Aufnahmebedingungen. Die Aufnahme erfolgt unter der Bedingung, dass die durch das Pflegepersonal zu erbringen- den Pflegeleistungen sowie medizinischen Leistungen dem Gesundheitszustand der pflege- berechtigten Person zu genügen vermögen. Die pflegeberechtigte Person legt hierzu dem Betrieb bei Vertragsabschluss ein ärztliches Attest vor und informiert über sämtliche ärztli- che Diagnosen, Verordnungen, Therapien, Massnahmen und Berichte, die für eine bedarfs- gerechte Pflege und Betreuung notwendig und relevant sind. Damit der Betrieb seine Dienst- und Pflegeleistungen auch während der Vertragsdauer be- darfsgerecht erbringen kann, verpflichtet sich die pflegeberechtigte Person, den Betrieb über sämtliche Veränderungen ihres Gesundheitszustandes zu informieren.
Aufnahmebedingungen. 2.1. Bei der Zuordnung der Xxxxxxx in eine Klassenstufe werden in jedem Einzelfall die vorhergehenden Erfahrungen aus zuvor besuchten Schulen sowie der individuelle Entwicklungs- und Kenntnisstand in Abstimmung mit den Eltern und dem Xxxxxxx berück- sichtigt. Die endgültige Zuordnung des Schülers in eine Klassenstufe behält sich der Schul- xxxxxx vor.
Aufnahmebedingungen. Die Mitgliedschaft im Förderungsverein (aus versicherungstechnischen Gründen). Ohne Mitgliedschaft im Schul- und Kindergarten-Förderungsverein Friedewald e.V. ist eine Teilnahme an der Betreuung nicht möglich!
Aufnahmebedingungen. Für die Aufnahme sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: • Es besteht ein gültiger Schulvertrag mit der Neuen Schule Magdeburg • Das zu betreuende Kind ist zu Beginn der Betreuung bei keiner weiteren Tageseinrichtung angemeldet • Die Eltern/Personensorgeberechtigten geben nach Einsichtnahme ihr Einverständnis zur pädagogischen Konzeption und zum organisatorischen Ablauf • Kopie der Personalausweise der Sorgeberechtigten • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes • Nachweis der 2-fach Impfung gegen Xxxxxx (z.B. Kopie Impfbuch) Jede Erkrankung eines Kindes und jeder Fall einer übertragbaren Krankheit in der Wohngemeinschaft des Kindes sind der Tageseinrichtung unverzüglich mitzuteilen. Ferner ist die Tageseinrichtung ebenfalls unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn das Kind die Tageseinrichtung aus anderen Gründen nicht besuchen kann. Kinder, die an einer übertragbaren Krankheit leiden, dürfen die Tageseinrichtung nicht besuchen. Ausnahmen davon bedürfen der ausdrücklichen ärztlichen Zustimmung. Desgleichen bedarf es einer ärztlichen Entscheidung, ob Kinder, die krankheits- oder ansteckungsverdächtig sind oder die Krankheitserreger ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein, die Tageseinrichtung besuchen dürfen. Dieser ärztlichen Entscheidung bedarf es auch für die Genehmigung des Besuchs der Tages- einrichtung von Geschwisterkindern in Fällen der in Satz 1 und Satz 3 genannten Kinder. Durch die Zahlung der Kostenbeteiligung wird für ein entschuldigt fehlendes Kind der Platz in der Tageseinrichtung für zwei auf den Monat folgende Monate freigehalten, in dem das Kind letztmalig in der Einrichtung anwesend war. Die Freihaltezeit kann auf Antrag der Eltern in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden. Die Befristung nach Satz 1 gilt nicht, wenn die Freihaltung des Platzes auf einer Erkrankung des Kindes beruht. Das Verabreichen von Medikamenten kann nur in medizinisch begründeten Fällen durch die Fachkräfte der Tageseinrichtung mit vorliegender Vollmacht der Personensorgeberechtigten und der Bestätigung des Arztes erfolgen. Das Verabreichen von Injektionen durch das pädagogische Personal ist generell auszuschließen.
