ÜBERTRAGUNG UND ABTRETUNG. 7.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag gänzlich oder teilweise zu übertragen oder abzutreten, solange nicht die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers vorliegt. Übertragungen und Abtretungen ohne die erforderliche Zustimmung sind ungültig. 7.2 Der Verkäufer kann den Vertrag gänzlich oder teilweise ohne vorherige Zustimmung an seine verbundenen Unternehmen und/oder Vertragsnehmer übertragen oder abtreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Warenverkauf, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Warenverkauf, Warenverkaufsvertrag