Übergabe und Rücknahme Musterklauseln

Übergabe und Rücknahme. Die Fahrzeuge können mit einer ausführlichen Einweisung am ersten Miettag ab 16.00 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten gemieteten Tag bis 11.00 Uhr. Der Mieter ist verpflichtet die Fahrzeuge termingerecht am Sitz des Vermieters zurück zu geben. Am Samstag, sowie an Sonn- und Feiertagen ist keine Übergabe oder Rückgabe möglich, außer es wird bei Vertragsabschluss ausdrücklich klar zwischen Mieter und Vermieter schriftlich geklärt. Die Fahrzeuge werden im sauberen Zustand übergeben und sind im gereinigten Zustand zurückzugeben. Dazu gehört: Toilettentank, Abwassertank und Frischwassertank müssen entleert werden, und sowie eine komplette Innen- und Außenreinigung. Die Fahrzeuge werden vollgetankt (Dieselkraftstoff) übergeben und zurückgenommen. Ist die Reinigung bei Fahrzeugübergabe durch den Mieter nur teilweise oder überhaupt nicht durchgeführt worden, fallen folgenden Kosten an: WC – Tank leeren und reinigen 99,- € Innenreinigung Wohnmobil 109,- € Außenreinigung Wohnmobil 109,- € Innenreinigung Wohnmobil mit Haustier 159,- € Bei Verschmutzung durch Tiere oder bei dem Verstoß gegen das Rauchverbot werden 250,- € in Rechnung gestellt und zusätzlich ist die Reinigung des Innenraums und der Polster nach tatsächlichem Aufwand zu zahlen. Weiterhin werden eventuelle Mietausfälle in Rechnung gestellt. Die Markise muss trocken und gereinigt zurückgegeben werden. Bei Nichteinhaltung muss eine Reinigungsgebühr von 35,-€ erhoben werden. Bei der Übergabe des Fahrzeuges werden vom Vermieter und Mieter gemeinsam Checklisten ausgefüllt. Dabei werden der Fahrzeugzustand und das überlassene Zubehör festgeschrieben. Bei der Übergabe wird der Mieter ausführlich in die Bedienung des Fahrzeuges sowie aller Ausstattungsgegenstände eingewiesen.
Übergabe und Rücknahme. Die Fahrzeuge werden in gereinigtem Zustand, mit entleertem WC-/Abwassertank und mit vollem Kraftstofftank übergeben und sind in gleichem Zustand zurückzugeben. Ist dies bei Fahrzeugrückgabe durch den Mieter nicht oder nur teilweise erfolgt, so zahlt der Mieter: - für die Außenreinigung (diese ist nicht obligatorisch durch den Mieter durchzuführen) 25,-- € - für Innenreinigung 50,-€ (Kategorie 1a-c), 75,-€ (Kategorie 1d, 2 bis 4), bei vereinbarter Mitnahme von Haustieren jeweils zzgl. 25,-€. - für ein nicht entleertes WC 75,- €, für einen nicht entleerten Abwassertank 25,- €, für nicht vollgetankten Kraftstofftank die Tankquittung zzgl. 20,- € Aufwandsgebühr.
Übergabe und Rücknahme a. Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugein- weisung durch die Experten des Vermieters in der Übergabe-Station teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll erstellt in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen. b. Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit den Mitarbei- tern der Vermiet-Station eine abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rücknahmeprotokoll erstellt wird, das vom Vermieter und dem Mieter zu unterzeichnen ist. Beschädigungen die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Fahrzeugrückgabe aber festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters. c. Alle Wohnmobile werden an den Mieter innen sauber übergeben und sind von diesem in besenreinem Zustand wieder zurückzugeben. Eine Endreinigung wird vom Vermieter durchgeführt.
