Überführung. Wahlweise zu § 3 Nr. 1 organisiert R+V die Überführung des Verstorbenen zum Bestattungsort in das Land seines bzw. ihres Wohnsitzes und übernimmt hierfür die Kosten.
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Samples: Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen Der Exclusivecard, Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen, Versicherungsleistungen Der Goldcard
Überführung. Wahlweise zu § 3 Nr. 1 organisiert R+V die Überführung des Verstorbenen zum Bestattungsort in das Land seines bzw. ihres Wohnsitzes und übernimmt über- nimmt hierfür die Kosten.
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Samples: Versicherungsleistungen Der Goldcard