Weitere Rechte und Pflichten des Kunden Musterklauseln

Weitere Rechte und Pflichten des Kunden. 5.10.1. Wenn auf dem Datenträger oder der Readme-Datei der Software kein gegenteiliger Vermerk über eine bestimmte Anzahl von Kopien enthalten ist, darf der Kunde von jedem Exemplar der Software, zu dessen Nutzung er nach diesen AGB berechtigt ist, eine angemessene Anzahl von Kopien anfertigen, die ausschließlich für Datensicherungszwecke verwendet werden dürfen. Im Übrigen darf der Kunde die Software nur vervielfältigen, wenn und soweit ihm von Inno-Cube schriftlich Vervielfältigungsrechte eingeräumt sind.
Weitere Rechte und Pflichten des Kunden. Für den Nutzer eines Domain-Namens können sich aus der Registrierung weitere Rechte und Pflichten ergeben. Die jeweils gültigen Richtlinien sind bei den zuständigen Network Information Centern und auf Anfrage über TeleData erhältlich.
Weitere Rechte und Pflichten des Kunden. 1. Der Kunde erhält die Software im Objekt Code. Er darf die Software nicht zurückentwickeln oder übersetzen und er darf keine Teile herauslösen, soweit dies nicht nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zwingend erlaubt ist.
Weitere Rechte und Pflichten des Kunden. Der Kunde hat kein Recht, die erworbene Software (unter) zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z.B. im Wege des Application Service Providing oder als Software as a Service. Das gesetzliche Recht des Kunden auf Anfertigung einer Sicherungskopie bleibt unberührt. Unabhängig von der Lizenzart darf der Kunde die Software nur auf den in den Auftragsdaten bzw. CoL genannten Ge- räten und/oder Anlagen und in der von Siemens Energy technisch freigegebenen Art und Weise installieren und nutzen. Der Kunde darf die Software nicht ändern, nicht zurückent- wickeln, rekonstruieren oder übersetzen, er darf keine Teile herauslösen, oder auf welche Art auch immer bear- beiten, soweit dies nicht nach den Bestimmungen des Ur- heberrechtsgesetzes zwingend erlaubt ist. Soweit der Kunde von diesen gesetzlichen Bestimmungen Gebrauch machen möchte, da dies unerlässlich ist, um die Interope- rabilität zu einem unabhängig geschaffenen Computerpro- gramm herzustellen, hat der Kunde vor einer solchen Maß- nahme die benötigte Schnittstelleninformation oder andere Informationen bei Siemens Energy schriftlich nachzufra- gen und Siemens Energy angemessene Zeit und Gelegen- heit zu geben, diese Informationen so bereitzustellen, dass die berechtigten Interessen von Siemens Energy gewahrt werden. Der Kunde darf ferner alpha-numerische Kennun- gen, Marken und Urheberrechtsvermerke von der Soft- ware oder dem Datenträger nicht entfernen und wird sie, soweit er zur Vervielfältigung berechtigt ist, unverändert mit vervielfältigen. Der Kunde ist gemäß zwingendem Recht berechtigt, die im Wege eines Kaufes von Siemens Energy erworbene Software einem Dritten zu übertragen. Der Kunde hat in diesem Fall die Nutzung der Software vollständig aufge- ben, sämtliche installierten Kopien der Software von sei- nen Geräten und Instanzen entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen oder auf Wunsch von Siemens Energy, Siemens Energy über- geben, sofern der Kunde nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Jede Nutzung solcher auf- bewahrten Kopien ist untersagt. Hat der Kunde für die Software einen License Key erhal- ten, so hat der Kunde diesen dem Dritten zusammen mit der Software zu überlassen. Ferner hat der Kunde dem Dritten die Auftragsbestätigung bzw. das CoL zusammen mit dies...
Weitere Rechte und Pflichten des Kunden. 5.1 Der Kunde hat kein Recht, die erworbene Software (unter) zu vermieten oder in sonstiger Weise unter zu lizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unent- geltlich zur Verfügung zu stellen, z.B. im Wege des Applicati- on Service Providing oder als Software as a Service.
Weitere Rechte und Pflichten des Kunden. Der Kunde schafft die für die Nutzung der etracker Dienste auf seiner/n Seite/n erforderlichen Voraussetzungen selbst und auf eigene Kosten. Das betrifft insbesondere Netzwerkanbindungen (Internetanbindung), Telekommunikationsanbindung, Hard- und Software (insbesondere aktuelle und kompatible Browsertechnologie) sowie hinreichend sachkundiges Personal. Die Einbindung (Integration) und Installation der etracker Leistungen (insbesondere die Einbindung des Tracking Codes/Signalize Codes in die Webseite(n) des Kunden) erfolgt durch den Kunden selbst. Es ist dem Kunden untersagt, ohne die gesonderte in Textform erteilte Zustimmung von etracker Reportabfragen automatisiert über andere als die von etracker zu diesem Zweck freigegebenen Schnittstellen, z. B. über Scripte oder „Tools“ vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Geschäftskunden benennen bei der Anmeldung einen Mitarbeiter, der während der gewöhnlichen Geschäftszeiten (werktags 10-18 Uhr) kurzfristig erreichbar und für alle Fragen der Zusammenarbeit mit etracker verantwortlich ist. etracker wird den Kunden über die Nachrichtenfunktion seines Accounts oder per E-Mail wichtige Mitteilungen übermitteln. Der Kunde ist daher verpflichtet, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob Nachrichten für ihn in seinem Account oder in seinem bei der Anmeldung angegebenen E-Mail-Konto vorliegen.
Weitere Rechte und Pflichten des Kunden. Die Kunden schaffen die für die Nutzung der BHMMS-Dienste in ihrem Haus erforderlichen Voraussetzungen selbst und auf eigene Kosten. Das betrifft insbesondere Netzwerkanbindungen (W-Lan-Internetverbindung), Telekommunikationsanbindung und hinreichend sachkundiges Personal. Die Einbindung (Integration) und Installation der BHMMS-Leistungen erfolgt durch den Kunden selbst. Es ist den Kunden untersagt, ohne die gesonderte schriftliche Zustimmung von BHMMS Reportabfragen automatisiert über andere als die von BHMMS zu diesem Zweck freigegebenen Schnittstellen vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Geschäftskunden benennen bei der Beauftragung einen Mitarbeiter, der während der gewöhnlichen Geschäftszeiten (werktags 10-18 Uhr) kurzfristig erreichbar und für alle Fragen der Zusammenarbeit mit BHMMS verantwortlich ist. BHMMS wird den Kunden per E-Mail wichtige Mitteilungen übermitteln. Der Kunde ist daher verpflichtet, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob Nachrichten für ihn in seinem bei der Anmeldung angegebenen E-Mail-Konto vorliegen.
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