Common use of Überführung des Leichnams Clause in Contracts

Überführung des Leichnams. Stirbt der Versicherte nach einem Verkehrsunfall, in den das Fahrzeug verwickelt ist, organisiert die Organisati- onsstruktur die Überführung des Leichnams an den Be- stattungsort in Italien. Die Gesellschaft übernimmt die entsprechenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000,00 Euro pro Schadenfall, auch wenn meh- rere Versicherte betroffen sind. Wenn diese Leistung mit einer höheren Ausgabe verbunden ist, wird sie ab dem Zeitpunkt wirksam, in dem in Italien die Or- ganisationsstruktur Garantien von Banken oder an- derer Art erhalten hat, die sie als geeignet ansieht. Die Kosten der Beerdigung und der eventuellen Ber- gung des Leichnams sind ausgeschlossen. Die Versi- cherung ist gültig, wenn der Schadenfall sich in über 25 km Entfernung vom Wohnort des Versicherten ereignet (auf jeden Fall außerhalb seiner Wohnsitz- gemeinde). Versicherungsbedingungen - S. 33 von 39

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Überführung des Leichnams. Stirbt der Versicherte nach einem Verkehrsunfall, in den das Fahrzeug verwickelt ist, organisiert die Organisati- onsstruktur die Überführung des Leichnams an den Be- stattungsort in Italien. Die Gesellschaft übernimmt die entsprechenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000,00 Euro pro Schadenfall, auch wenn meh- rere Versicherte betroffen sind. Wenn diese Leistung mit einer höheren Ausgabe verbunden ist, wird sie ab dem Zeitpunkt wirksam, in dem in Italien die Or- ganisationsstruktur Garantien von Banken oder an- derer Art erhalten hat, die sie als geeignet ansieht. Die Kosten der Beerdigung und der eventuellen Ber- gung des Leichnams sind ausgeschlossen. Die Versi- cherung ist gültig, wenn der Schadenfall sich in über 25 km Entfernung vom Wohnort des Versicherten ereignet (auf jeden Fall außerhalb seiner Wohnsitz- gemeinde). Versicherungsbedingungen - S. 33 von 39.

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Überführung des Leichnams. Stirbt Wenn der Versicherte nach einem Verkehrsunfallaufgrund eines Verkehrsunfalls, in den an dem das Fahrzeug verwickelt istbeteiligt war, verstirbt, organisiert und führt die Organisati- onsstruktur Organisationszentrale die Überführung des Leichnams an den Be- stattungsort zur Beerdigungsstätte in ItalienItalien durch. Die Gesellschaft übernimmt trägt die entsprechenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000,00 Euro pro Schadenfall, auch wenn meh- rere Versicherte betroffen sindmehr als ein Versicherter beteiligt ist. Wenn diese Leistung mit einer höheren Ausgabe verbunden istdie geschätzten Transportkosten höher als die Obergrenze sind, wird die Organisationszentrale die Service-Leistung nicht fortsetzen, wenn sie ab dem Zeitpunkt wirksam, in dem in Italien die Or- ganisationsstruktur Garantien von Banken keine Bank- oder an- derer Art anderen Sicherheiten erhalten hat, die sie von ihr für die Zahlung des höheren Teils als geeignet ansiehtangemessen erachtet werden. Die Kosten der Beerdigung und der eventuellen Ber- gung des Leichnams sind ausgeschlossen. Die Versi- cherung ist gültigDer Versicherungsschutz besteht, wenn der Schadenfall sich in über 25 km Entfernung vom Wohnort des Versicherten ereignet (und auf jeden Fall außerhalb seiner Wohnsitz- gemeinde). Versicherungsbedingungen - S. 33 von 39Wohnsitzgemeinde ereignet.

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Überführung des Leichnams. Stirbt der Versicherte nach einem Verkehrsunfall, in den das Fahrzeug verwickelt ist, organisiert die Organisati- onsstruktur Einsatzzentrale die Überführung des Leichnams an den Be- stattungsort Bestattungsort in Italien. Die Gesellschaft übernimmt die entsprechenden entsprechen- den Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000,00 Euro pro Schadenfall, auch wenn meh- rere Versicherte mehrere Versicher- te betroffen sind. .Wenn diese Leistung mit einer höheren Ausgabe verbunden ist, wird sie ab dem Zeitpunkt wirksam, in dem in Italien die Or- ganisationsstruktur Einsatzzen- trale Garantien von Banken oder an- derer anderer Art erhalten erhal- ten hat, die sie als geeignet ansieht. Die Kosten der Beerdigung und der eventuellen Ber- gung Bergung des Leichnams Leich- nams sind ausgeschlossen. .Die Versi- cherung Versicherung ist gültiggül- tig, wenn der Schadenfall sich in über 25 km Entfernung Entfer- nung vom Wohnort des Versicherten ereignet (auf jeden Fall außerhalb seiner Wohnsitz- gemeindeWohnsitzgemeinde). Versicherungsbedingungen - S. 33 von 39.

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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder

Überführung des Leichnams. Stirbt Wenn der Versicherte nach einem Verkehrsunfallaufgrund eines Verkehrsunfalls, in den an dem das Fahrzeug verwickelt istbeteiligt war, verstirbt, organisiert und führt die Organisati- onsstruktur Organisationszentrale die Überführung des Leichnams an den Be- stattungsort zur Beerdigungsstätte in ItalienItalien durch. Die Gesellschaft übernimmt trägt die entsprechenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000,00 Euro pro Schadenfall, auch wenn meh- rere Versicherte betroffen sindmehr als ein Versicherter beteiligt ist. Wenn diese Leistung mit einer höheren Ausgabe verbunden istdie geschätzten Transportkosten höher als die Obergrenze sind, wird die Organisationszentrale die Service- Leistung nicht fortsetzen, wenn sie ab dem Zeitpunkt wirksam, in dem in Italien die Or- ganisationsstruktur Garantien von Banken keine Bank- oder an- derer Art anderen Sicherheiten erhalten hat, die sie von ihr für die Zahlung des höheren Teils als geeignet ansiehtangemessen erachtet werden. Die Kosten der Beerdigung und der eventuellen Ber- gung des Leichnams sind ausgeschlossen. Die Versi- cherung ist gültigDer Versicherungsschutz besteht, wenn der Schadenfall sich in über 25 km Entfernung vom Wohnort des Versicherten ereignet (und auf jeden Fall außerhalb seiner Wohnsitz- gemeinde). Versicherungsbedingungen - S. 33 von 39Wohnsitzgemeinde ereignet.

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