Übergabe der Unterlagen. Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit sämtliche Verwaltungsunterlagen, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind, in geordneter Form auszuhändigen, insbesondere: • Teilungserklärung/ Gemeinschaftsordnung; • Aktuelle Stammdaten (Eigentümerlisten, Adressen, Wohnungs−Nr., Wohnflächen); • Alle Beschlussprotokolle der Eigentümerversammlungen; • Alle gerichtlichen Entscheidungen aus WEG−Verfahren; • Vollständige Bau−, Revisions− und Lagepläne einschl. Massenangaben; • Alle z. Zt. bestehenden Verträge, die mit Dritten im Namen der Gemeinschaft abgeschlossen wurden; • Den gültigen Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung; • Vom Beirat geprüfte Belege in geordneter und zusammengestellter Form einschließlich Geldbestands−Nachweis (Status) über gemeinschaftliche Gelder in spezifizierter Form.
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Übergabe der Unterlagen. Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit sämtliche Verwaltungsunterlagen, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind, in geordneter Form auszuhändigen, insbesondere: • Teilungserklärung/ Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung; • Aktuelle aktuelle Stammdaten (Eigentümerlisten, Adressen, Wohnungs−NrWohnungs-Nr., Wohnflächen); • Alle alle Beschlussprotokolle der Eigentümerversammlungen; • Alle alle gerichtlichen Entscheidungen aus WEG−VerfahrenWEG-Verfahren; • Vollständige Bau−Bau-, Revisions− Revisions- und Lagepläne einschl. MassenangabenMaßangaben; • Alle z. Ztalle zzt. bestehenden Verträge, die mit Dritten im Namen der Gemeinschaft abgeschlossen wurden; • Den den gültigen Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung; • Vom vom Beirat geprüfte Belege in geordneter und zusammengestellter Form einschließlich Geldbestands−Nachweis Geldbe- standsnachweis (Status) über gemeinschaftliche Gelder in spezifizierter Form.
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Samples: www.schumann-hausverwaltung.de
Übergabe der Unterlagen. Die Wohnungseigentümer Dem Verwalter sind verpflichtet, der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit sämtliche VerwaltungsunterlagenVerwaltungsunter- lagen, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind, in geordneter Form auszuhändigen, insbesondere: • Teilungserklärung/ - Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung; • Aktuelle - aktuelle Stammdaten (Eigentümerlisten, Adressen, Wohnungs−NrWohnungsnummern., WohnflächenWohn- flächen); • Alle - sämtliche Beschlussprotokolle der Eigentümerversammlungen; • Alle - alle gerichtlichen Entscheidungen aus WEG−VerfahrenWEG-Verfahren; • Vollständige Bau−- vollständige Bau-, Revisions− Revisions- und Lagepläne einschl. einschließlich Massenangaben; • Alle z. Zt- alle zzt. bestehenden Verträge, die mit Dritten im Namen der Gemeinschaft Eigentümergemein- schaft abgeschlossen wurden; • Den - den gültigen Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung; • Vom Beirat geprüfte - Belege in geordneter und zusammengestellter Form einschließlich Geldbestands−Nachweis (Status) Status über gemeinschaftliche Gelder in spezifizierter Form.. - Beschlusssammlung der Wohneigentümergemeinschaft
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Samples: www.glo-online.de
Übergabe der Unterlagen. Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, der Der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit sämtliche Verwaltungsunterlagen, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind, in geordneter Form auszuhändigen, insbesondere: • Teilungserklärung/ Gemeinschaftsordnung; • Aktuelle Stammdaten (Eigentümerlisten, Adressen, Wohnungs−NrWohnungs-Nr., Wohnflächen); • Alle Beschlussprotokolle der Eigentümerversammlungen; • Alle gerichtlichen Entscheidungen aus WEG−VerfahrenWEG-Verfahren; • Vollständige Bau−Bau-, Revisions− Revisions- und Lagepläne einschl. Massenangaben; • Alle z. Zt. bestehenden Verträge, die mit Dritten im Namen der Gemeinschaft abgeschlossen wurden; • Den gültigen Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung; • Vom Beirat geprüfte Belege in geordneter und zusammengestellter Form einschließlich Geldbestands−Nachweis Geldbestands- Nachweis (Status) über gemeinschaftliche Gelder in spezifizierter Form.
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Samples: www.hellwig-immobilien.de
Übergabe der Unterlagen. Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit sämtliche Verwaltungsunterlagen, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind, in geordneter Form auszuhändigen, insbesondere: • Teilungserklärung/ Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung; • Aktuelle aktuelle Stammdaten (Eigentümerlisten, Adressen, Wohnungs−NrWohnungs-Nr., Wohnflächen); • Alle alle Beschlussprotokolle der Eigentümerversammlungen; • Alle alle gerichtlichen Entscheidungen aus WEG−VerfahrenWEG-Verfahren; • Vollständige Bau−Bau-, Revisions− Revisions- und Lagepläne einschl. MassenangabenMaßangaben; • Alle z. Ztalle zzt. bestehenden Verträge, die mit Dritten im Namen der Gemeinschaft abgeschlossen wurden; • Den den gültigen Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung; • Vom vom Beirat geprüfte Belege in geordneter und zusammengestellter Form einschließlich Geldbestands−Nachweis Geldbestandsnachweis (Status) über gemeinschaftliche Gelder in spezifizierter Form.
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Samples: hl-objektservice.de