Common use of Übergabe der Unterlagen Clause in Contracts

Übergabe der Unterlagen. Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit sämtliche Verwaltungsunterlagen, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind, in geordneter Form auszuhändigen, insbesondere: • Teilungserklärung/ Gemeinschaftsordnung; • Aktuelle Stammdaten (Eigentümerlisten, Adressen, Wohnungs−Nr., Wohnflächen); • Alle Beschlussprotokolle der Eigentümerversammlungen; • Alle gerichtlichen Entscheidungen aus WEG−Verfahren; • Vollständige Bau−, Revisions− und Lagepläne einschl. Massenangaben; • Alle z. Zt. bestehenden Verträge, die mit Dritten im Namen der Gemeinschaft abgeschlossen wurden; • Den gültigen Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung; • Vom Beirat geprüfte Belege in geordneter und zusammengestellter Form einschließlich Geldbestands−Nachweis (Status) über gemeinschaftliche Gelder in spezifizierter Form.

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Samples: www.lindener-hausverwaltung.de, www.alkor-hv.de

Übergabe der Unterlagen. Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit sämtliche Verwaltungsunterlagen, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind, in geordneter Form auszuhändigen, insbesondere: • Teilungserklärung/ Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung; • Aktuelle aktuelle Stammdaten (Eigentümerlisten, Adressen, Wohnungs−NrWohnungs-Nr., Wohnflächen); • Alle alle Beschlussprotokolle der Eigentümerversammlungen; • Alle alle gerichtlichen Entscheidungen aus WEG−VerfahrenWEG-Verfahren; • Vollständige Bau−Bau-, Revisions− Revisions- und Lagepläne einschl. MassenangabenMaßangaben; • Alle z. Ztalle zzt. bestehenden Verträge, die mit Dritten im Namen der Gemeinschaft abgeschlossen wurden; • Den den gültigen Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung; • Vom vom Beirat geprüfte Belege in geordneter und zusammengestellter Form einschließlich Geldbestands−Nachweis Geldbe- standsnachweis (Status) über gemeinschaftliche Gelder in spezifizierter Form.

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Samples: www.schumann-hausverwaltung.de

Übergabe der Unterlagen. Die Wohnungseigentümer Dem Verwalter sind verpflichtet, der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit sämtliche VerwaltungsunterlagenVerwaltungsunter- lagen, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind, in geordneter Form auszuhändigen, insbesondere: • Teilungserklärung/ - Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung; • Aktuelle - aktuelle Stammdaten (Eigentümerlisten, Adressen, Wohnungs−NrWohnungsnummern., WohnflächenWohn- flächen); • Alle - sämtliche Beschlussprotokolle der Eigentümerversammlungen; • Alle - alle gerichtlichen Entscheidungen aus WEG−VerfahrenWEG-Verfahren; • Vollständige Bau−- vollständige Bau-, Revisions− Revisions- und Lagepläne einschl. einschließlich Massenangaben; • Alle z. Zt- alle zzt. bestehenden Verträge, die mit Dritten im Namen der Gemeinschaft Eigentümergemein- schaft abgeschlossen wurden; • Den - den gültigen Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung; • Vom Beirat geprüfte - Belege in geordneter und zusammengestellter Form einschließlich Geldbestands−Nachweis (Status) Status über gemeinschaftliche Gelder in spezifizierter Form.. - Beschlusssammlung der Wohneigentümergemeinschaft

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Samples: www.glo-online.de

Übergabe der Unterlagen. Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, der Der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit sämtliche Verwaltungsunterlagen, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind, in geordneter Form auszuhändigen, insbesondere: • Teilungserklärung/ Gemeinschaftsordnung; • Aktuelle Stammdaten (Eigentümerlisten, Adressen, Wohnungs−NrWohnungs-Nr., Wohnflächen); • Alle Beschlussprotokolle der Eigentümerversammlungen; • Alle gerichtlichen Entscheidungen aus WEG−VerfahrenWEG-Verfahren; • Vollständige Bau−Bau-, Revisions− Revisions- und Lagepläne einschl. Massenangaben; • Alle z. Zt. bestehenden Verträge, die mit Dritten im Namen der Gemeinschaft abgeschlossen wurden; • Den gültigen Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung; • Vom Beirat geprüfte Belege in geordneter und zusammengestellter Form einschließlich Geldbestands−Nachweis Geldbestands- Nachweis (Status) über gemeinschaftliche Gelder in spezifizierter Form.

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Samples: www.hellwig-immobilien.de

Übergabe der Unterlagen. Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit sämtliche Verwaltungsunterlagen, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind, in geordneter Form auszuhändigen, insbesondere: • Teilungserklärung/ Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung; • Aktuelle aktuelle Stammdaten (Eigentümerlisten, Adressen, Wohnungs−NrWohnungs-Nr., Wohnflächen); • Alle alle Beschlussprotokolle der Eigentümerversammlungen; • Alle alle gerichtlichen Entscheidungen aus WEG−VerfahrenWEG-Verfahren; • Vollständige Bau−Bau-, Revisions− Revisions- und Lagepläne einschl. MassenangabenMaßangaben; • Alle z. Ztalle zzt. bestehenden Verträge, die mit Dritten im Namen der Gemeinschaft abgeschlossen wurden; • Den den gültigen Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung; • Vom vom Beirat geprüfte Belege in geordneter und zusammengestellter Form einschließlich Geldbestands−Nachweis Geldbestandsnachweis (Status) über gemeinschaftliche Gelder in spezifizierter Form.

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Samples: hl-objektservice.de