Negativverpflichtung. Die Emittentin verpflichtet sich und hat dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tochtergesellschaften (wie nachstehend definiert), solange Schuldverschreibungen ausstehen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Kapital und Zinsen der Hauptzahlstelle zur Verfügung gestellt worden sind, keine Grundpfandrechte, Pfandrechte, Belastungen oder sonstigen Sicherungsrechte (jedes solches Sicherungsrecht eine „Sicherheit“) in Bezug auf ihren gesamten oder Teil ihres (b) Negative Pledge. The Issuer undertakes, so long as any of the Notes are outstanding, but only up to the time all amounts of principal and interest have been placed at the disposal of the Principal Paying Agent, not to create or permit to subsist, and to procure that none of its Subsidiaries (as defined below) will create or permit to subsist, any mortgage, lien, pledge, charge or other security interest (each such right a “Security”) over the whole or any part of its undertakings, Geschäftsbetriebes, Vermögen oder Einkünfte, jeweils gegenwärtig oder zukünftig, zur Sicherung von anderen Kapitalmarktverbindlichkeiten (wie nachstehend definiert) oder zur Sicherung einer von der Emittentin oder einer ihrer Tochtergesellschaften gewährten Garantie oder Freistellung bezüglich einer Kapitalmarktverbindlichkeiten einer anderen Person zu bestellen oder fortbestehen zu lassen, ohne gleichzeitig oder zuvor alle unter den Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge in gleicher Weise und in gleichem Rang Sicherheiten zu bestellen oder für alle unter den Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge solch eine andere Sicherheit zu bestellen, die von einer unabhängigen, international anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gleichwertig anerkannt wird. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht: assets or revenues, present or future, to secure any Capital Market Indebtedness (as defined below) or to secure any guarantee or indemnity given by the Issuer or any of its subsidiaries in respect of any Capital Market Indebtedness of any other person, without, at the same time or prior thereto, securing all amounts payable under the Notes either with equal and rateable Security or providing all amounts payable under the Notes such other Security as shall be approved by an independent accounting firm of internationally recognized standing as being equivalent security, provided, however, that this undertaking shall not apply with respect to:
(i) für Sicherheiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind, oder die als Vorausset...
Negativverpflichtung. Die Emittentin verpflichtet sich, solange noch Schuldverschreibungen ausstehen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Kapital und Zinsen, die gemäß diesen Anleihebe- dingungen zu zahlen sind, der Hauptzahlstelle zur Verfügung gestellt worden sind,
a) keinerlei Grundpfandrechte, Pfandrechte, Belastungen oder sonstigen Sicherungsrechte (jedes sol- ches Sicherungsrecht die „Sicherheit“) an ihrem Vermögen oder an Teilen ihres Vermögens zur Besicherung von Kapitalmarkverbindlichkeiten (wie nachstehend definiert) zu bestellen oder be- stehen zu lassen; und
b) im Rahmen des rechtlich Möglichen und Zulässigen darauf hinzuwirken, dass auch ihre Tochterge- sellschaften keine Sicherheit an ihrem Vermögen oder an Teilen ihres Vermögens zur Besicherung von Kapitalmarktverbindlichkeiten bestellen oder bestehen zu lassen; ohne zuvor oder zugleich
a) die Anleihegläubiger an derselben Sicherheit in gleicher Weise oder im gleichen Verhältnis teilneh- men zu lassen; oder
b) zugunsten der Anleihegläubiger eine andere gleichwertige Sicherheit zu bestellen. Als gleichwertig gilt eine Sicherheit, die von einem unabhängigen Sachverständigen als gleichwertig beurteilt wird. Eine solche Sicherheit kann auch zugunsten der Anleihegläubiger an einen Treuhänder der Anlei- hegläubiger bestellt werden. Im Sinne dieser Anleihebedingungen bedeutet „Kapitalmarktverbindlichkeit“ jede bestehende oder zu- künftige Verbindlichkeit hinsichtlich der Rückzahlung geliehener Geldbeträge, die durch (i) besicherte o- der unbesicherte Schuldverschreibungen, Anleihen oder sonstige Wertpapiere, die an einer Börse oder in einem anderen anerkannten Wertpapiermarkt oder außerbörslichen Markt zugelassen sind, notiert oder gehandelt werden oder zugelassen, notiert oder gehandelt werden können, oder durch (ii) einen deut- schem Recht unterliegenden Schuldschein verbrieft, verkörpert oder dokumentiert sind.
