Übermittlung an Dritte Musterklauseln

Übermittlung an Dritte. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Nutzer hat ausdrück- lich zugestimmt oder STARFACE ist zur Übermittlung aufgrund Gesetzes oder durch gerichtliche bzw. be- hördliche Entscheidung verpflichtet oder berechtigt.
Übermittlung an Dritte. Deutsche Glasfaser übermittelt die Daten, die zur Erbringung der Glasfaserprodukte nötig sind, an die zur Erfüllung, Abwicklung und Durchführung des Vertragsverhältnisses notwen- digen Dienstleister (dies umfasst insbesondere Dienstleister zum Zwecke des Netzbetriebs, zur Netzpflege und -wartung oder zur Erbringung von Abrechnungsleistungen). Eine Über- mittlung der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte erfolgt ansonsten nicht, es sei denn, der Kunde hat dem ausdrücklich zugestimmt oder • Deutsche Glasfaser ist zur Übermittlung aufgrund Gesetzes oder durch gerichtliche bzw. be- hördliche Entscheidung verpflichtet oder • die Übermittlung ist aufgrund Gesetzes zulässig.
Übermittlung an Dritte. Wir teilen Ihre personenbezogenen Daten mit folgenden Dritten für die folgenden Zwecke: Angefragte Versicherer Je nach Antrag verschiedene oder sämtliche der unter Ziffer 1.1 und 1.2 genannten Daten zum Zwecke der Vertragsanbahnung Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nach Wegfall des Speicherzweckes im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert und im Anschluss gelöscht.
Übermittlung an Dritte. Eine Übermittlung der Daten findet nicht statt. Speicherdauer: Sobald die Notwendigkeit der Speicherung nicht mehr gegeben ist, werden die Daten gelöscht. Ihre Recht: Artikel 15 DSGVO – Auskunft Artikel 16 DSGVO – Berichtigung Artikel 17 DSGVO – Löschen Artikel 18 DSGVO – Einschränkung der Verarbeitung
Übermittlung an Dritte a) Da MvA bei der Vertragserfüllung teilweise mit anderen Unternehmern zusammenarbeitet (Anmietung von Leitungen, Bestellung von Hardware, Software, Lizenzen, Domains etc.) kann es im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich sein, dass gewisse Kundendaten solchen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall werden ausschliesslich die für die Vertragserfüllung notwendigen Daten an diese Unternehmen übermittelt.
Übermittlung an Dritte. Da NetZone bei der Vertragserfüllung teilweise mit anderen Partnern zusammenarbeitet (Anmietung von Leitungen, Bestellung von Hard- ware, Software, Lizenzen, Domains, Zertifikaten etc.) kann es im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich sein, dass gewisse Kun- dendaten solchen Partnern zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall werden ausschliesslich die für die Vertragserfüllung notwendigen Daten an diese Partner übermittelt. Eine Übermittlung zu Marketing- zwecken an Dritte erfolgt nicht. NetZone kann die Kundendaten - unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften - zum Zweck der ordungsgemässen Ver- tragserfüllung (insbesondere zur Rechnungsstellung und Forderungs- management) an Dritte, auch ins Ausland, übermitteln.
Übermittlung an Dritte. Da Atrox bei der Vertragserfüllung teilweise mit anderen Unternehmern zusammenarbeitet (Anmietung von Leitungen, Bestellung von Hardware, Software, Lizenzen, Domains etc.) kann es im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich sein, dass gewisse Kundendaten solchen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall werden ausschliesslich die für die Vertragserfüllung notwendigen Daten an diese Unternehmen übermittelt. Eine Übermittlung zu Marketingzwecken an Dritte erfolgt nicht; Atrox kann die Kundendaten – unter Einhaltung der ein schlägigen gesetzlichen Vorschriften – zum Zweck der ordnungsgemässen Vertragserfüllung (insbesondere zur Rechnungserstellung und Forderungsmanagement) an Dritte, auch ins Ausland, übermitteln.
Übermittlung an Dritte a) Da ICP bei der Vertragserfüllung teilweise mit anderen Unternehmern zusammenarbeitet (Anmietung von Leitungen, Bestellung von Hard- ware, Software, Lizenzen, Domains etc.) kann es im Rahmen der Ver- tragserfüllung erforderlich sein, dass gewisse Kundendaten solchen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall werden ausschliesslich die für die Vertragserfüllung notwendigen Daten an diese Unternehmen übermittelt. Eine Übermittlung zu Marketingzwe- cken an Dritte erfolgt nicht;
Übermittlung an Dritte. Wir übermitteln Ihre Daten an bestimmte Dritte um entsprechende Anwendungen und Dienste zur Verfügung stellen zu können (sog. „Auftragsverarbeiter“), die für uns externe Dienstleistungen erbringen. Beispielsweise Newsletter Dienste, IT-Anbieter, Steuerbüro, etc. Diese verarbeiten die Daten nur gemäß unseren Anweisungen, zudem ist es ihnen untersagt, diese Daten für eigene kommerziellen Zwecke zu verwenden, die nicht den vereinbarten Zwecken entsprechen. Eine Übermittlung an weitere Dritte kann ggfs. stattfinden um unsere Pflichten zu erfüllen (Behörden, Banken, Sozialversicherungsträger, etc.). Wir müssen personenbezogene Daten offenlegen, wenn wir im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens, aufgrund einer Verfügung, gesetzlich oder aufgrund geltenden Rechts dazu verpflichtet sind (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn: • Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben, • die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben, • für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie • dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist. Sollte die Verarbeitung Ihrer Daten außerhalb Europas stattfinden, findet diese Übermittlung unter Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze und besonders gem. Art. 44 f. DSGVO statt.
Übermittlung an Dritte. Sofern timeSensor AG zur Vertragserfüllung teilweise mit anderen Unternehmen zusammenarbeitet (Bestellung von Hardware, Software, Lizenzen, Domains, etc.), kann es im Rahmen der Vertragserfüllung notwendig sein, dass gewisse Daten solchen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall werden einzig die für die Vertragserfüllung notwendigen Daten übermittelt. Eine Übermittlung zu Marketinzwecken an Dritte erfolgt nicht.