Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung Musterklauseln

Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung. Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Xxxxxxxx zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.
Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung. K.4.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag be- rücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.
Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung. Folgen von unzutreffenden oder verspäteten Angaben zu Merk- malen der Beitragsberechnung Folgen von Nichtangaben zu Merkmalen der Beitrags- berechnung
Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung. K.4.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Versicherungs- vertrag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise zur Verfügung zu stellen.
Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung. Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berück- sichtigten Xxxxxxxx zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anfor- derung müssen Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nach- weise vorlegen. Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsbe- rechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist des- halb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, sind wir berechtigt, rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem der unzutreffende oder nicht gemeldete Umstand beitragswirksam geworden wäre, den Beitrag zu verlangen, der den tatsächlichen Merkmalen zur Bei- tragsberechnung entspricht. Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Ände- rungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe des angepassten Jahresbeitrags zu zahlen. Wir verzichten in diesem Fall auf unsere Rechte aus Gefahrerhö- hung. Wenn Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht nachkommen gilt: Wir sind berechtigt, den Beitrag rückwirkend zum Beginn des Abfragezeitraums nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen. Vorausset- zung ist: • Wir haben Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen. • Wir haben Ihnen eine Antwortfrist von mindestens 4 Wochen ge- setzt. • Sie haben auch innerhalb der von uns gesetzten Antwortfrist die zur Überprüfung der Beitragsberechnung angeforderten Bestäti- gungen oder Nachweise nicht nachgereicht. Legen Sie die Bestätigung oder den Nachweis erst nach bereits er- folgter Neuberechnung vor, gilt der Beitrag gemäß den nachträg- lich bestätigten oder nachgewiesenen Angaben erst zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für das folgende Versicherungsjahr.
Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung. K.4.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Xxxxxxxx zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns auf Ihre Kosten entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vollständig vorzulegen. Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn – wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben und – Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Antwortfrist von mindestens 4 Wochen die zur Überprüfung der Beitragsrechnung angeforderten vollständigen Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreichen. Erbringen Sie die von uns angeforderten vollständigen Bestätigungen oder Nachweise erst nach Ablauf der Frist, gilt der sich daraus ergebende Beitrag ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Bestätigungen oder Nachweise bei uns.
Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung. Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Ver- trag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberech- nung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns ent- sprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzule- gen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.