Übergabe und Rücknahme a. Das Fahrzeug ist zu dem jeweils vereinbarten Termin (mit Beachtung der Uhrzeit) in 59387 Ascheberg, An der Hansalinie 8 zu übernehmen und zurückzugeben. Sofern nicht anders vereinbart erfolgen Über- und Rücknahme werktags zu folgenden Zeiten: • Übernahme Mo. – Sa. 16:00 – 18:00Uhr • Rückgabe Mo. – Sa. 09:00 –11:00 Uhr Sonntag / Feiertags geschlossen. b. Bei Fahrzeugübergabe sind der gültige Personalausweis und Führerschein im Original vorzulegen und das Übergabeprotokoll (siehe Ziffer 1b) auszufüllen. Durch die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennen beide Parteien den protokollierten Zustand des Fahrzeugs an. c. Vor der Fahrzeugübergabe erfolgt eine ausführliche Fahrzeug-Einweisung (bis zu einer Stunde) in alle wichtigen Funktionen. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs vorenthalten bis die Fahrzeug-Einweisung abgeschlossen ist. Durch den Mieter verantwortete Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters. d. Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben, andernfalls fällt zusätzlich zu den Betankungskosten eine Aufwandspauschale in Höhe von 25 € an. e. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt von innen gereinigt und in protokolliertem Zustand (lt. Übergabeprotokoll) zurückzugeben. Hat der Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs die Toilette nicht geleert und gereinigt, wird eine Pauschale von je 95 € fällig. Ist das Fahrzeug bei Rückgabe im Innenraum nicht oder ungenügend gereinigt, werden darüber hinaus die tatsächlich anfallenden Reinigungskosten, mindestens jedoch 125,00 € berechnet, unabhängig vom Verschmutzungsgrad. Der Vermieter hat die Möglichkeit, die Reinigung entsprechend zu berechnen und von der Kaution einzubehalten. x. Xxxxxxxxxxx bzw. fehlende Gegenstände werden dem Mieter berechnet. g. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs (Rückgabezeitpunkt wird im Ausgabeprotokoll festgelegt) berechnet der Vermieter dem Mieter ab einer Überziehung von 59 Minuten den Tagespreis, sowie für jeden weiteren angefangenen Tag. Die anfallenden Mehraufwendungen des Vermieters sowie Schadensersatzansprüche von Nachmietern wegen verspäteter Fahrzeugrückgabe werden an den Mieter weiterbelastet. h. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, bleibt dem Mieter unbenommen. i. Eine Verlängerung der M...
Übergabe und Rücknahme. Ort und Zeiten der Übergabe werden Ihnen in den Mietunterlagen mitgeteilt.
Übergabe und Rücknahme. Die laut Bauordnung vorgeschriebenen Gebrauchsabnahmen hat der Mieter bei der zuständigen Behörde so frühzeitig zu beantragen, dass sie vor Übergabe der Anlage an den Mieter im Beisein des Richtmeisters stattfindet.
Übergabe und Rücknahme a. Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch die Experten des Vermieters in der Übergabestation teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll (CheckOut) erstellt, in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern, bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen. b. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurück gebracht werden. Andernfalls wird zusätzlich zu den Kosten für die Tankfüllung eine Betankungsaufwandpauschale in Höhe von 42 € zzgl. der jeweils gültigen MwSt. (z.Zt. 19%) in Rechnung gestellt. c. Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit den Mitarbeitern der Vermietstation eine abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll (CheckIn) erstellt wird, das vom Vermieter und dem Mieter zu unterzeichnen ist. Beschädigungen, die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Fahrzeugrückgabe aber festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters. d. Das Waumobil wird an den Mieter innen sauber übergeben und ist von diesem in besenreinem Zustand wieder zurückzugeben. Eine Endreinigung wird vom Vermieter durchgeführt.
