Übertragung der Wahrnehmung von Aufgaben an die Pflegeschulen Musterklauseln

Übertragung der Wahrnehmung von Aufgaben an die Pflegeschulen. Der Xxxxxx der praktischen Ausbildung überträgt die Wahrnehmung folgender Aufgaben auf die Pflegeschu- len. Rekrutierung von Kooperationspartner*innen für die Einsätze in allen Bereichen der praktischen Ausbil- dung und vertragliche Sicherung: 🞂 Erstellung eines Bedarfsplans von Einsatzstellen für alle Bereiche der praktischen Ausbildung 🞂 Anfrage an potentielle Einrichtungen, ob sie grundsätzlich bereit sind, Azubis für einen oder mehrere Einsätze aufzunehmen 🞂 Information der Stellen über grundsätzliche Fragen der Ausbildung und des geplanten Vertragsverhält- nisses 🞂 Abschließen von entsprechenden Verträgen 🞂 Kontaktpflege, regelmäßige Abstimmung 🞂 Aktualisierungen der Liste der Einsatzstellen 🞂 Weitergabe aktueller Informationen zu bildungspolitischen Entwicklungen 🞂 Erstellung eines Gesamtplanes, der notwendige Plätze und Auslastung der Einsatzstellen miteinander verbindet 🞂 Aktuelle Anfrage bei den potentiellen Einsatzstellen, ob geplante Einsätze zum vorgesehenen Termin möglich sind (Anzahl, Termin, Schwerpunkt) 🞂 Sammeln von Grundinformationen der Einrichtung über ein Datenblatt, das an die Azubis weitergege- ben werden kann (Digitaler Praxisordner) 🞂 Aktuelle Anfrage bei den potentiellen Einsatzstellen, ob es bei dem geplanten Einsatz zu dem vorgese- henen Termin bleibt 🞂 Sammeln und ergänzen konkreter Details (Uhrzeit, verantwortliche Person während des Praxiseinsat- zes, ggf. Aktualisierung des Infoblatts der Praxisstelle) 🞂 Informationen über Azubis (Ankündigung Name, Einsatztermin, Uhrzeit, verantwortliche Person in Schule) 🞂 Xxxxxx informieren über prakt. Einsätze: Ankündigung Name und Einsatztermin; Details (Uhrzeit, ver- antwortliche Person, Verteilung Infoblatt der Praxisstelle) 🞂 Dokumentation Fehlzeiten (Berücksichtigung max. Fehlzeiten) 🞂 Bei Nichtumsetzbarkeit des geplanten Einsatzes in der geplanten Einsatzstelle: » Umplanung der Einsätze während des Ablaufs » Suche nach Praxisstelle » Besprechung mit Praxisstelle über Regelungen » ggf. zusätzlicher Vertrag Kommunikation zur Sicherstellung der Vorgaben der praktischen Ausbildung und der Praxisanleitung im jeweiligen Einsatz 🞂 Prüfung der Ausbildungsnachweise (Nachweise der Anleitungszeit, der qualifizierten Leistungsnach- weise) der jeweiligen Einsatzstelle und Dokumentation 🞂 Zweifelsfälle bearbeiten, Konsequenzen einleiten 🞂 Telefonate bei Problemen der Azubis wie Fehlzeiten etc. 🞂 Entscheidungen mit der Praxisstelle über mögliche Handlungsoptionen herbeiführen u...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.