Übertragung der Anlageentscheide und weiterer Aufgaben Musterklauseln

Übertragung der Anlageentscheide und weiterer Aufgaben. Die Anlageentscheide des Teilvermögens Balanced Allocation (CHF) sind an Bank Lombard Odier & Co AG, Genf, delegiert. Als Privatbankiers seit 1796 ist Bank Lombard Odier & Co AG auf die Vermögensverwaltung für Privatkunden und institutionelle Anleger spezialisiert. Die genaue Ausführung des Auftrags regelt ein zwischen Lombard Odier Asset Management (Switzerland) SA und Bank Lombard Odier & Co AG abgeschlossener Vertrag. Die Anlageentscheide aller anderen Teilvermögen sind nicht delegiert und werden von Lombard Odier Asset Management (Switzerland) SA ausgeführt. Die Buchführung und die Berechnung des Nettoinventarwerts sind an CACEIS (Switzerland) SA delegiert. Die Fondsverwaltungsgesellschaft CACEIS (Switzerland) SA zeichnet sich durch ihre Erfahrung im Fondsgeschäft seit ihrer Gründung aus. Die genaue Ausführung des Auftrags regeln zwischen Lombard Odier Asset Management (Switzerland) SA und CACEIS (Switzerland) SA abgeschlossene Verträge.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.