Übertragene Vereinbarungen Musterklauseln

Übertragene Vereinbarungen. Eine übertragene Vereinbarung tritt am Tag der Übertragung in Kraft, d. h. am Wertstellungsdatum der übertragenen Rücklagen auf dem Bankkonto von Securex. Die übertragenen Rücklagen werden zur Bildung von Renten- rückstellungen nach Abzug eines eventuellen Einstiegszu- schlags verwendet (sofern nicht eine zwingende Bestimmung etwas anderes vorschreibt). Trifft das Mitglied (noch) keine andere Xxxx, werden die über- tragenen Rücklagen in der Anlageform „Festzinssatz + Gewinn- beteiligung“ übertragen (oder „x,xx % + Gewinnbeteiligung“, wobei „x,xx“ für den effektiv anwendbaren Festzinssatz steht; weitere Einzelheiten siehe die entsprechende Verwaltungsord- nung). Die Xxxx alternativer Anlageformen und deren spätere Änderungen sind nur wirksam, wenn sie von Securex über die Persönliche Bescheinigung bestätigt werden. Sofern nicht anders vereinbart, werden die übertragenen Ver- einbarungen nicht zusammengeführt (weder untereinander noch mit anderen Vereinbarungen) und die Rentenrückstellun- gen für die folgende Deckung verwendet: • Rentenkapital: Auszahlung der Rentenrückstellungen an das Mitglied, wenn es das Enddatum erlebt, oder am Da- tum, an dem das Mitglied seine gesetzliche Rente antritt; • Todesfallkapital: Auszahlung der Rentenrückstellungen an den oder die Begünstigten, wenn das Mitglied vor dem Enddatum stirbt. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Enddatum der über- tragenen Vereinbarung(en) das Enddatum der Gruppenver- sicherung oder individuellen Rentenzusage des Mitglieds von Securex. Besteht für das Mitglied sowohl eine Gruppenver- sicherung als auch eine individuelle Altersversorgungszusage, wird das Enddatum der Gruppenversicherung als Enddatum der übertragenen Vereinbarung(en) berücksichtigt, sofern nicht anders vereinbart. Sofern in einem gültigen Dokument des Mitglieds nicht anders angegeben, ist (sind) der oder die Begünstigte(n) des Todesfallkapitals im Rahmen der übertragenen Vereinba- rung(en) derselbe (dieselben) wie der oder die Begünstigten des Todesfallkapitals im Rahmen der Gruppenversicherung oder der individuellen Rentenzusage, die für die verbundene Partei bei Securex besteht, wie sie zum Zeitpunkt des Beitritts des Mitglieds zu dieser Gruppenversicherung oder individu- ellen Rentenzusage angegeben wird. Besteht für das Mitglied von Securex sowohl eine Gruppenversicherung als auch eine individuelle Rentenzusage und ist das Mitglied nicht mit dem oder den Begünstigten des Todeskapitals identisch, so sind der oder die Begünstig...

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  • Weitere Vereinbarungen 17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes*

  • Zusätzliche Vereinbarungen Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

  • Besondere Vereinbarungen Special Terms

  • Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen:

  • Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Betriebliche Altersversorgung Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvor- sorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

  • Vereinbarung Jedes durch diese AGB geregelte rechtsverbindliche oder vertragliche Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer. Xxxx für Xxxxxx, die sich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, in Brasilien aufhalten.

  • Gesamte Vereinbarung 9.1 Sie sind damit einverstanden, dass dieser Rahmenvertrag und die durch schriftlichen Verweis in Bezug genommenen Angaben bzw. Informationen (darunter auch Hinweise auf Angaben, die dem Internet oder einschlägigen Oracle Richtlinien und Policies zu entnehmen sind) zusammen mit dem dazugehörigen Auftrag den gesamten Rahmenvertrag für Produkte und/oder Service Offerings, die von Ihnen bestellt wurden, darstellen und dass alle zuvor oder gleichzeitig, mündlich oder schriftlich getroffenen Vereinbarungen oder Abmachungen in Bezug auf derartige Produkte und/oder Service Offerings ersetzt. 9.2 Es wird ausdrücklich vereinbart dass die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages und jeglicher Oracle Aufträge vorrangig gelten im Verhältnis zu den Bestimmungen, die gegebenenfalls in nicht von Oracle verwendeten Dokumenten des Kunden enthalten sind auch Purchase Orders und/oder Procurement Internet Portal, solche Bestimmungen die in nicht von Oracle verwendeten Dokumenten des Kunden enthalten sind auch Purchase Orders und/oder Portal haben keinerlei Geltung für bestellte Produkte und/oder Service Offerings. Sollten der/die Anhang/Anhänge und die Allgemeingültigen Bestimmungen widersprüchliche Bestimmungen enthalten, ist/sind der/die Anhang/Anhänge massgeblich. Sollten der Auftrag und dieser Rahmenvertrag widersprüchliche Bestimmungen haben, ist der Auftrag massgeblich. Änderungen zu diesem Rahmenvertrag und den dazugehörigen Aufträgen sind ausgeschlossen, ausser die Änderung erfolgt im gegenseitigen Einverständnis entweder schriftlich oder online im Oracle Store durch einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter von Ihnen und Oracle. Jegliche Mitteilung nach diesem Rahmenvertrag erfolgt gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich.