If the Principal does not make use of his right of participation, the contractor is obliged to share with him upon request the det...
Öffentlich-rechtliche Anforderungen. Der AN hat dem AG auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.