Übergabe und Rücknahme. Der Nutzungstag beginnt jeweils um 11:00 Uhr und endet am Folgetag um 10:00 Uhr. Die Übergabe der Räume erfolgt grundsätzlich jeweils um 11.00 Uhr zu Beginn der Nutzungszeit und die Rücknahme grundsätzlich jeweils um 10.00 Uhr am Ende der Nutzungszeit. Die Übergabe und Rücknahme führt der/die Verwalter/in aus; mit ihm/ihr können ggf. abweichende Zeiten vereinbart werden.
Übergabe und Rücknahme. Die laut Bauordnung vorgeschriebenen Gebrauchsabnahmen hat der Mieter bei der zuständigen Behörde so frühzeitig zu beantragen, dass sie vor Übergabe der Anlage an den Mieter im Beisein des Richtmeisters stattfindet. (a + b) Zur Gebrauchsabnahme stellt derVermieter ein Prüfbuch (statischer Nach- weis), solange erforderlich, zur Verfügung. Es darf nur zur Vorlage bei der Abnah- mebehörde Verwendung finden, da Zeichnungen und statische Berechnungen urhe- berrechtlieh geschützt sind. Das Prüfbuch enthält eine geprüfte statische Berechnung mit dem Prüfbericht eines Prüfamtes für Baustatik, eine Ausführungs- und ggf. eine Übertragungsgenehmigung sowie Formulare für die Gebrauchsabnahme. Alle bei der Gebrauchsabnahme gemachten Auflagen hat der Mieter zu erfüllen, ebenso sind die Notbeleuchtungen und Hinweisschilder vom Mieter anzubringen und betriebsbereit zu halten. Die Gebühren für die Gebrauchsabnahme sind vom Mieter zu tragen. (a) Der Mieter bescheinigt dem Richtmeister des Vermieters die ordnungsgemäße Übergabe der fertigen Anlage; die Ingebrauchnahme gilt als Abnahme. Nachträgliche Beanstandungen sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter oder sein Beauftragter die An- lage dem Vermieter oder seinem Beauftragten wieder zu übergeben. Verzichtet der Mieter auf eine förmliche Rückgabe (z.B. durch Abwesenheit beim vorgesehenen Übergabetermin) so hat er im Falle der Feststellung von Schäden durch den Vermieter den Beweis des Nichtvorhandenseins zum Zeitpunkt des Übergabetermins zu führen. (b) Die Rücklieferung/Rückgabe hat sich der Mieter hinsichtlich Vollständigkeit und Mangelfreiheit durch Rücklieferschein bestätigen zu lassen, dieser gilt als ausschließli- cher Nachweis für den ordnungsgemäßen Rückfluss des Materials.
Übergabe und Rücknahme. 6.1 Der Mieter verpflichtet sich, an einer Einweisung durch den Vermieter teilzunehmen. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug bei Übergabe auf seinen schadenfreien Zustand sowie auf die Angabe des Tankstandes und sonstiger Füllstände, auf die Angabe zur Sauberkeit und auf das Vorhandensein von Zubehör und Umweltplakette hin zu überprüfen. Die durch den Mieter festgestellten Schäden, fehlenden Teile, Verschmutzungen und ungenügende Fülle stände sind vor Fahrtantritt gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Der Zustand des Wohnmobils wird auf einem Übergabeprotokoll bestätigt. 6.2 Die Fahrzeugübergabe erfolgt nach vorheriger Vereinbarung. 6.3 Treibstoff- und Betriebskosten während der Mietdauer trägt der Mieter. Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Das Wohnmobil wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben. Andernfalls fallen Betankungskosten gemäß jeweils gültiger Preisliste an. 6.4 Der Abwassertank und die Chemie-Toilette sind durch dem Mieter zu entleeren. Andernfalls berechnet der Vermieter eine Entleerungspauschale sowohl für den Abwassertank als auch für die Toilettenkassette von jeweils 100 Euro. 6.5 Der Mieter erhält bei der Übergabe ein gereinigtes Fahrzeug. Das Fahrzeug ist gereinigt wieder zurückzugeben. Andernfalls berechnet der Vermieter für die Innenreinigung eine Pauschale von 80 Euro.