Übertragene Vereinbarungen Musterklauseln

Übertragene Vereinbarungen. Eine übertragene Vereinbarung tritt am Tag der Übertragung in Kraft, d. h. am Wertstellungsdatum der übertragenen Rücklagen auf dem Bankkonto von Securex. Die übertragenen Rücklagen werden zur Bildung von Renten- rückstellungen nach Abzug eines eventuellen Einstiegszu- schlags verwendet (sofern nicht eine zwingende Bestimmung etwas anderes vorschreibt). Trifft das Mitglied (noch) keine andere Xxxx, werden die über- tragenen Rücklagen in der Anlageform „Festzinssatz + Gewinn- beteiligung“ übertragen (oder „x,xx % + Gewinnbeteiligung“, wobei „x,xx“ für den effektiv anwendbaren Festzinssatz steht; weitere Einzelheiten siehe die entsprechende Verwaltungsord- nung). Die Xxxx alternativer Anlageformen und deren spätere Änderungen sind nur wirksam, wenn sie von Securex über die Persönliche Bescheinigung bestätigt werden. Sofern nicht anders vereinbart, werden die übertragenen Ver- einbarungen nicht zusammengeführt (weder untereinander noch mit anderen Vereinbarungen) und die Rentenrückstellun- gen für die folgende Deckung verwendet: • Rentenkapital: Auszahlung der Rentenrückstellungen an das Mitglied, wenn es das Enddatum erlebt, oder am Da- tum, an dem das Mitglied seine gesetzliche Rente antritt; • Todesfallkapital: Auszahlung der Rentenrückstellungen an den oder die Begünstigten, wenn das Mitglied vor dem Enddatum stirbt. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Enddatum der über- tragenen Vereinbarung(en) das Enddatum der Gruppenver- sicherung oder individuellen Rentenzusage des Mitglieds von Securex. Besteht für das Mitglied sowohl eine Gruppenver- sicherung als auch eine individuelle Altersversorgungszusage, wird das Enddatum der Gruppenversicherung als Enddatum der übertragenen Vereinbarung(en) berücksichtigt, sofern nicht anders vereinbart. Sofern in einem gültigen Dokument des Mitglieds nicht anders angegeben, ist (sind) der oder die Begünstigte(n) des Todesfallkapitals im Rahmen der übertragenen Vereinba- rung(en) derselbe (dieselben) wie der oder die Begünstigten des Todesfallkapitals im Rahmen der Gruppenversicherung oder der individuellen Rentenzusage, die für die verbundene Partei bei Securex besteht, wie sie zum Zeitpunkt des Beitritts des Mitglieds zu dieser Gruppenversicherung oder individu- ellen Rentenzusage angegeben wird. Besteht für das Mitglied von Securex sowohl eine Gruppenversicherung als auch eine individuelle Rentenzusage und ist das Mitglied nicht mit dem oder den Begünstigten des Todeskapitals identisch, so sind der oder die Begünstig...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.