Folgen von unzutreffenden Angaben. Haben Sie im Antrag oder während der Laufzeit des Vertrages unzutreffende Angaben zu Merkmalen der Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung ent- spricht. K.4.4 Haben Sie schuldhaft unzutreffende Angaben gemacht oder Ände- rungen schuldhaft nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, wird der Beitrag rückwirkend nach den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung berechnet. Zusätzlich zur Beitragserhöhung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 EUR zu zahlen, die sofort fällig ist. K.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestä- tigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn - wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben und - Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Antwortfrist von mindestens einem Monat die zur Überprüfung der Beitrags- rechnung angeforderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreichen.
Folgen von unzutreffenden Angaben. Sie müssen im Antrag und während der Laufzeit des Vertrags richtige Angaben zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung machen und Änderungen anzeigen. Tun Sie dies nicht und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt: Wir berechnen rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres den Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht.
Folgen von unzutreffenden Angaben. Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag be- rechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufen- den Versicherungsjahrs der Beitrag, der den tatsächli- xxxx Xxxxxxxxx zur Beitragsberechnung entspricht. K.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 Prozent des nach den tatsächlichen Ver- hältnissen berechneten Versicherungsbeitrages für das laufende Versicherungsjahr zu zahlen. Insoweit werden unsere Rechte nach den §§ 19 bis 29 VVG (Rücktritt, Kündigung, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Versagung des Versicherungsschutzes) ausgeschlos- sen. Darüber hinaus gelten in der Kaskoversicherung die Re- gelungen nach A.2.5.8 b) entsprechend, wenn das Fahr- zeug zum Schadenzeitpunkt von einem jüngeren Fahrer gefahren wird, als im Antrag angegeben.
Folgen von unzutreffenden Angaben. Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Bei- tragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht ange- zeigt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versiche- rungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht. K.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist des- halb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätz- lich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe ei- nes Jahresbeitrags für die laufende Versicherungsperiode unter Berücksichtigung der tatsächlichen Merkmale zur Beitragsberechnung zu zahlen. Haben Sie Falschangaben zu mehreren Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht verdoppelt sich die Vertragsstrafe. K.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir be- rechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten An- nahmen zu berechnen, – wenn wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben; – und Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Ant- wortfrist von mindestens vier Wochen die zur Überprü- fung der Beitragsberechnung angeforderten Bestäti- gungen oder Nachweise nicht nachreichen.
Folgen von unzutreffenden Angaben. Haben Sie unzutreffende Angaben zu Grundlagen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Grundlagen zur Beitragsberechnung entspricht. K.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe des tarifgemäßen Beitrags für das laufende Versicherungsjahr zu zahlen. K.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn
Folgen von unzutreffenden Angaben. Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht.
Folgen von unzutreffenden Angaben. Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht. K.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Bei- beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrages für das laufende Ver- sicherungsjahr zu zahlen. Basis bildet der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen entspricht. K.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn ▪ und Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Antwortfrist von mindestens 4 Wochen die zur Überprüfung der Beitrags- berechnung angeforderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreichen.
Folgen von unzutreffenden Angaben. Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merk- malen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht. K.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung ein Einmalbeitrag in Höhe eines Jahresbeitrags, der sich nach Umstellung auf den richtigen Tarif und Beitrag ergibt, zu zahlen. Der Einmalbeitrag ist sofort fällig. K.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestätigungen oder Nachweise vor- zulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn • wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annah- men hingewiesen haben und • Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Ant- wortfrist von mindestens 1 Monat die zur Überprüfung der Beitragsberechnung angeforderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreichen.
Folgen von unzutreffenden Angaben. Haben Sie im Antrag oder während der Laufzeit des Vertrags unzutref- fende Angaben zu Merkmalen der Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versiche- rungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Bei- tragsberechnung entspricht. Fassung Oktober 2017 / 00-000-0000 Wird die von Ihnen angegebene und dem Vertrag zugrunde gelegte jährliche Fahrleistung überschritten, erheben wir anstelle der Vertrags- strafe einen Beitragszuschlag. Dieser gilt vom Beginn des laufenden bis zum Ende des nächsten Versicherungsjahres.
Folgen von unzutreffenden Angaben. Wurde der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers günstigeren Merkmalen zugeordnet oder diese Zuordnung während der Vertragslaufzeit schuldhaft beibehalten, so wird bei Bekanntwerden der richtigen Umstände der Beitrag ab dem Tag der Änderungsmitteilung den tatsächlichen Tarifmerkmalen angepasst.