ÖPNV Musterklauseln

ÖPNV. Die Einrichtung von Mobilitätscentern, in denen neben Fahrkarten Mobilitätsberatung, Fahrradverleih angeboten werden, wird angestrebt. Im Schienennetz sollen geeignete Schnittpunkte gefunden und HVV, Car-Sharing- Anbieter und Fahrradanbieter sollen gewonnen werden, Servicecenter auch unter Beachtung von Sicherheit und Sauberkeit aus eigenem wirtschaftlichem Interesse zu betreiben. Jede Bahnhofssanierung soll im Grundsatz auch zu Barrierefreiheit führen. Es soll geprüft werden, welche Bahnhöfe zum Umbau anstehen und die Höhe der Kosten. Auf Grundlage dieser Fakten soll ein Zeitplan für die Sanierung verabredet werden. Es wird nach Möglichkeiten gesucht, den zehn-Minuten-Takt bis nach Wedel auszuweiten. Auf der Grundlage der bis Mitte 08 erwarteten gutachterlichen Lösung für die S-Bahn-Ahrensburg soll der ÖPNV auf dieser Strecke unter enger Einbeziehung des Landes Schleswig-Holstein verbessert werden. Es wird geprüft, ob mehr Stadtteile an der Elbe von Fähren angelaufen werden können. Darüber hinaus soll die Einrichtung von Wassertaxen privater Betreiber unterstützt werden. Die Einführung von Fiskaltaxametern wird unterstützt.
ÖPNV. Die ÖPNV-Erschließung der Lincoln-Siedlung mit den auf die Gesamtstadt bezogenen Angeboten erfolgt über die bestehende Straßenbahnverbindung im Zuge der Heidelberger Straße. Die neue Haltestelle in Höhe der Schule verdichtet das Angebot in den 300 m-Einzugsbereich gegenüber dem Bestand. Die bereits bestehende hohe Taktfrequenz sorgt für eine optimale ÖPNV-Anbindung. Die Planung und Herstellung der neuen Straßenbahn-Haltestelle erfolgt durch die Stadt Darmstadt. Im Plangebiet ist eine vollständige Bewirtschaftung des Regenwassers zu realisieren. Eine Kanalisation ist nur für die Ableitung von Schmutzwasser zu errichten. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, unter Beachtung der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans, den Grad der Versiegelung möglichst gering zu halten. Befestigte Flächen auf den privaten Grundstücken sind wasserdurchlässig auszuführen oder das dort ggf. anfallende Niederschlagswasser seitlich zu versickern. Regenwassernutzungsanlagen für häusliche Zwecke und Gartenbewässerung sind bei Neubauten zu errichten. Die Vorhabenträgerin ist verpflichtet, hierzu ein Regenwasserbewirtschaftungskonzept in enger Abstimmung mit der Stadt zu beauftragen.
ÖPNV. Ideen zu einem für die Passagiere kostenlosen ÖPNV werden immer wieder diskutiert. Die Einfüh- rung von kostenlosen öffentlichen Bussen hat sich in einigen Städten als vorteilhaft erwiesen: in Has- selt (70.000 Einwohner) bspw. konnten die Läden der Innenstadt ihren Umsatz um 30 % steigern (Schrot & Korn 2009). Auch in Templin (14.000 Einwohner) in Brandenburg wurden gute Erfahrungen mit diesem Konzept gemacht (Schrot & Korn 2009). Möglicherweise lassen sich Teile vergleichbarer Konzepte in Frankenberg übernehmen. Geänderte Vorfahrtsregelungen mit einer ÖPNV-Priorisierung an der Verknüpfungsstelle in Franken- berg könnten dazu beitragen, den ÖPNV (Bus) zu beschleunigen (V 10). Wartezeiten von bis zu 4 Minuten sind hier für die Busse Realität. Hier wird eine Bedarfsampel (rot/gelb) empfohlen.20 Ein weitere Überlegung für die Zukunft ist die Erweiterung der Linie 669 über Langenstriegis hinaus bis nach Oederan (S 203). Möglich wäre dann der Besuch des Gymnasiums in Frankenberg für die Oederaner Xxxxxxx/innen ohne Umstieg in Schönerstadt (Anschluß gewährleistet), die bisher nach 20 Nach Auskunft der REGIOBUS Mittelsachsen GmbH war im Zusammenhang mit der Modernisierung der Bahnhofstraße vor einigen Jahren die Verlegung eines Leerrohrsystems im Gespräch. Das würde die empfohlene Nachrüstung einer Lichtsignal- anlage vereinfachen. Flöha ins Gymnasium fahren. Dieser Plan muss allerdings mit den Plänen des Landkreises abge- stimmt werden. Die REGIOBUS Mittelsachsen GmbH sieht hier keinen zusätzlichen Bedarf. Die Linie 640 verkehrt parallel zur City-Bahn Chemnitz und hat eine Erschließungsfunktion, während der Bahn eher die Verknüpfungsfunktion zukommt. Hier findet der Betrieb teilweise parallel statt. Mög- lich wäre bspw., dass der Bus zu verkehrsschwachen Zeiten, etwa abends, die Bahn ersetzt (Schmidt 2011).
