Common use of ÜBERTRAGUNG UND ABTRETUNG Clause in Contracts

ÜBERTRAGUNG UND ABTRETUNG. 7.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag gänzlich oder teilweise zu übertragen oder abzutreten, solange nicht die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers vorliegt. Übertragungen und Abtretungen ohne die erforderliche Zustimmung sind ungültig.

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