Negativverpflichtung. Die Emittentin hat sich gegenüber den Anleihegläubigern nach Maßgabe des § 2 der unter Ziffer 10 dieses Prospekts abgedruckten Anleihebedingungen - vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen - verpflichtet, so lange Schuldverschreibungen noch ausstehen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem alle Beträge an Kapital und Zinsen der Hauptzahlstelle zur Verfügung gestellt worden sind, ihr gegenwärtiges Vermögen weder ganz noch teilweise mit Grundpfandrechten, Pfandrechten, Belastungen oder sonstigen dinglichen Sicherungsrechten zur Besicherung von gegenwärtigen oder zukünftigen Kapitalmarktverbindlichkeiten der Emittentin oder eines Dritten zu belasten oder solche Sicherheiten bestehen zu lassen, ohne gleichzeitig die Anleihegläubiger an derselben Sicherheit in gleicher Weise oder in einem gleichen Verhältnis teilnehmen zu lassen oder für alle unter den Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge solch eine andere Sicherheit zu bestellen, die von einer unabhängigen international anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gleichwertig anerkannt wird. Kapitalmarktverbindlichkeit bedeutet in diesem Zusammenhang jede gegenwärtige oder zukünftige Verbindlichkeit hinsichtlich der Rückzahlung geliehener Geldbeträge, die (a) durch besicherte oder unbesicherte Schuldverschreibungen, Anleihen oder sonstige Wertpapiere, die an einer Börse oder in einem anderen anerkannten Wertpapier- oder außerbörslichen Markt zugelassen sind, notiert oder gehandelt werden oder zugelassen, notiert oder gehandelt werden können, oder (b) die nach deutschem Recht begründet und in einer Beweisurkunde verkörpert sind (Schuldscheindarlehen) oder vergleichbare Instrumente nach anderem Recht. Die weiteren Einzelheiten dieser Negativverpflichtung können den Anleihebedingungen (§ 2 der unter Ziffer 10 dieses Prospekts abgedruckten Anleihebedingungen) entnommen werden.
Negativverpflichtung. 4 NEGATIVE PLEDGE
Negativverpflichtung. Die Emittentin verpflichtet sich für die Laufzeit der gegenständlichen Anleihe, längs- tens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Kapital und Zinsen für die Teilschuldverschreibun- gen der gemäß § 6 bestellten Zahlstelle vollständig zur Verfügung gestellt worden sind,
(a) für andere Kapitalmarktverbindlichkeiten der Emittentin keine Sicherheiten zu bestellen, und
(b) Dritte nicht zur Bestellung von Sicherheiten an deren Vermögen oder Einkünften für andere Kapital- marktverbindlichkeiten der Emittentin zu veranlassen, sowie weiters dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tochtergesellschaften
(c) für andere Kapitalmarktverpflichtungen der Emittentin keine Sicherheiten bestellen, und
(d) Dritte nicht zur Bestellung von Sicherheiten an deren Vermögen oder Einkünften für andere Kapital- marktverbindlichkeiten der Emittentin zu veranlassen, ohne jeweils unverzüglich sicherzustellen, dass die Anleihegläubiger zur gleichen Zeit und im gleichen Rang an solchen Sicherheiten oder an anderen Sicherheiten, die von einem vom bestehenden Wirtschaftsprüfer der Emittentin oder ihrer Tochterunternehmen unabhängigen, international anerkannten Wirtschaftsprüfer als gleichwertige Sicherheit anerkannt werden, teilnehmen.