ÖPNV. Die FHH verpflichtet sich, zur Anbindung des Quartiers an den öffentlichen Nahverkehr eine Buslinie entlang der Harkortstraße zu führen und in der Straße zwei Haltestellen einzurichten. Die Bustaktung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
ÖPNV. Um attraktiv zu sein und mehr Nutzer anzuziehen, muss der öffentliche Personennahverkehr schnell und sauber, bequem, leistungsfähig, barrierefrei zugänglich und pünktlich sein – und das zu vernünftigen Preisen. Die anerkannt nutzerfreundlichen Standards des Offenbacher Nahverkehrs werden wir weiter fördern und ausbauen. Grundlage des Nahverkehrs in Offenbach ist die Aufstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Nahverkehrsplans. Ein gutes und günstiges Nahverkehrsangebot mit ausreichenden Linien und verbesserter Taktung am Morgen und am Abend sind in Verbindung mit Jobtickets und Mobilitätsmanagement das beste Mittel, um angesichts der wachsenden Zahl an Menschen und Autos den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten und Staus entgegenzuwirken. Wir streben eine Neuordnung der Tarifzonen im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) an. Wir wollen in Zusammenarbeit mit dem RMV erreichen, dass in Offenbach künftig nur noch für die tatsächlich gefahrene Strecke gezahlt wird. Dies soll zum Beispiel durch die Einführung des „elektronischen Fahrscheins“ – für alle Nutzer uneingeschränkt – zum frühestmöglichen Zeitpunkt ermöglicht werden. Damit wird auch Busfahren in vielen Fällen preiswerter und attraktiver. Es gilt für uns der Grundsatz: keine Strecke soll teurer werden. Die Einführung eines Sozialtickets und dessen Finanzierung prüfen wir. Aufgrund der immer weiter steigenden Bedeutung und Nutzung von Smartphones soll der Nahverkehr in Offenbach über ein kostenfreies W-LAN Angebot innerhalb des Busnetzes verfügen. Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen ist zügig voran zu treiben. Wir wollen umgehend ein Konzept zur Förderung der Nahmobilität unter Einbeziehung des Autoverkehrs auf den Weg bringen. Die Offenbacher Innenstadt muss mit dem ÖPNV besser erreichbar sein. Gerade von Frankfurt aus. Gemeinsam mit Frankfurt und dem RMV wollen wir Lösungen erarbeiten, wie wir Fechenheim und vor allem Oberrad besser an Offenbach anbinden. Für den RMV fordern wir die Einführung einer Malus-Regelung, mit der Kunden bei Verspätungen ohne viel Bürokratie Entschädigungszahlungen erhalten. Der Hauptbahnhof soll wiederbelebt werden. Barrierefreie Nutzung und zusätzliche Zugverbindungen sind dafür zentrale Voraussetzungen wie auch eine gute Gastronomie, ein Kiosk oder Räume für Kunst- und Kulturschaffende, die zusätzlich Attraktivität schaffen. Darüber werden wir intensiv mit der Deutschen Bahn AG sprechen. Wir werden auch prüfen, ob das Bahnhofsareal als Sanierungsgebiet ausgewiesen werden ka...
