Übertragung von Anteilen. Vorbehaltlich der nachstehend ausgeführten Beschränkungen können die Anteile eines Anteilsinhabers durch ein schriftliches Dokument in einer gebräuchlichen oder üblichen Form oder in einer anderen, vom Verwaltungsrat genehmigten Form übertragen werden. Anspruch auf Rücknahme Ein Anteilsinhaber hat das Recht, die Rücknahme seiner Anteile von der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen der Satzung zu beantragen. Ausschüttungen Die Satzung gestattet dem Verwaltungsrat, diejenigen Ausschüttungen in Bezug auf Anteilsklassen zu beschließen, wie dies der Verwaltungsrat durch die Gewinne des jeweiligen Fonds für gerechtfertigt hält. Der Verwaltungsrat kann Ausschüttungsansprüche seitens des Anteilsinhabers ganz oder teilweise durch Sachausschüttung von Vermögenswerten des betreffenden Fonds und insbesondere von Anlagen, auf die der jeweiligen Fonds Anspruch hat, befriedigen. Ein Anteilsinhaber kann vom Verwaltungsrat statt einer dinglichen Übertragung von Fonds Die Verwaltungsratsmitglieder müssen für die einzelnen von der Gesellschaft aufgelegten Fonds jeweils ein gesondertes Vermögensportfolio wie folgt einrichten: Fondsumtausch Vorbehaltlich der Bestimmungen der Satzung ist ein Anteilsinhaber, der Anteile in einer Klasse eines Fonds an einem Handelstag hält, berechtigt, von Zeit zu Zeit sämtliche oder einen Teil dieser Anteile in Anteile einer anderen Klasse in demselben oder einem gesonderten Fonds (wobei es sich um einen bestehenden Fonds oder einen Fonds handelt, der vom Verwaltungsrat zur Auflage mit Wirkung von diesem Handelstag beschlossen wurde) umzutauschen, wobei dieser Umtausch einer Umtauschgebühr (wie in diesem Prospekt angegeben) unterliegt.
Appears in 4 contracts
Samples: www.easybank.at, www.easybank.at, markets.bawag.at
Übertragung von Anteilen. Vorbehaltlich Eine Übertragung ist eine Transaktion, bei der nachstehend ausgeführten Beschränkungen können die Anteile der Bestand eines Anteilsinhabers durch ein schriftliches Dokument in einer gebräuchlichen Anlegers auf einen anderen Anleger übertragen wird. Eine Anweisung zur Anteilsübertragung ist schriftlich oder üblichen Form oder in einer anderen, vom Verwaltungsrat genehmigten Form übertragen werdenmit einem ordnungsgemäß unterzeichneten Anteilsübertragungsformular zusammen mit den ggf. Anspruch auf Rücknahme Ein Anteilsinhaber hat das Rechtausgestellten Anteilszertifikaten, die Rücknahme seiner Anteile entwertet werden sollen, oder, so dies ausdrücklich genehmigt wurde, per Telefon, per Telefax oder auf elektronischem Weg zu erteilen. Die Anweisung ist von dem/den Übertragenden und, sofern von der Gesellschaft gemäß und/oder der Verwaltungsgesellschaft verlangt, auch von dem/den Bestimmungen Übertragungsempfänger(n) oder von Personen, die mit entsprechenden diesbezüglichen Vollmachten ausgestattet sind, zu datieren und zu unterzeichnen. Die Verwaltungsgesellschaft akzeptiert eine solche Übertragung unter der Satzung zu beantragen. Ausschüttungen Die Satzung gestattet dem VerwaltungsratVoraussetzung, diejenigen Ausschüttungen in Bezug auf Anteilsklassen zu beschließen, wie dies der Verwaltungsrat durch dass der/die Gewinne des jeweiligen Fonds für gerechtfertigt hält. Der Verwaltungsrat kann Ausschüttungsansprüche seitens des Anteilsinhabers ganz oder teilweise durch Sachausschüttung von Vermögenswerten des betreffenden Fonds und insbesondere von Anlagen, auf die der jeweiligen Fonds Anspruch hat, befriedigen. Ein Anteilsinhaber kann vom Verwaltungsrat statt einer dinglichen Übertragung von Fonds Die Verwaltungsratsmitglieder müssen für die einzelnen Übertragungsempfänger einen von der Gesellschaft aufgelegten akzeptierten Antrag vorlegen kann/können und alle Anforderungen des Fonds jeweils ein gesondertes Vermögensportfolio wie folgt einrichten: Fondsumtausch Vorbehaltlich und der Bestimmungen Anteilsklasse erfüllt/erfüllen. Ein Antrag auf Übertragung von Anteilen wird erst dann ausgeführt, wenn alle vorherigen Transaktionen hinsichtlich der Satzung ist ein Anteilsinhaberzu übertragenden Anteile abgeschlossen wurden und alle Zahlungen für diese Anteile vollständig eingegangen sind. Bei Übertragungsanweisungen, die dazu führen würden, dass der Anteile Bestand unter den Betrag von 1.000 EUR (oder den Gegenwert in einer Klasse anderen Währung) fällt, kann die Gesellschaft und/oder die Verwaltungsgesellschaft diesen Restbestand zurücknehmen und den Erlös an den Anleger auszahlen. Die Übertragung notierter Anteile wird gemäß den Vorschriften der Luxemburger Börse vorgenommen. Die Anteile sind frei übertragbar. Die Satzung sieht vor, dass der Verwaltungsrat dazu befugt ist, Beschränkungen aufzuerlegen, die er für notwendig erachtet, um sicherstellen zu können, dass Anteile nicht von (a) einer Person erworben oder gehalten werden, die gegen die geltenden Gesetze oder Verordnungen eines Fonds an einem Handelstag hältLandes oder einer Regierungsbehörde verstößt, berechtigt, von Zeit zu Zeit sämtliche oder einen Teil dieser Anteile in Anteile einer anderen Klasse in demselben oder einem gesonderten Fonds (wobei es sich um einen bestehenden Fonds oder einen Fonds handelt, der vom Verwaltungsrat zur Auflage mit Wirkung von diesem Handelstag beschlossen wurde) umzutauschen, wobei dieser Umtausch einer Umtauschgebühr (wie in diesem Prospekt angegeben) unterliegt.oder
Appears in 2 contracts
Samples: markets.bawag.at, www.franklintempleton.de