Folgen von unzutreffenden Angaben Musterklauseln

Folgen von unzutreffenden Angaben. K.4.3 Haben Sie im Antrag oder während der Laufzeit des Vertrages unzutreffende Angaben zu Merkmalen der Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung ent- spricht. K.4.4 Haben Sie schuldhaft unzutreffende Angaben gemacht oder Ände- rungen schuldhaft nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, wird der Beitrag rückwirkend nach den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung berechnet. Zusätzlich zur Beitragserhöhung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 EUR zu zahlen, die sofort fällig ist. K.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestä- tigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn - wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben und - Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Antwortfrist von mindestens einem Monat die zur Überprüfung der Beitrags- rechnung angeforderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreichen.
Folgen von unzutreffenden Angaben. Sie haben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung a bei Antragstellung unzutreffende Angaben gemacht oder b während der Laufzeit des Vertrags Änderungen nicht angezeigt (siehe K.2.1) oder unzutreffende Angaben gemacht und deshalb ist ein zu niedriger Beitrag berechnet worden. So gilt zu a rückwirkend ab Beginn und zu b rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht. Unterlassen Sie im Antrag Angaben zu den Merkmalen der Beitragsberechnung, nach denen wir Sie gefragt haben, berechnen wir den Beitrag von Anfang an so, als hätten Sie die für die Beitragsberechnung für Sie ungünstigsten Angaben gemacht. Werden die Angaben später nachgeholt, gilt der Beitrag nach der zutreffenden Regelung ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Meldung bei uns als vereinbart. Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb eines Monats nach, wird der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres für dieses Merkmal zur Beitragsberechnung nach den für Sie ungünstigsten Angaben berechnet. Bei dem Merkmal „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“ entfällt die Beitragsermäßigung rückwirkend ab Versicherungsbeginn.
Folgen von unzutreffenden Angaben. K.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Grundlagen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Grundlagen zur Beitragsberechnung entspricht. K.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe des tarifgemäßen Beitrags für das laufende Versicherungsjahr zu zahlen. K.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn
Folgen von unzutreffenden Angaben. Sie müssen im Antrag und während der Laufzeit des Vertrags richtige Angaben zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung machen und Änderungen anzeigen. Tun Sie dies nicht und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt: Wir berechnen rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres den Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht.
Folgen von unzutreffenden Angaben. K.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag be- rechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufen- den Versicherungsjahrs der Beitrag, der den tatsächli- xxxx Xxxxxxxxx zur Beitragsberechnung entspricht. K.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 Prozent des nach den tatsächlichen Ver- hältnissen berechneten Versicherungsbeitrages für das laufende Versicherungsjahr zu zahlen. Insoweit werden unsere Rechte nach den §§ 19 bis 29 VVG (Rücktritt, Kündigung, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Versagung des Versicherungsschutzes) ausgeschlos- sen. Darüber hinaus gelten in der Kaskoversicherung die Re- gelungen nach A.2.5.8 b) entsprechend, wenn das Fahr- zeug zum Schadenzeitpunkt von einem jüngeren Fahrer gefahren wird, als im Antrag angegeben.
Folgen von unzutreffenden Angaben. K.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des lau- fenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tat- sächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung ent- spricht. K.4.4 Kommen Sie unserer Aufforderung zur Angabe der aktuellen Merkmale zur Beitragsberechnung nicht nach, gilt dies als Bestätigung, dass sich Ihre Merkmale zur Beitragsberechnung nicht geändert haben. Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) Ausgabe 9. Mai 2022 K.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahrs für dieses Merkmal zur Beitragsberechnung nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn - wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hinge- wiesen haben - und Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Ant- wortfrist von mindestens 4 Wochen die zur Überprü- fung der Beitragsrechnung angeforderten Bestäti- gungen oder Nachweise nicht nachreichen.
Folgen von unzutreffenden Angaben. K.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht. K.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe von eines halben Jahresbeitrags für das laufende Versicherungsjahr zu zahlen. K.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb von eines Monats nach, wird der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres für dieses Merkmal zur Beitragsberechnung nach den für Sie ungünstigsten Annahmen berechnet.
Folgen von unzutreffenden Angaben. Haben Sie unzutreffende Angaben zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung ge- macht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, so gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungs- jahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung ent- spricht. Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu be- rechnen, wenn – wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben und – Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Antwortfrist von mindestens 4 Wo- chen die zur Überprüfung der Beitragsberechnung angeforderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreichen.
Folgen von unzutreffenden Angaben. Haben Sie im Antrag oder während der Laufzeit des Vertrags unzutref- fende Angaben zu Merkmalen der Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versiche- rungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Bei- tragsberechnung entspricht. Fassung Oktober 2017 / 00-000-0000 Wird die von Ihnen angegebene und dem Vertrag zugrunde gelegte jährliche Fahrleistung überschritten, erheben wir anstelle der Vertrags- strafe einen Beitragszuschlag. Dieser gilt vom Beginn des laufenden bis zum Ende des nächsten Versicherungsjahres. Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestätigun- gen oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rück- wirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn - wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben - Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Antwortfrist von mindes- tens vier Wochen die zur Überprüfung der Beitragsberechnung ange- forderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreichen.
Folgen von unzutreffenden Angaben. Wurde der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers günstigeren Merkmalen zugeordnet oder diese Zuordnung während der Vertragslaufzeit schuldhaft beibehalten, so wird bei Bekanntwerden der richtigen Umstände der Beitrag ab dem Tag der Änderungsmitteilung den tatsächlichen Tarifmerkmalen angepasst.