Folgen von unzutreffenden Angaben Musterklauseln

Folgen von unzutreffenden Angaben. Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht an- gezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versi- cherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merk- malen zur Beitragsberechnung entspricht. K.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist des- halb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätz- lich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe ei- nes Jahresbeitrages zu zahlen. K.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb eines Monats nach, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn - wir Sie in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zu- grunde gelegten Annahmen hingewiesen haben und - wir Ihnen eine Antwortfrist von einem Monat gesetzt haben.
Folgen von unzutreffenden Angaben. Sie müssen im Antrag und während der Laufzeit des Vertrags richtige Angaben zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung machen und Änderungen anzeigen. Tun Sie dies nicht und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt: Wir berechnen rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres den Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht.
Folgen von unzutreffenden Angaben. Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberech- nung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahrs der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht. Erhöht sich dadurch der Beitrag um mehr als 10 %, können Sie den Vertrag in- nerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Hinweis: Kündigungsrecht bei Gefahrerhöhung nach § 25 Abs. 2 VVG. K.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderun- gen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine Vertrags- strafe in Höhe eines Jahresbeitrags für das laufende Versicherungsjahr zu zahlen. Insoweit werden unsere Rechte nach §§ 19 Abs. 2 (siehe auch L.2.1), 24 und 26 VVG ausgeschlossen. Folgen von Nichtangaben K.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestäti- gungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn – wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dann zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben – und wir Ihnen eine Antwortfrist von 4 Wochen gesetzt haben.
Folgen von unzutreffenden Angaben. Haben Sie unzutreffende Angaben zu Grundlagen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Grundlagen zur Beitragsberechnung entspricht. K.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe des tarifgemäßen Beitrags für das laufende Versicherungsjahr zu zahlen. K.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn
Folgen von unzutreffenden Angaben. Haben Sie unzutreffende Angaben zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung ge- macht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, so gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungs- jahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung ent- spricht.
Folgen von unzutreffenden Angaben. Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht. K.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Bei- beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrages für das laufende Ver- sicherungsjahr zu zahlen. Basis bildet der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen entspricht. K.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn ▪ und Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Antwortfrist von mindestens 4 Wochen die zur Überprüfung der Beitrags- berechnung angeforderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreichen.
Folgen von unzutreffenden Angaben. Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merk- malen zur Beitragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht. K.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung ein Einmalbeitrag in Höhe eines Jahresbeitrags, der sich nach Umstellung auf den richtigen Tarif und Beitrag ergibt, zu zahlen. Der Einmalbeitrag ist sofort fällig. K.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestätigungen oder Nachweise vor- zulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn • wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annah- men hingewiesen haben und • Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Ant- wortfrist von mindestens 1 Monat die zur Überprüfung der Beitragsberechnung angeforderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreichen.
Folgen von unzutreffenden Angaben. Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifmerkmalen gemacht oder Änderun- gen nicht angezeigt, so gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Tarifmerkmalen entspricht. K.4.4 Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb von vier Wochen nach, so wird der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres für dieses Tarifmerkmal nach den für Sie ungünstigsten Angaben berechnet.
Folgen von unzutreffenden Angaben. Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Prämienberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb eine zu niedrige Prämie berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres die Prämie, die den tatsächlichen Merkmalen zur Prämienberechnung entspricht.
Folgen von unzutreffenden Angaben. Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Prä- mienberechnung gemacht oder Änderungen nicht ange- zeigt und ist deshalb eine zu niedrige Prämie berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versi- cherungsjahres die Prämie, die den tatsächlichen Merkma- len zur Prämienberechnung entspricht. K.4.4 Haben Sie unzutreffende Angaben gemacht oder Änderun- gen nicht angezeigt und ist deshalb eine zu niedrige Prämie berechnet worden, wird zusätzlich zur Prämienerhöhung nach K.4.3 als Vertragsstrafe ein einmaliger Zuschlag von 50 Prozent auf die korrigierte Prämie für das laufende Ver- sicherungsjahr erhoben. Die Vertragsstrafe wird jedoch nicht berechnet, wenn Sie nachweisen, dass Sie ohne Ver- schulden gegen Ihre Pflichten verstoßen haben. Wurde die jährliche Fahrleistung falsch angegeben und erfolgt nach K.4.3 eine Umstellung auf die korrekte Fahr- leistungsklasse, so ist eine Änderung in eine geringere Fahrleistungsklasse erst nach Ablauf eines Jahres möglich. K.4.5 Kommen Sie unserer Aufforderung, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, schuldhaft nicht innerhalb von vier Wochen nach, wird die Prämie rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres für dieses Merkmal zur Prämienberechnung nach den für Sie ungünstigsten An- nahmen berechnet.