Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung Musterklauseln

Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung. Anzeige von Änderungen
Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung. K.4.1 Anzeige von Änderungen
Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung. Hinweis: Die vollständige Regelung zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung fin- den Sie in Teil C Ziffer 15.3. Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift "Merkmale zur Beitragsberechnung" aufgeführten Merkmals müssen Sie uns unverzüglich anzei- gen. Verletzungen dieser Anzeigepflicht führen nicht zu einem Verlust des Versi- cherungsschutzes, berechtigen uns aber zu einer rückwirkenden Anpassung des Beitrags. Bei vorsätzlicher Verletzung haben wir das Recht zur Erhebung einer Ver- tragsstrafe. Dies ist in Teil C Ziffer 15.3 Absatz 3 geregelt.
Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung. Der Beitrag in der Kfz-Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung richtet sich nach Tarifierungsmerkmalen. Tarifierungsmerkmale sind Umstände zu denen wir im Antrag Angaben verlangen, bzw. die im Versicherungsschein genannt werden. Dazu zählen auch die Angaben zum Inhalt Ihrer Geschäftstätigkeit (Betriebsart) und des Firmensitzes.
Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung. Ihre Pflichten 1) Die Änderung eines im Anhang 3 „ Merkmale zur Beitragsberechnung“ und 4 „Berufsgruppen (Tarif- gruppen)“ aufgeführten Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung. Anzeige von Änderungen K.4.1 Die Änderung eines der Merkmale zur Beitragsberechnung gemäß Anhang 2 müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung. Anzeige von Änderungen L.4.1 Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift „In der Beitragsberechnung berücksichtigte Tarifmerkmale“ aufgeführ- ten Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns unverzüglich anzeigen. L.4.1.1 Für das Merkmal Fahrerkreis und die unter A.1.3.4, A.2.12 genann- te Selbstbeteiligung gilt dies nicht, wenn ein Kaufinteressent, ein Kraftfahrzeugreparateur, ein Hotelangestellter in Ausübung seines Dienstes oder ein Dritter den Pkw anlässlich einer Notsituation fährt. L.4.1.2 Fahrunsicherheit des Versicherungsnehmers oder anderer berech- tigter Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder an- derer berauschender Mittel gilt nicht als Notfall im Sinne dieser Be- stimmung. L.4.1.3 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die Änderungen berechtigt sind. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen. Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung L.4.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berück- sichtigten Xxxxxxxx zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anfor- derung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen. Folgen von unzutreffenden Angaben L.4.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Beitragsbe- rechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt, gilt rückwir- kend ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht.
Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung. Anzeige von Änderungen K.2.1 Die Änderung eines im Versicherungsschein aufgeführten Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns un- verzüglich anzeigen. K.2.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Ver- trag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.
Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung. Anzeige von Änderungen K.4.1 Die Änderung eines der folgenden Merkmale zur Beitragsberechnung müssen Sie uns unverzüglich anzeigen: Art, Aufbau, Verwendung, Motorleistung, Anzahl der Plätze und Nutzlast des Fahrzeugs Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung. Anzeige von Änderungen K.4.1 Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift Tarifmerkmale aufgeführten Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.