Berechnung des Nettoinventarwerts. Die Berechnung des Nettoinventarwertes eines Anteils erfolgt unter Berücksichtigung der im Verkaufsprospekt aufgeführten Bewertungsregeln. Sacheinlagen dürfen nur Wertpapiere oder Kontrakte umfassen, die als Vermögensbestandteile des OGAW zugelassen sind; Einlagen und Rücknahmen in Form von Sachwerten werden nach den für die Berechnung des Nettoinventarwertes geltenden Bewertungsregeln bewertet.
Berechnung des Nettoinventarwerts. Fortsetzung
e) Der NIW pro Anteil jedes Fonds der SICAV kann anhand der Restbuchwert-Methode für alle Anlagen, die ein kurzfristiges, bekanntes Fälligkeitsdatum aufweisen, bestimmt werden. Dies umfasst die Bewertung einer Anlage zu den Anschaffungskosten und die anschließende konstante Amortisierung aller Ab- oder Aufschläge bis zur Fälligkeit, unabhängig von den Auswirkungen schwankender Zinssätze auf den Marktwert der Anlagen. Diese Methode gewährleistet zwar Sicherheit in der Bewertung, doch kann es Zeiträume geben, in denen der anhand der Amortisierungskosten bestimmte Wert höher oder niedriger ist als der Preis, den der betreffende Fonds beim Verkauf der Anlage erwirtschaften würde. Der Verwaltungsrat wird diese Bewertungsmethode kontinuierlich prüfen und bei Bedarf Änderungen empfehlen, um sicherzustellen, dass der Marktwert der Anlagen des betreffenden Fonds durch den Verwaltungsrat nach Treu und Glauben bestimmt wird. Ebenso nimmt der Verwaltungsrat, falls er der Meinung ist, dass eine Abweichung von den amortisierten Kosten pro Anteil zu einer bedeutenden Verwässerung oder anderen ungerechten Ergebnissen für die Anteilinhaber führen würde, gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen vor, die er für angemessen hält, um die Verwässerung oder die ungerechten Ergebnisse in dem nach vernünftigem Ermessen machbaren Umfang zu beseitigen oder zu verringern.
f) Anteile an offenen OGA werden zu ihrem letzten festgestellten und verfügbaren NIW oder, falls dieser Preis den Marktwert der Vermögenswerte nicht repräsentiert, zu dem Preis bewertet, den der Verwaltungsrat anhand von gerechten, ausgewogenen Kriterien bestimmt. Anteile an
g) Der Wert von Swaps wird regelmäßig anhand einer anerkannten und transparenten Bewertungsmethode bestimmt.
h) Alle anderen Wertpapiere und sonstigen Vermögenswerte werden gemäß vom Verwaltungsrat festgelegten Verfahren nach Treu und Glauben zu ihrem Marktwert bewertet.
Berechnung des Nettoinventarwerts. Die Verwaltungsgesellschaft stellt sicher, dass der Treuhänder alle angemessenen In- formationen bezüglich der Berechnung des Nettoinventarwertes der Anteile erhält, zeitnah vom Verwalter, einschließlich der Kopien seiner Verfahren und jeglicher Ausnahmeberichte, die als Teil der Kontrollen der Verwahrstelle erstellt wurden. Der Treuhänder vergewissert sich über die korrekte Berechnung des Nettoinventarwerts durch eine Kombination aus stichprobenhaften Prüfungen von durch die Verwal- tungsstelle durchgeführten Kontrollen und einer unabhängigen Bewertung des Xxxxx der Vermögenswerte und Verpflichtungen, die in die Berechnung des Nettoinventar- wertes einbezogen wurden. Die Verwaltungsgesellschaft stellt sicher, dass die Verwaltungsstelle eine zumindest jährliche Prüfung ihrer Prozesse und Verfahren vor Ort durch den Treuhänder nach angemessener Vorankündigung ermöglicht, welche nicht länger als vier Wochen dau- ern soll. Die Verwaltungsgesellschaft weist die Verwaltungsstelle an, den Treuhänder umge- hend zu informieren, wenn sie von einem gemachten Fehler bei der Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteil eines Teilfonds erfährt.
Berechnung des Nettoinventarwerts. Der Nettoinventarwert pro Anteil wird vom Administrator an jedem Bewertungstag (wie für jeden Teilfonds im entsprechen- den Teilfondsprospekt angegeben) unter der Verantwortung des AIFM ermittelt. Er wird berechnet, indem der Nettoinven- tarwert der Anteilsklasse eines Teilfonds durch die Gesamtzahl der zu diesem Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile der betreffenden Anteilsklasse dividiert wird. Der Nettoinventarwert pro Anteil wird in der Referenzwährung der Anteilsklasse ausgedrückt und kann auf vier (4) Dezimalstellen auf- oder abgerundet werden. Der Nettoinventarwert einer Anteilsklasse entspricht dem Wert der Vermögenswerte, die dieser Anteilsklasse innerhalb eines Teilfonds zugerechnet werden, abzüglich des Wertes der Verbindlichkeiten, die dieser Anteilsklasse zugerechnet werden, wo- bei beide an jedem Bewertungstag gemäß dem nachfolgend beschriebenen Bewertungsverfahren berechnet werden. Der Nettoinventarwert eines Teilfonds entspricht dem Wert der Vermögenswerte, die diesem Teilfonds zugerechnet werden, abzüglich des Wertes der Verbindlichkeiten, die diesem Teilfonds zugerechnet werden, wobei beide an jedem Bewertungstag in der Referenzwährung des Teilfonds gemäß dem nachfolgend beschriebenen Bewertungsverfahren berechnet werden. Der Nettoinventarwert des Fonds entspricht jederzeit der Summe der Nettoinventarwerte aller Teilfonds, ausgedrückt in der Referenzwährung des Fonds. Der Nettoinventarwert des Fonds muss jederzeit mindestens dem im Gesetz von 2010 vorge- schriebenen Mindestanteilskapital entsprechen, das derzeit eine Million zweihundertfünfzigtausend Euro (Euro 1.250.000,–) beträgt, außer in den ersten sechs (6) Monaten nach der Zulassung des Fonds durch die CSSF.
Berechnung des Nettoinventarwerts. Der Wert des Sondervermögens der Gesellschaft bzw. (gegebenenfalls) eines Teilfonds ist der Wert ihres bzw. seines Vermögens abzüglich des Wertes ihrer bzw. seiner Verbindlichkeiten, die nach den folgenden Bestimmungen ermittelt werden. Das gesamte Sondervermögen (einschließlich Forderungen) der Gesellschaft (bzw. des Teilfonds) ist vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen einzubeziehen.
Berechnung des Nettoinventarwerts. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Ermittlung des Nettoinventarwerts und des Nettoinventarwerts je Anteil an den Allgemeinen Verwalter delegiert. Sie wird gemäß allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen durchgeführt. Bei der Berechnung des Nettoinventarwerts haftet der Allgemeine Verwalter nicht für Verluste, die die Verwaltungsgesellschaft oder die Gesellschaft aufgrund von Fehlern erleiden, die auf Ungenauigkeiten in den von einem externen Kursdienst, zu dessen Nutzung der Allgemeine Verwalter gemäß der Bewertungspolitik der Gesellschaft von der Verwaltungsgesellschaft oder der Anlageverwaltung angewiesen wurde, gestellten Informationen zurückzuführen sind. Bei der Berechnung des Nettoinventarwerts und des Nettoinventarwerts je Anteil ist der Allgemeine Verwalter nicht für die Richtigkeit von Finanzdaten, Meinungen oder Ratschlägen verantwortlich, die ihm von der Verwaltungsgesellschaft oder ihren Beauftragten, der Anlageverwaltung oder deren Vertretern und Beauftragten, wie externe Gutachter, Prime Broker, Marktmacher und/oder unabhängige externe Kursdienste, bereitgestellt werden. Der Allgemeine Verwalter kann Kurse, die ihm von der Verwaltungsgesellschaft oder deren Beauftragten oder anderen vereinbarten unabhängigen externen Kursdiensten zum Zwecke der Ermittlung des Nettoinventarwerts und des Nettoinventarwerts je Anteil bereitgestellt werden, akzeptieren, diese verwenden und sich auf diese verlassen, und er haftet dabei nicht gegenüber der Gesellschaft, der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, einem externen Gutachter, einem Anteilsinhaber oder einer anderen Person aufgrund von Fehlern bei der Berechnung des Nettoinventarwerts, die aus Ungenauigkeiten in den von der Verwaltungsgesellschaft, ihren Beauftragten, einem externen Gutachter oder anderen unabhängigen externen Kursdiensten oder ihren Beauftragten bereitgestellten Informationen resultieren, zu deren Nutzung der Allgemeine Verwalter gemäß der Bewertungspolitik der Verwaltungsgesellschaft von der Verwaltungsgesellschaft, der Gesellschaft oder einem externen Gutachter angewiesen wird. Die Verwaltungsgesellschaft erkennt an und stimmt zu, dass der Allgemeine Verwalter nicht als externer Gutachter oder unabhängige Bewertungsstelle fungiert. Wenn ein Fehler in der Berechnung des Nettoinventarwerts der Gesellschaft, eines Fonds oder einer Klasse vorliegt, der dazu führt, dass ein Anteilsinhaber Erlöse von der Gesellschaft erhält, behält sich die Verwaltungsgesellschaft vor, zu versuche...
Berechnung des Nettoinventarwerts. (Wert des Anteils)