Negativverpflichtung. Die Emittentin verpflichtet sich gegenüber den Anleihegläubigern für die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Kapital und Zinsen für die Teilschuldver- schreibungen der gemäß § 7 bestellten Zahlstelle vollständig zur Verfügung gestellt worden sind: (2) Negative pledge. The Issuer undertakes towards the Bondholders for the tenor of the Bonds, but no longer than up to the time all amounts of principal and interest for the Bonds have been provided in full to the paying agent appointed pursuant to § 7:
(i) für andere Kapitalmarktverbindlichkeiten (wie nachstehend definiert) (aa) keine Sicherheiten (wie nachstehend definiert) zu bestellen, und (bb) Dritte nicht zu veranlassen, zur Besicherung von Kapitalmarktverbindlichkeiten (wie nachstehend definiert) Sicherheiten zu bestellen oder Haftun- gen zu übernehmen und (ii) keine Sicherheiten für Verbindlichkeiten, welche nicht (aa) von der Emittentin oder ihren Tochtergesellschaften oder (bb) im operativen Geschäftsbetrieb eingegangen wurden, zu bestellen; und (a) (i) with respect to other Capital Market Indebted- ness (as defined below) (aa) not to create Security Instruments (as defined below), and (bb) not to procure that third parties create Security Instru- ments or assume liabilities in order to secure Capital Market Indebtedness (as defined below) and (ii) not to create Security Instruments for ob- ligations which were not incurred by (aa) the Issu- er or its subsidiaries or (bb) in the course of its own operative business activities; and
(b) dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tochtergesell- schaften (wie nachstehend definiert) (i) für andere Kapitalmarktverbindlichkeiten (aa) keine Sicher- heiten bestellen, und (bb) Dritte nicht veranlassen, zur Besicherung von Kapitalmarktverbindlichkei- ten Sicherheiten zu bestellen oder Haftungen zu übernehmen und (ii) keine Sicherheiten für Ver- bindlichkeiten, welche nicht (aa) von der Emitten- tin oder ihren Tochtergesellschaften oder (bb) im operativen Geschäftsbetrieb eingegangen wurden, bestellen, (b) to take care that its Subsidiaries (as defined be- low) (i) with respect to other Capital Market In- debtedness (aa) will not create Security Instru- ments, and (bb) will not procure that third parties create Security Instruments or assume liabilities in order to secure Capital Market Indebtedness and (ii) will not create Security Instruments for obliga- tions which were not incurred by (aa) the Issuer or i...
Negativverpflichtung. Die Emittentin verpflichtet sich, solange Schuldverschreibungen ausstehen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Kapital und Zinsen der Zahlstelle (wie in § 7 (1) definiert) zur Verfügung gestellt wurden, keine dinglichen Sicherungsrechte (mit Ausnahme der
(1) Negative Pledge. The Issuer undertakes, so long as any Notes are outstanding, but only up to the time all amounts of principal and interest have been placed at the disposal of the Paying Agent (as defined in § 7 (1)), not to create or permit to subsist, any Security in rem (except for any nach § 3 bestellten Sicherheiten) an ihrem gegenwärtigen oder künftigen Geschäft, Unternehmen oder Vermögen oder an ihren gegenwärtigen oder künftigen Einnahmen zur Besicherung von Finanzverbindlichkeiten zu bestellen oder fortbestehen zu lassen, oder zur Sicherung einer von der Emittentin oder einer ihrer Tochtergesellschaften gewährten Garantie oder Freistellung bezüglich einer Finanzverbindlichkeit einer anderen Person zu bestellen oder fortbestehen zu lassen, ohne gleichzeitig oder zuvor sämtliche unter den Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge im gleichen Rang und anteilig zu besichern (unter Berücksichtigung der bestehenden Besicherung der Schuldverschreibungen). Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht: Security granted in accordance with § 3) upon, or with respect to, any of its present or future business, undertaking, assets or revenues to secure any Financial Indebtedness, or to secure any guarantee or indemnity given by the Issuer or any of its Subsidiaries in respect of any Financial Indebtedness of any other Person, without, at the same time or prior thereto, securing all amounts payable under the Notes equally and rateably therewith (taking into account the existing Security of the Notes). However, this undertaking shall not apply with respect to:
(i) für Sicherheiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind, oder die als Voraussetzung für staatliche Genehmigungen verlangt werden;
(i) any Security which is provided for by law or which has been required as a condition precedent for public permissions;
(ii) für zum Zeitpunkt des Erwerbs von Vermögenswerten durch die Emittentin bereits an solchen Vermögenswerten bestehende Sicherheiten, soweit solche Sicherheiten nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb oder in Erwartung des Erwerbs des jeweiligen Vermögenswerts bestellt wurden und der durch die Sicherheit besicherte Betrag nicht nach Erwerb des betreffenden Vermögenswertes erhöht wird; und
(ii) a...
Negativverpflichtung. Die Emittentin verpflichtet sich, solange Schuldverschreibungen ausstehen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Kapital und Zinsen der Zahlstelle (wie in § 7 (1) definiert) zur Verfügung gestellt wurden, keine dinglichen Sicherungsrechte (mit Ausnahme der nach § 3 bestellten Sicherheiten) an ihrem gegenwärtigen oder künftigen Geschäft, Unternehmen oder Vermögen oder an ihren gegenwärtigen oder künftigen Einnahmen zur Besicherung Relevanter Finanzverbindlichkeiten zu bestellen oder fortbestehen zu lassen, oder zur Sicherung einer von der Emittentin oder einer ihrer Tochtergesellschaften gewährten Garantie oder Freistellung bezüglich einer Relevanten Finanzverbindlichkeit einer anderen Person zu bestellen oder fortbestehen zu lassen, ohne gleichzeitig oder zuvor sämtliche unter den Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge im gleichen Rang und anteilig zu besichern (unter Berücksichtigung der bestehenden Besicherung der Schuldverschreibungen). Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht: (1) Negative Pledge. The Issuer undertakes, so long as any Notes are outstanding, but only up to the time all amounts of principal and interest have been placed at the disposal of the Paying Agent (as defined in § 7 (1)), not to create or permit to subsist, any Security in rem (except for any Security granted in accordance with § 3) upon, or with respect to, any of its present or future business, undertaking, assets or revenues to secure any Relevant Financial Indebtedness, or to secure any guarantee or indemnity given by the Issuer or any of its Subsidiaries in respect of any Relevant Financial Indebtedness of any other Person, without, at the same time or prior thereto, securing all amounts payable under the Notes equally and rateably therewith (taking into account the existing Security of the Notes). However, that this undertaking shall not apply with respect to:
(i) für Sicherheiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind, oder die als Voraussetzung für staatliche Genehmigungen verlangt werden; (i) any Security which is provided for by law or which has been required as a condition precedent for public permissions;
(ii) für zum Zeitpunkt des Erwerbs von Vermögenswerten durch die Emittentin bereits an solchen Vermögenswerten bestehende Sicherheiten, soweit solche Sicherheiten nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb oder in Erwartung des Erwerbs des jeweiligen Vermögenswerts bestellt wurden und der durch die Sicherheit besicherte Betrag nicht nach Erwerb des betreffende...
Negativverpflichtung. Die Schuldverschreibungen enthalten keine Negativverpflichtung.
Negativverpflichtung. Die Emit- tentin verpflichtet sich, solange Schuldver- schreibungen ausstehen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Kapital und Zinsen der Hauptzahlstelle zur Verfügung gestellt worden sind, keine Grundpfandrechte, Pfandrechte, Belastungen oder sonstigen Si- cherungsrechte (jedes solches Sicherungs- recht eine „Sicherheit“) in Bezug auf ihren gesamten oder teilweisen Geschäftsbetrieb, Vermögen oder Einkünfte, jeweils gegenwär- tig oder zukünftig, zur Sicherung von anderen Kapitalmarktverbindlichkeiten (wie nachste- hend definiert) oder zur Sicherung einer von der Emittentin oder einer ihrer Tochtergesell- schaften gewährten Garantie oder Freistellung bezüglich einer Kapitalmarktverbindlichkeit einer anderen Person zu bestellen oder fortbe- stehen zu lassen, und ihre Tochtergesellschaf- ten zu veranlassen, keine solchen Sicherheiten zu bestellen oder fortbestehen zu lassen, ohne gleichzeitig oder zuvor alle unter den Schuld- verschreibungen zahlbaren Beträge gleicher Weise und in gleichem Rang Sicherheiten zu bestellen oder für alle unter den Schuldver- schreibungen zahlbaren Beträge solch eine andere Sicherheit zu bestellen, die von einer unabhängigen, international anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gleich- wertig anerkannt wird. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht: