Common use of Übertragbarkeit Clause in Contracts

Übertragbarkeit. Solange die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch die MBO Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die Schuldverschreibungen ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme zu, die zugunsten eines Vertragsübernehmers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus den Schuldverschreibungen ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des MBO Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden MBO Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die MBO Token und die durch diese repräsentierten Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.7 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinne, d.h. durch Besitzanweisung an den Verwahrer der Sammelurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Erscheinung.

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Übertragbarkeit. Solange die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den COW- Schuldverschreibungen durch die MBO COW Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die COW-Schuldverschreibungen ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme zu, die zugunsten eines Vertragsübernehmers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus den COW-Schuldverschreibungen ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des MBO COW Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden MBO COW Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die MBO COW Token und die durch diese repräsentierten COW-Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.7 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinne, d.h. durch Besitzanweisung an den Verwahrer der Sammelurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Erscheinung.

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Übertragbarkeit. Solange die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen durch die MBO SWI 01 Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die Schuldverschreibungen kann eine Schuldver- schreibung ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme Abtretung (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen SchuldverschreibungsbedingungenSchuldverschreibungsbedingungen zum Zeitpunkt der Übertragung) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Eine Übertragung ist jedoch unzulässig, wenn ein Schuldverschreibungsinhaber we- niger als 500 Schuldverschreibungen übertragen will oder wenn er in Folge einer Übertagung weniger als 500 Schuldverschreibungen hält, es sei denn, er hält in Folge der Übertragung gar keine Schuldverschreibungen mehr. Die teilweise Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus einer Schuldverschreibung ist nicht zulässig. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme Abtretung zu, die nicht unzulässig im Sinne dieser Ziff. 3.2.2 ist und die zugunsten eines Vertragsübernehmers Abtretungsempfängers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert ab- solviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus den Schuldverschreibungen ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem Abtretung ist, ungeachtet einer Zustimmung der Emittentin, nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des MBO SWI 01 Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Permissioned Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden MBO be- treffenden SWI 01 Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Mit erfolgter Abtretung sind diese Schuldverschreibungsbedingungen für den Emp- fänger der Abtretung verbindlich. Der bisherige Inhaber der abgetretenen Schuldver- schreibung verliert seine Rechte aus der abgetretenen Schuldverschreibung und wird von seinen Verpflichtungen frei. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die MBO SWI 01 Token und die durch diese repräsentierten re- präsentierten Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.7 4.74.77 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts der Inhaberschaft an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinneoder Durchführung von Maßnahmen, die das Bürgerliche Gesetzbuch als Ersatz für eine Übergabe betrachtet, d.h. insbesondere durch Erteilung einer Besitzanweisung an den Verwahrer der SammelurkundeSam- melurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in ErscheinungEr- scheinung. Private Key. Die materielle Berechtigung der Schuldverschreibungsinhaber an der be- treffenden Schuldverschreibung wird durch die Zuordnung eines geheimen Zugangs- schlüssels („Private Key“) nachgewiesen. In Zweifelsfällen kann der Nachweis der ma- teriellen Berechtigung der Schuldverschreibungsinhaber an der betreffenden Schuldver- schreibung ausnahmsweise auch auf andere geeignete Weise erbracht werden. Verwahrung des SWI 01 Token. Es ist beabsichtigt, dass die Finexity AG den Schuld- verschreibungsinhabern eine technische Lösung zur Eigenverwahrung bzw. -sicherung der SWI 01 Token zur Verfügung stellt. Dazu bedarf es des Abschlusses eines entspre- chenden Nutzungsvertrages zwischen der Finexity AG und den jeweiligen Schuldver- schreibungsinhabern.

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Übertragbarkeit. Solange die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch die MBO LSI Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die Schuldverschreibungen ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme zu, die zugunsten eines Vertragsübernehmers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus den Schuldverschreibungen ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des MBO LSI Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden MBO LSI Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die MBO LSI Token und die durch diese repräsentierten Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.7 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinne, d.h. durch Besitzanweisung an den Verwahrer der Sammelurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Erscheinung. Private Key. Die materielle Berechtigung der Schuldverschreibungsinhaber an der betreffenden Schuldverschreibung wird durch die Zuordnung eines geheimen Zugangsschlüssels („Private Key“) nachgewiesen. In Zweifelsfällen kann der Nachweis der materiellen Berechtigung der Schuldverschreibungsinhaber an der betreffenden Schuldverschreibung ausnahmsweise auch auf andere geeignete Weise erbracht werden.

