Öffnungszeit, Aufsicht und Versicherungsschutz Musterklauseln

Öffnungszeit, Aufsicht und Versicherungsschutz. Es besteht eine Regelöffnungszeit zwischen 06.00 Uhr morgens und 18.00 Uhr abends. Die Betreuungszeiten sind jedoch flexibel zu gestalten und am Bedarf der Eltern und den Erfordernissen der Aufsichtspflichten sowie des effektiven Einsatzes des Personals auszurichten. Dabei steht das Wohl der Kinder im Vordergrund. Insbesondere darf die Verweildauer eines Kindes in der Tageseinrichtung die vereinbarte Betreuungszeit nicht überschreiten. Individuelle Besonderheiten sind in Absprache mit der Kita-Leitung zu berücksichtigen. Bezugnehmend auf die UN-Kinderrechtskonvention Artikel 31 Abs. 1 empfehlen wir zum Wohle des Kindes eine 14tägige betreuungsfreie Zeit außerhalb der Kindertageseinrichtung. Die Aufsichtspflicht in der Tageseinrichtung beginnt bei der Übergabe des Kindes an die Betreuungsperson und endet mit der Übernahme durch die Eltern oder eines Bevollmächtigten. Besucht ein Kind selbständig die Tageseinrichtung, beginnt die Aufsichtspflicht mit der Übernahme des Kindes auf dem Grundstück der Tageseinrichtung durch das Betreuungspersonal und endet beim Entlassen des Kindes aus der Einrichtung durch die Erzieher. Die Aufsicht auf dem Weg von und zur Tageseinrichtung obliegt den Eltern. Das Kind darf den Heimweg nur dann allein antreten, wenn die Eltern eine Absprache mit der Leiterin und darüber hinaus eine schriftliche Erklärung bei der Leiterin abgegeben haben. Der Entwicklungsstand und das Alter des Kindes sind zu berücksichtigen. Änderungen der Vollmacht bedürfen der Schriftform. Spontanen Abholungen durch nicht bevollmächtigte Bezugspersonen muss schriftlich (Schreiben der Eltern/Personensorgeberechtigten, Fax mit Unterschrift) zugestimmt werden. Abholende Bezugspersonen, die den verantwortlichen Mitarbeitern/innen persönlich nicht bekannt sind, können aufgefordert werden, sich mit Personalausweis oder einem vergleichbaren Dokument zu legitimieren, damit ein Vergleich mit der Vollmacht erfolgen kann. Während des Aufenthalts in der Tageseinrichtung und auf dem direkten Wege von und zur Tageseinrichtung und Hort sind die Kinder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unfallversichert. Eine weitergehende Haftung des Trägers ist ausgeschlossen. Bei Beschädigungen oder dem Verlust von Bekleidung und anderen Sachen, die die Kinder in die Tageseinrichtungen mitgebracht haben, haftet der Xxxxxx nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden der Bediensteten. In Ausnahmefällen kann die Aufsichtspflicht auf Eltern übertragen werden.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.