Arzneimittelversand. Benötigt die versicherte Person ärztlich verordnete Arzneimittel, die ihr auf der Reise abhandengekommen sind, übernehmen wir in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person die Beschaffung der Ersatzpräparate und ihre Übersendung an die versicherte Person. Die Kosten der Ersatzpräparate hat die versicherte Person binnen eines Monats nach Beendigung der Reise an uns zurückzuerstatten.
Arzneimittelversand. Sind Sie auf einer Reise im Ausland zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit auf verschreibungspflichti- ge Arzneimittel, die an Ihrem Aufenthaltsort oder in dessen Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein Ersatzpräpa- rat gibt, dringend angewiesen, sorgen wir nach Abstimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung und tragen die hierdurch ent- stehenden Kosten. Voraussetzung ist, dass keine Einfuhrbeschränkungen bestehen. Kosten für eine eventuell notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Verzollung werden wir Ihnen erstatten.
Arzneimittelversand. Sind Ihnen ärztlich verordnete Arzneimittel auf der Reise abhandengekommen? Wir beschaffen sie in Abstimmung mit dem Hausarzt und schicken sie Ihnen zu. Die Kosten für die Anschaffung der Arzneimittel tragen Sie. Sie müssen sie in- nerhalb 1 Monats nach der Reise an uns zurückzahlen.
Arzneimittelversand. Erkranken Sie und können die zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit erforderlichen Arzneimittel vor Ort nicht besorgt werden, - stimmen wir uns mit Ihrem Hausarzt ab, - übersenden Ihnen die Arzneimittel und - übernehmen die Versandkosten sowie die Kosten der Abholung beim Zoll.
Arzneimittelversand. Benötigt die versicherte Person Arzneimittel, die ihr während des versi- cherten Aufenthaltes abhandengekommen sind, organisiert der Versicherer die Beschaffung der Ersatzpräparate und bezahlt deren Versand.
Arzneimittelversand. Sind Sie zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Ge- sundheit auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, die an Ihrem Auf- enthaltsort oder in dessen Nähe nicht erhältlich sind und für die es auch dort kein Ersatzpräparat gibt, dringend angewiesen, sorgen wir nach Abstimmung mit Ihrem Hausarzt für die Zusendung und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. Voraussetzung ist, dass keine Einfuhrbeschränkungen bestehen. Wir erstatten Kosten für eine even- tuell notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Verzollung.
Arzneimittelversand. Sind Sie auf einer Reise im Ausland zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, die an Ihrem Aufenthaltsort oder in Ihrer Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein Ersatzpräparat gibt, dringend angewiesen, sind wir nach Abstimmung mit dem Hausarzt bei der Beschaffung behilflich und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. Voraussetzung ist, dass keine Einfuhrbeschränkungen bestehen. Kosten für eine eventuell notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Verzollung werden Ihnenerstattet. e Müssen Sie sich auf einer Reise infolge Erkran- kung länger als zwei Wochen in einem Kran- kenhaus aufhalten, zahlen wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahestehende Person bis zur Höhe von 500 EUR je Schadenfall.
Arzneimittelversand. Im Notfall wird der versicherten Person nach einem Unfall ein notwendiges Arzneimittel, welches im Ausland vor Ort nicht beschafft werden kann, un- verzüglich besorgt und per Eiltransport versendet.
Arzneimittelversand. Auf einer Auslandsreise benötigen versicherte Personen verschreibungspflichtige Arzneimittel, die vor Ort nicht beschafft werden können. Wir sorgen, nach Abstimmung mit Ihrem Hausarzt, für die Zusendung und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. Krankenbesuch Müssen versicherte Personen sich infolge Erkrankung auf einer Reise länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die Fahrt- und Übernachtungs- kosten für Besuche durch eine nahestehende Person bis zur Höhe von 500 € je Schadenfall.
Arzneimittelversand. Ist der Versicherungsnehmer auf einer Reise im Ausland zur Auf- rechterhaltung oder Wiederherstellung seiner Gesundheit auf ver- schreibungspflichtige Arzneimittel, die an seinem Aufenthaltsort oder in dessen Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein Ersatzpräparat gibt, dringend angewiesen, sorgt der Versicherer nach Abstimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Voraussetzung ist, dass keine Ein- fuhrbeschränkungen bestehen. Kosten für eine eventuell notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Verzollung werden dem Versicherungsnehmer erstattet.