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Übertragbarkeit. Solange die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch die MBO ZEO Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die ZEO-Schuldverschreibungen ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme zu, die zugunsten eines Vertragsübernehmers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus den ZEO-Schuldverschreibungen ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des MBO ZEO Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden MBO ZEO Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die MBO ZEO Token und die durch diese repräsentierten ZEO-Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.7 4.6 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinne, d.h. durch Besitzanweisung an den Verwahrer der Sammelurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Erscheinung.

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Übertragbarkeit. Solange die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch die MBO BOE Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die Schuldverschreibungen ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme zu, die zugunsten eines Vertragsübernehmers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus den Schuldverschreibungen ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des MBO BOE Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden MBO BOE Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die MBO BOE Token und die durch diese repräsentierten Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.7 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinne, d.h. durch Besitzanweisung an den Verwahrer der Sammelurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Erscheinung. Private Key. Die materielle Berechtigung der Schuldverschreibungsinhaber an der betreffenden Schuldverschreibung wird durch die Zuordnung eines geheimen Zugangsschlüssels („Private Key“) nachgewiesen. In Zweifelsfällen kann der Nachweis der materiellen Berechtigung der Schuldverschreibungsinhaber an der betreffenden Schuldverschreibung ausnahmsweise auch auf andere geeignete Weise erbracht werden.

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Übertragbarkeit. Solange die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den FGS- Schuldverschreibungen durch die MBO FGS Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die FGS-Schuldverschreibungen ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme zu, die zugunsten eines Vertragsübernehmers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus den FGS-Schuldverschreibungen ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des MBO FGS Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden MBO FGS Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die MBO FGS Token und die durch diese repräsentierten FGS-Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.7 4.6 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinne, d.h. durch Besitzanweisung an den Verwahrer der Sammelurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Erscheinung.

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Übertragbarkeit. Solange die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch die MBO RBC Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die RBC-Schuldverschreibungen ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme zu, die zugunsten eines Vertragsübernehmers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus den RBC-Schuldverschreibungen ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des MBO RBC Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden MBO RBC Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die MBO RBC Token und die durch diese repräsentierten RBC-Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.7 4.6 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinne, d.h. durch Besitzanweisung an den Verwahrer der Sammelurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Erscheinung.

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Übertragbarkeit. Solange die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch die MBO ZEI Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die ZEI-Schuldverschreibungen ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme zu, die zugunsten eines Vertragsübernehmers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus den ZEI-Schuldverschreibungen ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des MBO ZEI Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden MBO ZEI Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die MBO ZEI Token und die durch diese repräsentierten ZEI-Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.7 4.6 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinne, d.h. durch Besitzanweisung an den Verwahrer der Sammelurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Erscheinung.

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Übertragbarkeit. Solange die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den FPH- Schuldverschreibungen durch die MBO FPH Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die FPH-Schuldverschreibungen ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme zu, die zugunsten eines Vertragsübernehmers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus den FPH-Schuldverschreibungen ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des MBO FPH Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden MBO FPH Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die MBO FPH Token und die durch diese repräsentierten FPH-Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.7 4.6 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinne, d.h. durch Besitzanweisung an den Verwahrer der Sammelurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Erscheinung.

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Übertragbarkeit. Solange die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch die MBO WBB Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die Schuldverschreibungen ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme zu, die zugunsten eines Vertragsübernehmers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus den Schuldverschreibungen ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des MBO WBB Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden MBO WBB Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die MBO WBB Token und die durch diese repräsentierten Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.7 4.6 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinne, d.h. durch Besitzanweisung an den Verwahrer der Sammelurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Erscheinung.

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Übertragbarkeit. Solange die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den PSI- Schuldverschreibungen durch die MBO PSI Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die PSI-Schuldverschreibungen ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme zu, die zugunsten eines Vertragsübernehmers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus den PSI-Schuldverschreibungen ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des MBO PSI Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden MBO PSI Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die MBO PSI Token und die durch diese repräsentierten PSI-Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.7 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinne, d.h. durch Besitzanweisung an den Verwahrer der Sammelurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Erscheinung.

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Übertragbarkeit. Solange die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch die MBO FHS Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die Schuldverschreibungen ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme zu, die zugunsten eines Vertragsübernehmers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus den Schuldverschreibungen ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des MBO FHS Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden MBO FHS Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die MBO FHS Token und die durch diese repräsentierten Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.7 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinne, d.h. durch Besitzanweisung an den Verwahrer der Sammelurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Erscheinung. Private Key. Die materielle Berechtigung der Schuldverschreibungsinhaber an der betreffenden Schuldverschreibung wird durch die Zuordnung eines geheimen Zugangsschlüssels („Private Key“) nachgewiesen. In Zweifelsfällen kann der Nachweis der materiellen Berechtigung der Schuldverschreibungsinhaber an der betreffenden Schuldverschreibung ausnahmsweise auch auf andere geeignete Weise erbracht werden.

