Überlassung, Wiedergabe Musterklauseln

Überlassung, Wiedergabe. Der Kunde hat kein Recht, die erworbene Software (unter) zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z.B. im Wege des Application Service Providing oder als Software as a Service.