Übergabe und Abnahme. Wieland erfüllt die geschuldete Leistung durch Übergabe des Produktes oder des Arbeitsresultates. Eine formelle Abnahme unter Mitwirkung beider Parteien findet nur statt, wenn dies im Einzelvertrag bzw. in der vom Kunden un- terschriebenen Offerte ausdrücklich vorgesehen ist. Mängel, die den bestimmungsgemässen Cebrauch des Arbeitsresultates nicht ausschliessen ("mindere Mängel"), hindern die Abnahme nicht. Leistungen gelten als abgenommen, wenn eine vereinbarte Abnahme aus Cründen, die nicht von Wieland zu ver- treten sind, nicht innert 30 Tagen nach dem vereinbarten Abnahmedatum oder, fehlt ein solches, innert 30 Tagen nach der Übergabe erfolgt. Sie gelten in jedem Fall als abgenommen, wenn der Kunde Produkte oder Resultate von Dienstleistungen produktiv einsetzt.
Übergabe und Abnahme. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, durch laufende Kontrollen die Einhaltung der Qualitätsstandards zu überprüfen. Auf Wunsch beider Parteien können entsprechend auch Teilabnahmen stattfinden. Vorbehalte bei der Abnahme wegen bekannter Mängel müssen schriftlich erfolgen.
Übergabe und Abnahme. (1) Nexgen erfüllt die geschuldete Leistung durch Übergabe des Produktes oder des Arbeitsresultates.
(2) Eine formelle Abnahme unter Mitwirkung beider Parteien findet nur statt, wenn dies im Einzelvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Leistungen gelten als abgenommen, wenn eine vereinbarte Abnahme aus Gründen, die nicht von Nexgen zu vertreten sind, nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem vereinbarten Abnahmedatum oder, fehlt ein solches, innerhalb von 30 Tagen nach der Übergabe erfolgt. Sie gelten in jedem Fall als abgenommen, wenn der Kunde Produkte oder Resultate von Dienstleistungen produktiv einsetzt.
Übergabe und Abnahme. 7.1. Abgenommen wird mittels der verbindlich vereinbarten Auftragsgrundlagen sowie eventueller weiterer im Laufe des Projekts vereinbarter zusätzlicher Auftragsgrundlagen (=Abnahmegrundlagen) im Rahmen eines Abnahmegesprächs beim Auftraggeber nach der Übergabe der letzten Dokumente/Leistungen oder implizit auch ohne Abnahmegespräch durch Verwendung der übergebenen Leistungen/Produkte durch den Auftraggeber.
7.2. Bei Verwendung der Leistungen durch den Auftraggeber gelten die Leistungen automatisch als abgenommen, wenn nicht binnen 2 Wochen nach Beginn der Verwendung wesentlichen Mängel durch den Auftraggeber aufgezeigt werden.
7.3. Bei der Abnahme kann der Projektverantwortliche des Auftraggebers Mängel in Bezug auf die Abnahmegrundlage aufzeigen.
7.4. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie schriftlich dokumentiert erfolgen.
7.5. Punkte der Abnahmegrundlage, die nicht erfüllt sind, werden kostenlos innerhalb einer angemessenen Frist nachgebessert, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Nach Korrektur der betreffenden Punkte werden diese vom Auftraggeber erneut geprüft.
7.6. Nach Erfüllung aller im Abnahmeprotokoll aufgelisteten offenen Punkte gilt die Leistung als vollständig abgenommen.
7.7. Sollte es sich um Mängel handeln, die eine Verwendung des Vertragsgegenstandes nicht wesentlich behindern und einschränken (geringfügige Mängel), werden diese Punkte vorbehaltlich abgenommen und innerhalb eines gemeinsam definierten Zeitraumes vom Auftragnehmer behoben. Geringfügige Mängel sind als Ablehnungsgrund für die Abnahme nicht zulässig.
7.8. Das Abnahmeprotokoll (samt Abnahmedaten und eventueller Mängelliste) ist vom Auftraggeber spätestens 2 Wochen nach Lieferung der Leistung beim Auftraggeber an den Auftragnehmer in elektronischer Form (Format: MS-Office oder PDF) per e-mail oder auf durch den Auftragnehmer lesbaren elektronischen Datenträgern zu übermitteln.
7.9. Wenn die übermittelten Dokumente oder Leistungen durch den Auftraggeber verwendet werden und vom Auftraggeber keine Abnahme durchgeführt wird und nicht binnen 2 Wochen nach Lieferung ein Abnahmeprotokoll übermittelt wird, gilt das Dokument bzw. die Leistung automatisch als mängelfrei abgenommen. Nach der automatischen oder expliziten Abnahme durch den Auftraggeber verlangte Leistungen werden dem Auftraggeber vom Auftragnehmer nach Aufwand zu den aktuellen Stundensätzen des A...
Übergabe und Abnahme. Die Übergabe der Vertragssoftware kann auch durch elektronische Übermittlung erfolgen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Software nach entsprechender Mitteilung herunterzuladen. Für die Abnahme werden die Abnahmekriterien und das Abnahmeprocedere einvernehmlich im Projektverlauf festgelegt. Maßstab für die Beschaffenheitsprüfung ist ausschließlich die Spezifikation. Geeignete Testdaten oder Testmodelle für die Abnahme werden vom Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und eingesetzt. Sofern über die Abnahmekriterien bzw. das Abnahmeprocedere keine Einigung erzielt wird, gelten die gesetzlichen Regelungen. Soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, wird der Kunde die für ihn erstellte Software Lösung unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen, prüfen und abnehmen. Etwaige der Abnahme entgegenstehende Fehler sind in nachvollziehbarer und schriftlicher Form geltend zu machen. Anzuführen sind hierbei alle erforderlichen Informationen zur Evaluierung des Fehlers, insbesondere die genaue Beschreibung des Fehlers sowie dessen Auswirkungen. Unwesentliche Fehler stehen der Abnahme nicht entgegen. Die Softwarelösung gilt auch als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der vereinbarten Frist durchführt oder die Software produktiv nutzt, ohne die formale Abnahme abz uwarten.
Übergabe und Abnahme. 5.1 Die Räume können den Nutzer nach vorheriger Vereinbarung übergeben werden. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls im vereinbarten Rahmen. Die Räume sind in einem ordnungsgemäßen, besenreinen und unbeschädigten Zustand zu übergeben.
5.2 Bei Übergabe und Abnahme ist von beiden Seiten ein Protokoll über Zustand, Sauberkeit und Schadensfälle zu unterzeichnen. Bei der Übergabe wird auch die Einweisung in die technischen Anlagen und Vorrichtungen gegeben.
5.3 Der Raumnutzer ist verpflichtet, eventuelle Beschädigungen unverzüglich dem Raumanbieter anzuzeigen.
5.4 Der Raumnutzer führt die eventuelle Bewirtung seiner Teilnehmer / Besucher im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch.
5.5 Nach Ende der Veranstaltung muss das Licht ausgeschaltet sowie alle Fenster und Türen verschlossen werden.
5.6 Beschädigtes oder verlorenes Inventar muss dem Raumanbieter angemessen ersetzt werden.
Übergabe und Abnahme. Die Inventarübergabe und Abnahme erfolgt durch den Hausmeister mit entsprechender Übernahme- bzw. Übergabeanweisung und einem Übergabeprotokoll, das von beiden Seiten abzuzeichnen ist. Zur Abnahme der Räume ist der Hausmeister nach dem Ende der Veranstaltung oder zu einem mit dem Nutzer zu vereinbarenden Termin anwesend. Die Kosten eventueller Fehlbestände oder Beschädigungen trägt der Nutzer.
Übergabe und Abnahme. Übergabe und Abnahme des Vertragsgegenstandes erfolgen in unserem Betrieb, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
Übergabe und Abnahme. Eine Übergabe zu Beginn der Belegung sowie eine Abnahme bei Abreise sind vorgesehen. Dabei können entsprechende Protokolle angefertigt werden. Sollten beide Protokolle oder eines der Protokolle nicht erstellt worden sein, soll für die Folgen einer notwendig gewordenen Nach- reinigung und / oder einer Behebung von Schäden im Falle der Uneinigkeit eine Vergleichsregelung gefunden werden.
Übergabe und Abnahme. HEAD IT Solutions AG erfüllt die geschuldete Leistung durch Übergabe des Produktes oder des Arbeitsresultates. Eine formelle Abnahme unter Mitwirkung beider Parteien fin- det nur statt, wenn dies im Einzelvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Mängel, die den bestimmungsgemässen Gebrauch des Arbeitsresultates nicht ausschliessen ("mindere Mängel"), hindern die Abnahme nicht. Leistungen gelten als abgenommen, wenn eine vereinbarte Abnahme aus Gründen, die nicht von HEAD IT Solutions AG zu vertreten sind, nicht innert 30 Tagen nach dem vereinbarten Abnahmedatum oder, fehlt ein solches, in- nert 30 Tagen nach der Übergabe erfolgt. Sie gelten in jedem Fall als abgenommen, wenn der Kunde Produkte oder Resultate von Dienstleistungen produktiv einsetzt.