Überstunden bei Teilzeitarbeit. 15.1 Bei Teilzeitarbeit werden die über die vertragliche Arbeitszeit hinaus geleisteten Arbeitsstunden, sofern nicht kompensiert wird, erst ab Überschreiten der jährlichen Sollarbeitszeit bei Vollzeitarbeit mit dem Zuschlag von 25% entschädigt.
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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen, gav.arbeitsrechtler.ch
Überstunden bei Teilzeitarbeit. 15.1 Bei Teilzeitarbeit werden die über die vertragliche Arbeitszeit hinaus geleisteten Arbeitsstunden, sofern nicht kompensiert wird, Überstunden erst ab Überschreiten der jährlichen jährli chen Sollarbeitszeit bei Vollzeitarbeit mit dem Zuschlag von 25% entschädigtentschä digt, sofern nicht kompensiert wird. Für ausbezahlte Überstunden, die zwischen der vertraglichen Arbeitszeit und der jährlichen Sollarbeitszeit bei Vollzeitarbeit liegen, wird die Ferienentschä digung hinzugerechnet.
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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten (Vab), www.arbeitgeber-banken.ch
Überstunden bei Teilzeitarbeit. 15.1 Bei Teilzeitarbeit werden die über die vertragliche Arbeitszeit hinaus geleisteten Arbeitsstunden, sofern nicht kompensiert wird, Überstunden erst ab Überschreiten der jährlichen jährli- chen Sollarbeitszeit bei Vollzeitarbeit mit dem Zuschlag von 25% entschädigtentschä- digt, sofern nicht kompensiert wird. Für ausbezahlte Überstunden, die zwischen der vertraglichen Arbeitszeit und der jährlichen Sollarbeitszeit bei Vollzeitarbeit liegen, wird die Ferienentschä- digung hinzugerechnet.
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Samples: www.employeurs-banques.ch