Überprüfung von Gütern und Dienstleistungen. Vor jedem Geschäft des Kunden mit von Siemens gelieferten Gütern (einschließlich Hardware, Dokumentation und Technologie) oder von Siemens erbrachten Dienstleistungen (einschließlich Professional Services, Wartung und technischer Unterstützung) an einen Dritten hat der Kunde durch geeignete Maßnahmen zu prüfen und zu bestätigen, dass
(i) die Nutzung, Weitergabe oder der Vertrieb dieser Güter und Dienstleistungen, die Vermittlung von Verträgen oder die Bereitstellung sonstiger wirtschaftlicher Ressourcen im Zusammenhang mit den Gütern und Dienstleistungen durch den Kunden nicht gegen Exportbestimmungen verstößt, auch unter Berücksichtigung etwaiger Verbote, diese zu umgehen (z. B. durch unzulässige Umlenkung);
(ii) die Güter und Dienstleistungen nicht für nicht-zivile Zwecke verwendet werden (z. B. Rüstung, Nukleartechnologie, Waffen, jegliche andere Verwendung im Bereich Verteidigung und Militär), und (iii) der Kunde alle direkten und indirekten Parteien, die am Erhalt, der Verwendung, der Weitergabe oder dem Vertrieb der Güter und Dienstleistungen beteiligt sind, anhand aller anwendbaren Listen der Ausfuhrbestimmungen über den Handel mit dort aufgeführten Organisationen, Personen und Organisationen überprüft hat.