Übersicht über die Beteiligten Musterklauseln

Übersicht über die Beteiligten. Verwaltungsrat der Gesellschaft:
Übersicht über die Beteiligten. Verwaltungsrat der Gesellschaft Vorsitzender: Dr. Xxxxx von Ah Geschäftsführender Partner Swiss Rock Asset Management AG Zürich/Schweiz Mitglieder: Lobsang Gangshontsang Senior Operations Manager Swiss Rock Asset Management AG Zürich/Schweiz Xxxxxxxxx Xxxxxxx Head of Fund Services All ProductsLRI Invest S.A. Munsbach/Luxemburg Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Head of Fund Consulting LRI Invest S.A. Munsbach/Luxemburg Gesellschaftssitz 0X, xxx Xxxxxxx Xxxxxxxx L-5365 Munsbach Verwaltungsgesellschaft LRI Invest S.A. 0X, xxx Xxxxxxx Xxxxxxxx L-5365 Munsbach Telefon : 00000 000 000 0000 Telefax : 00352 - 000 000 0000 xxxx@xxx-xxxxx.xx xxx.xxx-xxxxx.xx Managing Board der Verwaltungsgesellschaft Xxxxx Xxxxxxxxx xx Xxxx Mitglied des Managing Board LRI Invest S.A., Munsbach/Luxemburg Xxx Xxxxxxxx Mitglied des Managing Board LRI Invest S.A., Munsbach/Luxemburg Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft Xx. Xxxx Xxxxx Mitglied der Geschäftsführung der LBBW Asset Management Investmentge- sellschaft mbH Xxxxx Xxxxxxxxx Global Head of Fund Solutions Apex Group Zentralverwaltungsstelle Apex Fund Services SA 0, xxx Xxxxxxx Xxxxxxx L-5365 Munsbach Telefon: 00352 – 274410 - 1 xxxxxxxx.xxxxxxxx@xxxxxx.xxx Verwahrstelle, Register- und Transferstelle und Hauptzahlstelle in Luxemburg RBC INVESTOR SERVICES BANK S.A. 00, Xxxxx xx Xxxxxx X- 0000 Xxxx-xxx-Xxxxxxx, Xxxxxxxxx Fondsmanager Swiss Rock Asset Management AG Xxxxxxxxxxx 00 XX-0000 Xxxxxx Telefon: 0041 - 00 000 00 00 Telefax: 0041 - 44 360 57 01 xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers Société Cooperative Réviseur d‘entreprises 0, xxx Xxxxxxx Xxxxxxxx L-2182 Xxxxxxxxxxxx.xxx.xxx/xx Die vorstehenden Angaben werden in den Jahres- und Halbjahresberichten jeweils aktualisiert.
Übersicht über die Beteiligten. Verwaltungsrat der Gesellschaft Gesellschaftssitz Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft Abschlussprüfer

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  • Überschussbeteiligung Die auszuzahlende Überschussbeteiligung setzt sich zusammen aus: - den Ihrem Vertrag bereits zugeteilten Überschussanteilen, soweit sie nicht in dem nach den Absätzen 3 bis 7 berechneten Betrag enthalten sind, - dem Schlussüberschussanteil, soweit ein solcher nach § 3 Abs. 6 für den Fall einer Kündigung vorgesehen ist und - dem Ihrem Vertrag gemäß § 3 Abs. 10 zugeteilten Anteil an den Bewertungsreserven, soweit bei Kündigung vorhanden.

  • Selbstbeteiligung Bei der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schaden gilt: Die Selbstbeteiligung a) richtet sich nach der im Antrag festgelegten Höhe der Selbstbeteiligung je Schaden, b) wird bei jedem Schaden nur einmal abgezogen, c) gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen nach § 5.1 AHB.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Mietsachschäden A.6.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht 1. aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschäden.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.