Aufnahmebedingungen. Selbstständig Erwerbende, Angestellte und Nicht-Erwerbstätige (Hausfrauen und Hausmänner, Personen in Ausbildung und im Familienbetrieb mitarbei- tende Angehörige ohne Barlohn) können in COMPENSA aufgenommen werden, sofern sie – mindestens das 15. Altersjahr zurückgelegt und das 60. Altersjahr noch nicht vollendet haben, – bei Antragstellung voll arbeitsfähig sind und – ihren Wohnsitz in der Schweiz haben
Aufnahmebedingungen. Wir bitten um eine Terminabsprache zu einem Vorgespräch und dem ersten kennenlernen Ihres Vierbeiners. Bitte bringen Sie hierzu den Impfausweis und Haftpflichtversicherungsnachweis für Ihren Hund mit. Beim Kennenlerntermin überprüfen wir ob Ihr Tier Familienfreundlich bzw. Sozialverträglich ist. Dies ist wichtig weil unsere Gasthunde für die Zeit Ihres Aufenthaltes im Haus mit der Familie leben werden. Tiere mit ausgeprägtem Dominanzverhalten bzw. Tiere die durch aggressives Verhalten auffallen ( Leute anknurren,beißen etc.) nehmen wir auf Rücksicht der anderen Pensionsgäste nicht auf. Hunde die der Kampfhundeverordnung unterliegen, können nur mit bestanden Wesenstest aufgenommen werden. Ebenso nehmen wir keine Tiere auf welche nicht Stubenrein sind. Welpen sind von dieser Regelung ausgeschlossen da diese das „Sauber sein“ erst noch lernen müssen. Bei der Aufnahme von unkastrierten Hündinnen bestätigt der Hundehalter das für die Zeit der geplanten Tierbetreuung keine Läufigkeit auftreten kann. Rollige Katzen können wir wegen der potenten Kater unserer Cattery nicht aufnehmen. Bitte stellen Sie z.B. durch Gabe einer Katzenpille sicher, dass Ihre Katze während des Aufenthaltes in unserer Tierpension nicht rollig wird. Sollte der Tierhalter eine läufige Hündin bzw. rollige Katze in Pension geben und dieses der Tierbetreuung verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin/Katze während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Tierhalters.
Aufnahmebedingungen. Art. 18 Anpassung des Katalogs der versicherten
Aufnahmebedingungen. Jede in der Schweiz wohnhafte natürliche Person kann den Beitritt zum Versicherungsprodukt CyberProtect beantragen
Aufnahmebedingungen. Smart Paws: Es können nur Tiere, die älter als 8 Wochen und jünger als 8 Jahre sind, aufgenommen werden. Wise Paws: Es können nur Tiere, die älter als 8 Wochen sind, aufgenommen werden. Es gibt keine Altersbegrenzung. Alle Tiere müssen innerhalb von 365 Tagen vor Beginn des Vertrages einem Gesundheitscheck unterzogen werden. Sie können Ihre Haustiere, die für die kommerzielle Zucht verwendet werden, nicht versichern. Der Versicherungsschutz gilt auch nicht für Haustiere, die mit den folgenden Rassen gelistet oder gekreuzt sind: • Tschechoslowakischer Wolfshund, Saarloos- Wolfshund, Dogo Guatemalteco, Wolf, Wolf-Hybrid, Tosa Inu, Dogo Sardesco, Dogo Sardo, Dogo Canario, Perro de Presa, Carolina Dog, American Pit Bullterrier, oder American Staffordshire Terrier.
Aufnahmebedingungen. Aufgenommen werden grundsätzlich Kinder ab drei Monaten bis Schulaustritt, die mindestens zwei Halbtage oder einen Ganztag pro Woche anwesend sind. Für alle anderen gelten die Bedingungen der flexiblen Betreuung.