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Übertragbarkeit. Solange die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch die MBO GPA Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die Schuldverschreibungen ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme zu, die zugunsten eines Vertragsübernehmers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus den Schuldverschreibungen ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des MBO GPA Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden MBO GPA Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die MBO Token und die durch diese repräsentierten Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.7 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinne, d.h. durch Besitzanweisung an den Verwahrer der Sammelurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Erscheinung. Private Key. Die materielle Berechtigung der Schuldverschreibungsinhaber an der betreffenden Schuldverschreibung wird durch die Zuordnung eines geheimen Zugangsschlüssels („Private Key“) nachgewiesen. In Zweifelsfällen kann der Nachweis der materiellen Berechtigung der Schuldverschreibungsinhaber an der betreffenden Schuldverschreibung ausnahmsweise auch auf andere geeignete Weise erbracht werden.

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Übertragbarkeit. Solange die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch die MBO EWC Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die EWC-Schuldverschreibungen ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme zu, die zugunsten eines Vertragsübernehmers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus den EWC-Schuldverschreibungen ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des MBO EWC Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden MBO EWC Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die MBO EWC Token und die durch diese repräsentierten EWC-Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.7 4.6 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinne, d.h. durch Besitzanweisung an den Verwahrer der Sammelurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Erscheinung.

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Übertragbarkeit. Solange die Zuordnung Der Spielberechtigte kann – sofern von GolfRange auf der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch die MBO Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die Schuldverschreibungen ausschließlich jeweiligen GolfRange-Anlage angeboten – gegen eine im Wege Aufnahmeantrag festgesetzte Gebühr die Übertragung der Vertragsübernahme (d.hSpielbe- rechtigung mit GolfRange insoweit vereinbaren, dass er das Recht hat, seine Spielberechtigung mit allen Rechten und Pflichten einmalig an einen Dritten zu übertragen. unter Einschluss sämtlicher Eine Spielberechtigung kann nur übertragen werden, sofern die Spielberechtigung bis zum Übertragungszeitpunkt nicht gekündigt ist und ein gegebenenfalls für das Übertragungsjahr ausgegebener Ausweis des Deutschen Golf Verbandes e.V. des bisher Spielberechtigten an GolfRange zurückgegeben wurde. Der Antrag auf Übertragung hat durch den Spielberechtigten und den Dritten schriftlich oder in Textform zu erfolgen und ist von GolfRange schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Mit der Bestätigung tritt der vom Spiel- berechtigten benannte Dritte vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des Spielberechtigten ein. Der Dritte kann die Spielberechtigung nicht erneut übertragen, es sei denn, zwischen dem Dritten und GolfRange wird die neuerliche Übertragung schriftlich oder in Textform vereinbart. GolfRange kann den Dritten nur aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen) und nur mit Zustimmung wichtigen, in der EmittentinPerson des Dritten liegenden Gründen ablehnen. GolfRange ist jedoch berechtigt, übertragen werdenohne Angabe von Gründen die Übertragung der Spielberechtigung auf einen Dritten abzulehnen, wenn sie, für den Fall, dass für die Spielberechtigung eine Spielberechtigungsgebühr bezahlt wurde, einen angemessenen Betrag für die zeitanteilige Spielberechtigungsgebühr an den Spielbe- rechtigten rückerstattet (Vorkaufsrecht). Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme zu, Sofern die zugunsten Übertragung nicht zum 31. Dezember eines Vertragsübernehmers Jahres erfolgt, sind die Verbandsgebühren für das Jahr der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus den Schuldverschreibungen ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des MBO Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden MBO Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die MBO Token und die durch diese repräsentierten Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.7 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinne, d.h. durch Besitzanweisung an den Verwahrer der Sammelurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Erscheinungsowohl vom Übertragenden als auch vom Dritten zu bezahlen.

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Übertragbarkeit. Solange die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den FOP- Schuldverschreibungen durch die MBO FOP Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die FOP-Schuldverschreibungen ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme zu, die zugunsten eines Vertragsübernehmers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus den FOP-Schuldverschreibungen ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des MBO FOP Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden MBO FOP Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die MBO FOP Token und die durch diese repräsentierten FOP-Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.7 4.6 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts an den verbrieften FOP-Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinne, d.h. durch Besitzanweisung an den Verwahrer der Sammelurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Erscheinung.

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