ÖPNV. Der ÖPNV in Baden-Württemberg ist eine Erfolgsgeschichte. Das Land gibt jährlich rund 1,23 Mrd. € für Busse und Bahnen aus. Wir setzen uns dafür ein, den in Baden- Württemberg erreichten hohen ÖPNV-Standard und die Qualität des Angebots - ins- besondere auch für die wachsende Zahl älterer Menschen - nachhaltig zu sichern. Deshalb wenden wir uns entschieden gegen eine Kürzung der Regionalisierungsmit- tel durch den Bund. Das Vorhaben des Flughafens Stuttgart (FSG), die Vorfeldkapazitäten auszubauen, dient der Sicherung des Luftverkehrsstandortes Baden-Württemberg. Das Land wird den Flughafen bei diesen Planungen soweit wie möglich unterstützen. Der Ausbau der regionalen Luftverkehrsinfrastruktur bleibt eine wichtige Aufgabe der Landespolitik. Die Landesprogramme zur Durchführung notwendiger Investitionen sollen daher bedarfsgerecht weiter fortgeführt werden. Über die Entwicklung des Flugplatzes Lahr wird im Rahmen des laufenden Geneh- migungsverfahrens entschieden.
ÖPNV. Derzeit befinden sich ÖPNV-Haltestellen im Bereich der Grundschule Zell in rd. 1,2 km Entfernung und in der Straße „Notenau“ mit 1,6 km Entfernung vom Zentrum des Ferienparks. Für eine regelmäßige Anbindung des Ferienparks wäre die Erweiterung der bestehenden Buslinie um eine Haltestelle im zentralen Bereich des Ferienparks sinnvoll. Gleichzeitig könnte eine weitere Haltestelle im Bereich des Schwimmbades / Sportzentrums geschaffen werden, um auch hier die Anbindung an das ÖPNV-Netz zu verbessern und so die Attraktivität und die Auslastung dieser Anlagen zu erhöhen. Alternativ bzw. in Kombination mit dem ÖPNV kann ein privater Bus- oder ein Boots-Shuttle für den Transport der Gäste des Ferienparks eingerichtet werden. Innerhalb des Ferienparks ist eine Wendemöglichkeit für Busse im Bereich des Marktplatzes einzurichten, da sich eine „Fahrschleife“ über die späteren parkinternen Straßen aufgrund der Gefälleverhältnisse nicht realisieren lässt. Entsprechende Verhandlungen bzw. Gespräche mit den Vertretern der Betriebe von öffentlichen Verkehrsmitteln sind im Rahmen weiterer Planungen vorgesehen.
ÖPNV. Text im Vertrag Empfehlung Eine Mitte für Alle
ÖPNV. Die Kernstadt von Erbach ist über eine Vielzahl von Buslinien mit den Stadtteilen und der Region verbunden. Insgesamt verkehren 6 Buslinien im Stadtgebiet. Mit Ulm sowie Biberach und Friedrichshafen ist Erbach zudem durch eine werktäglich etwa stündlich verkehrende Regionalbahn (RB) ver- bunden. Die gesamte Stadt ist Teil des Donau-Iller-Verkehrsverbundes (DING). Im Wettbewerbsgebiet selbst existiert die Bushaltestelle „Marktplatz“ in der Erlenbachstraße. Der Hauptknotenpunkt des ÖPNV/SPNV wurde vor wenigen Jahren am Bahnhof eingerichtet. An der westlichen Donaustetter Straße liegt abseits der Straße die Halte- stelle zur Abwicklung des Schulbusverkehrs unterhalb des Schulzent- rums mit eigener Wendemöglichkeit.
ÖPNV. Der Auslober erwartet Vorschläge zur attraktiven Gestaltung des Fahr- gastbereiches für den Busverkehr und dessen Integration im Stadt- raum. Hierbei ist auf optimale Zugänglichkeit, Anfahrbarkeit und Barrie- refreiheit zu achten. Bei der Dimensionierung der Straßenquerschnitte ist der reibungslose Busverkehr zu berücksichtigen. Die bestehende Schulbushaltestelle ist am derzeitigen Standort beizubehalten, jedoch werden deren Attraktivierung sowie eine Verbesserung der Querungs- möglichkeiten sowie die Zugänglichkeit zu dieser erwartet. Der vorhan- dene Busverkehr ist in Anlage 11.2 dargestellt.