Öffentliche Bekanntmachung Musterklauseln

Öffentliche Bekanntmachung. Hinweise zur Zahlung der Gebühren zur Abfallentsorgung 2016 am 1.12.2016 fällig ist.
Öffentliche Bekanntmachung. Der Verletzte kann gerichtlich aussprechen lassen, dass die Verurteilungen des Verletzers öffentlich bekannt gemacht werden. Das kann sehr unangenehm werden für den Verletzer. In der Regel liegt es sehr im Interesse eines Unternehmens, solche Vorfälle und insbesondere Verurteilungen unter Verschluss zu halten. Die negative Publicity ist Gift für die sonstigen PR-Bemühungen des Unternehmens. Die Befugnis zur öffentlichen Bekanntmachung besteht nicht nur bei einer Verurteilung zu Schadensersatz oder Unterlassung. Auch strafrechtliche Verurteilungen können bekannt gemacht werden. Eine solche Bekanntmachung dürfte einem PR-Gau gleichkommen. (Die Kosten einer solchen Bekanntmachung hat ebenfalls der Verletzer zu tragen.) Eine solche Maßnahme, die auch „naming and shaming“ genannt wird, soll zu gesteigerter Compliance anhalten.
Öffentliche Bekanntmachung. Die Bundesnetzagentur gibt bekannt, dass die Deutsche Telekom AG, Sitz Bonn, die Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 des Grundbuch- bereinigungsgesetzes für Telekommunikationsanlagen (Erd- kabel) in der Stadt Halle (Saale) beantragt hat. Betroffen sind folgende Flurstücke: Gemarkung Dölau, Flur 1 Flurstücke 59/7, 85, 321/89, 322/1 und 324/8, Gemarkung Lettin, Flur 1 Flurstücke 63/3, 63/4, 63/6, 63/7, 63/8, 63/9, 63/54, 65/8, 66/9, 193/48, 194/50, 195/50, 196/50, 617, 619, 621, 623, 625, 627, 629, 631 und 633, Flur 5 Flurstücke 16/ 1, 16/2 und 27. Zimmer 403, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx einsehen und schriftlich bzw. zur Niederschrift Widerspruch einlegen. Entsprechende Formulare sind dort erhältlich. Die Verein- barung eines Termins oder ggf. eines anderen Ortes für die Einsichtnahme ist unter der Telefonnummer (03 61) 73 98- 145 möglich. Erfurt, 11.10.07 Bundesnetzagentur Darüber hinaus ist das Rechtsge- biet des Insolvenzrechtes auch eine hoch komplizierte Rechtsmaterie. Für die Bearbeitung von Insolvent- verfahren sind daher oft auch um- fangreiche Kenntnisse notwendig zuvor bei einer geeigneten Person (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt) oder Stelle (Schuldnerberatung) einen außergerichtlichen Eini- gungsversuch mit den Gläubigern vornehmen und sich dieses be- scheinigen lassen. Auf Grund der Überlastung der Schuldnerbera- tungsstellen ist jedoch dort regel- dardbearbeitung führt in solchen Fällen oft dazu, dass der Schuld- ner mehr verliert, als er eigentlich muss. BEKANNTMACHUNGEN 24. Oktober 2007 • Seite 8 Ausschreibungen nach VOB/A § 17 875 m² Rasenfläche; 145 m² wasserge- bundene Decke; Aufbrucharbeiten, Erd- arbeiten, Fertigstellungspflege Ausführungsort: Halle (Saale), Gertrau- denfriedhof *** § 279a SGB III, Wegebauarbeiten: vorh. Baustellenmüll beseitigen 5 t, Vegeta- tionsdecke abschälen 5 cm, 4 000 m²; Bäume roden mit Wurzelstock 9 Stück; Baustraße herstellen und ausbauen mit Schotter 100 mG; Oberboden abtragen 150 mG; Planum herstellen 13 000 m²; Xxxxxxxxxxxxx 0 Stück; Frostschutz- schicht – 20 bis 45 cm, 560 mG; Geotextil 900 m²; Betonsteinpflaster 990 m²; bitu- minöse Tragschicht 1 250 m²; Asphalt- betondeckschicht 1 200 m²; Riesenschau- kel 3 Stück; Baumgruben 187 Stück, Oberboden liefern – auf Wiesenflächen 450 mG; Oberboden liefern - 40 cm auf Pflanzflächen 650 mG; Ansaatflächen Wiesen 9 500 m²; Pflanzungen – 191 Bäume, Sträucher u. a. 2 732 Stück Ausführungsort: Halle (Saale), ehema- lige Hafenbahn *** Art u...
Öffentliche Bekanntmachung. Empfangsbestätigung für die Einreichung eines vollständigen Antrags auf Erteilung einer Sondererlaubnis
Öffentliche Bekanntmachung. Öffentliche Bekanntmachungen des Verbandes erfolgen in den Verbandsgemeinden in der für die gemeindeeigenen Bekanntmachungen örtlich vorgeschriebenen Weise.

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Bekanntmachungen 43 - Bekanntmachungen - (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Veröffentlichungen Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Investmentanteile sowie etwaige Mitteilungen an die Anleger werden in der Bundesrepublik Deutschland auf xxx.xxxxxxxxx.xx veröffentlicht.

  • Öffentlichkeitsarbeit Der Versicherungsschutz umfasst die externe Beratung für notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit einem gegen den Versicherten eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies gilt auch, wenn die Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgt.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Veröffentlichung 22.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen öffentlich zu- gänglich im Kundencenter der MDCC oder unter xxx.xxxx.xx zur Einsicht zur Verfügung bzw. werden dem Kunden auf Wunsch zuge- sandt.

  • Zusätzliche Kosten Soweit vereinbart, sind über die Wiederherstellungskosten hinaus die nachfolgend genannten Kosten bis zur Höhe der jeweils hierfür vereinbarten Versicherungssumme auf erstes Risiko versichert. Die jeweils vereinbarte Versicherungssumme vermindert sich nicht dadurch, dass eine Entschädigung geleistet wird. a) Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.