Übermittlung des Versichertenverzeichnisses und Teilnahmebeginn Versicherte. Die AOK bzw. die BKK meldet die Teilnahme des Versicherten an die Managementgesellschaft in einem Teilnehmerverzeichnis (TVZ). Wenn eine „Teilnahmeerklärung AOK-FacharztProgramm“ eines AOK-Versicherten bis zum 1. Kalendertag des zweiten Monats vor Beginn eines Abrechnungsquartals bei der AOK eingegangen ist (1. Februar, 1. Mai, 1. August, 1. November), führt dies in der Regel zur Einschreibung dieses Versicherten in das AOK-FacharztProgramm mit Wirkung zum nächsten Quartal. Die Managementgesellschaft erhält eine Liste der teilnehmenden Versicherten grundsätzlich zum 20. Tag des letzten Monats vor Beginn des Abrechnungsquartals. Da diese Liste immer nur in Abhängigkeit zur aktuellen HZV-Liste erstellt werden kann, verständigen sich die Vertragspartner bei Abweichungen. Dasselbe gilt analog für die BKK und ihre Versicherten. Dem FACHARZT steht die Information über den Teilnahmestatus eines Patienten im AOK- bzw. Bosch BKK-Facharztprogramm zum Beginn eines Abrechnungsquartals über die Vertragssoftware zur Verfügung. Die AOK und die BKK informieren ihre teilnehmenden Versicherten über den Teilnahmestatus und das Beginn-Datum.
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Samples: Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Urologie in Baden Württemberg Gemäß § 140a SGB V, Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Pneumologie in Baden Württemberg Gemäß § 140a SGB V, Vertrag Zur Versorgung in Den Fachgebieten Orthopädie Und
Übermittlung des Versichertenverzeichnisses und Teilnahmebeginn Versicherte. Die AOK bzw. die BKK meldet die Teilnahme des Versicherten an die Managementgesellschaft in einem Teilnehmerverzeichnis (TVZ). Wenn eine „Teilnahmeerklärung AOK-FacharztProgramm“ eines AOK-Versicherten bis zum 1. Kalendertag des zweiten Monats vor Beginn eines Abrechnungsquartals bei der AOK eingegangen ist (1. Februar, 1. Mai, 1. August, 1. November), führt dies in der Regel zur Einschreibung dieses Versicherten in das AOK-FacharztProgramm mit Wirkung zum nächsten Quartal. Die Managementgesellschaft erhält eine Liste der teilnehmenden Versicherten grundsätzlich zum 20. Tag des letzten Monats vor Beginn des Abrechnungsquartals. Da diese Liste immer nur in Abhängigkeit zur aktuellen HZV-Liste erstellt werden kann, verständigen sich die Vertragspartner bei Abweichungen. Dasselbe gilt analog für die BKK und ihre Versicherten. Dem FACHARZT XXXXXXXX steht die Information über den Teilnahmestatus eines Patienten im AOK- bzw. Bosch BKK-Facharztprogramm FacharztProgramm zum Beginn eines Abrechnungsquartals über die Vertragssoftware zur Verfügung. Die AOK und die BKK informieren informiert ihre teilnehmenden Versicherten über den Teilnahmestatus und das Beginn-Beginn- Datum.
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Samples: Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Nephrologie in Baden Württemberg Gemäß § 140a SGB V, Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Diabetologie in Baden Württemberg Gemäß § 140a SGB V
Übermittlung des Versichertenverzeichnisses und Teilnahmebeginn Versicherte. Die AOK bzw. die BKK meldet die Teilnahme des Versicherten an die Managementgesellschaft in einem Teilnehmerverzeichnis (TVZ). Wenn eine „Teilnahmeerklärung AOK-FacharztProgramm“ eines AOK-Versicherten bis zum 1. Kalendertag des zweiten Monats vor Beginn eines Abrechnungsquartals bei der AOK eingegangen ist (1. Februar, 1. Mai, Mai ,1. August, 1. November), führt dies in der Regel zur Einschreibung dieses Versicherten in das AOK-FacharztProgramm Kardiologie mit Wirkung zum nächsten Quartal. Die Managementgesellschaft erhält eine Liste der teilnehmenden Versicherten grundsätzlich zum 20. Tag des letzten Monats vor Beginn des Abrechnungsquartals. Da diese Liste immer nur in Abhängigkeit zur aktuellen HZV-Liste erstellt werden kann, verständigen sich die Vertragspartner bei Abweichungen. Dasselbe gilt analog für die BKK und ihre Versicherten. Dem FACHARZT XXXXXXXX steht die Information über den Teilnahmestatus eines Patienten im AOK- bzw. Bosch BKK-Facharztprogramm FacharztProgramm Kardiologie zum Beginn eines Abrechnungsquartals über die Vertragssoftware zur Verfügung. Die AOK und die BKK informieren ihre informiert den teilnehmenden Versicherten über den Teilnahmestatus und das Beginn-Beginn- Datum.
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Samples: Vertrag Zur Versorgung Im Fachgebiet