Übergabe und Rücknahme Musterklauseln

Übergabe und Rücknahme a. Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugein- weisung durch die Experten des Vermieters in der Übergabe-Station teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll erstellt in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen.
Übergabe und Rücknahme. Die Fahrzeuge können mit einer ausführlichen Unterweisung am ersten Miettag nach Absprache übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten gemieteten Tag bis 14.00 Uhr. Der Mieter ist verpflichtet die Fahrzeuge termingerecht am Sitz des Vermieters zurück zu geben. Abholung sowie Rückgabe erfolgt nur am Wochenende oder nach Absprache. Die Fahrzeuge werden im sauberen Zustand übergeben und sind im gereinigten Zustand zurückzugeben. Dazu gehört: Toilettentank, Abwassertank und Frischwassertank müssen entleert werden, und sowie eine komplette Innen- und Außenreinigung. Die Fahrzeuge werden vollgetankt (Dieselkraftstoff) übergeben und zurückgenommen. Ist die Reinigung bei Fahrzeugübergabe durch den Mieter nur teilweise oder überhaupt nicht durchgeführt worden, fallen folgenden Kosten an: WC – Tank leeren und reinigen 75,- € Innenreinigung Wohnmobil 75,- € Außenreinigung Wohnmobil 90,- € Innenreinigung Wohnmobil mit Haustier Wir behalten uns vor bei besonders starker Verschmutzung Sonderkosten zzgl. zu der Reinigungsgebühr zu erheben Verschmutzung an Matratzen oder Polster werden nach Aufwand berechnet 120,- € 50,- € Bei Verschmutzung durch Tiere oder bei dem Verstoß gegen das Rauchverbot werden 250,- € in Rechnung gestellt und zusätzlich ist die Reinigung des Innenraums und der Polster nach tatsächlichem Aufwand zu zahlen. Weiterhin werden eventuelle Mietausfälle in Rechnung gestellt. Die Markise muss trocken und gereinigt zurückgegeben werden. Bei Nichteinhaltung muss eine Reinigungsgebühr von 35,-€ erhoben werden. Bei der Übergabe des Fahrzeuges werden vom Vermieter und Mieter gemeinsam Checklisten ausgefüllt. Dabei werden der Fahrzeugzustand und das überlassene Zubehör festgeschrieben. Bei der Übergabe wird der Mieter ausführlich in die Bedienung des Fahrzeuges sowie aller Ausstattungsgegenstände unterwiesen.
Übergabe und Rücknahme. Die Fahrzeuge werden in gereinigtem Zustand, mit entleertem WC-/Abwassertank und mit vollem Kraftstofftank übergeben und sind in gleichem Zustand zurückzugeben. Ist dies bei Fahrzeugrückgabe durch den Mieter nicht oder nur teilweise erfolgt, so zahlt der Mieter: - für die Außenreinigung (diese ist nicht obligatorisch durch den Mieter durchzuführen) 25,-- € - für Innenreinigung 50,-€ (Kategorie 1a-c), 75,-€ (Kategorie 1d, 2 bis 4), bei vereinbarter Mitnahme von Haustieren jeweils zzgl. 25,-€. - für ein nicht entleertes WC 75,- €, für einen nicht entleerten Abwassertank 25,- €, für nicht vollgetankten Kraftstofftank die Tankquittung zzgl. 20,- € Aufwandsgebühr.
Übergabe und Rücknahme. Die laut Bauordnung vorgeschriebenen Gebrauchsabnahmen hat der Mieter bei der zuständigen Behörde so frühzeitig zu beantragen, dass sie vor Übergabe der Anlage an den Mieter im Beisein des Richtmeisters stattfindet.
Übergabe und Rücknahme. Der Nutzungstag beginnt jeweils um 11:00 Uhr und endet am Folgetag um 10:00 Uhr. Die Übergabe der Räume erfolgt grundsätzlich jeweils um 11.00 Uhr zu Beginn der Nutzungszeit und die Rücknahme grundsätzlich jeweils um 10.00 Uhr am Ende der Nutzungszeit. Die Übergabe und Rücknahme führt der/die Verwalter/in aus; mit ihm/ihr können ggf. abweichende Zeiten vereinbart werden.
Übergabe und Rücknahme. 6.1 Der Mieter verpflichtet sich, an einer Einweisung durch den Vermieter teilzunehmen. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug bei Übergabe auf seinen schadenfreien Zustand sowie auf die Angabe des Tankstandes und sonstiger Füllstände, auf die Angabe zur Sauberkeit und auf das Vorhandensein von Zubehör und Umweltplakette hin zu überprüfen. Die durch den Mieter festgestellten Schäden, fehlenden Teile, Verschmutzungen und ungenügende Fülle stände sind vor Fahrtantritt gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Der Zustand des Wohnmobils wird auf einem Übergabeprotokoll bestätigt.
Übergabe und Rücknahme. 1. Ort und Zeiten der Übergabe werden Ihnen in den Mietunterlagen mitgeteilt.
Übergabe und Rücknahme a. Das Fahrzeug ist zu dem jeweils vereinbarten Termin (mit Beachtung der Uhrzeit!) an der Ver- mietstation (polycopy GmbH & Co KG, Tempelho- Xxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx) zu übernehmen und zurückzugeben. SoFern nicht anderes vereinbart erFolgen Über- und Rücknahme werktags zu Folgenden Zeiten: Übernahme : Mo. – Fr. 14:00 – 16:30 Uhr Rückgabe : Mo. – Fr. 09:00 – 12:00 Uhr Samstags / Sonntags / Feiertags nur nach vorheri- ger Absprache
Übergabe und Rücknahme a. Das Fahrzeug ist zu dem jeweils vereinbarten Termin (mit Beachtung der Uhrzeit) in 59387 Ascheberg, An der Hansalinie 8 zu übernehmen und zurückzugeben. Sofern nicht anders vereinbart erfolgen Über- und Rücknahme werktags zu folgenden Zeiten: • Übernahme Mo. – Sa. 16:00 – 18:00Uhr • Rückgabe Mo. – Sa. 09:00 –11:00 Uhr Sonntag / Feiertags geschlossen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.