Übergabe und Gefahrübergang. 6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Anbieter dem Kunden die Leistungsgegenstände auch durch elektronische Übermittlung oder durch Bereitstellung zum Herunterladen übergeben. Werden die Leistungsgegenstände zum Herunterladen bereitgestellt, teilt der Anbieter dem Kunden die Bereitstellung mit. 6.2 Soweit die Leistungsgegenstände elektronisch übermittelt werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Eingang bei dem vom Anbieter mit dem Weiterversand beauftragten Telediensteanbieter auf den Kunden über. 6.3 Soweit die Leistungsgegenstände zum Herunterladen bereitgestellt werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Bereitstellung und Information des Kunden darüber auf den Kunden über.
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Samples: Software Development Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Übergabe und Gefahrübergang. 6.1 6.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Anbieter dem Kunden die Leistungsgegenstände Leistungsge- genstände auch durch elektronische Übermittlung oder durch Bereitstellung zum Herunterladen Her- unterladen übergeben. Werden die Leistungsgegenstände zum Herunterladen bereitgestelltbereit- gestellt, teilt der Anbieter dem Kunden die Bereitstellung mit.
6.2 6.2. Soweit die Leistungsgegenstände elektronisch übermittelt werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Eingang bei dem vom Anbieter mit dem Weiterversand beauftragten Telediensteanbieter auf den Kunden über.
6.3 6.3. Soweit die Leistungsgegenstände zum Herunterladen bereitgestellt werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Bereitstellung und Information des Kunden darüber dar- über auf den Kunden über.
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Samples: Software Development Agreement
Übergabe und Gefahrübergang. 6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Anbieter dem Kunden die Leistungsgegenstände auch durch elektronische Übermittlung oder durch Bereitstellung zum Herunterladen übergeben. Werden die Leistungsgegenstände zum Herunterladen bereitgestellt, teilt der Anbieter dem Kunden die Bereitstellung mit.
6.2 Soweit die Leistungsgegenstände elektronisch übermittelt werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Eingang bei dem vom Anbieter mit dem Weiterversand beauftragten Telediensteanbieter auf den Kunden über.
6.3 Soweit die Leistungsgegenstände zum Herunterladen bereitgestellt werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Bereitstellung und Bereitstellungund Information des Kunden darüber auf den Kunden über.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen