Übertragung von Aufgaben auf Dienstleister Musterklauseln

Übertragung von Aufgaben auf Dienstleister. Wir übertragen bestimmte Aufgaben im Bereich der Risikoprüfung, Vertragsverwaltung oder der Leistungsprüfung auf andere Gesellschaften des Continentale Versicherungsverbundes oder einen anderen Dienstleister. Alle Dienstleister sind zur Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit sowie zur Geheimhaltung verpflichtet. Ich willige ein, dass die Continentale Lebensversicherung AG meine Daten – soweit erfor- derlich – an die in der oben erwähnten Liste genannten Dienstleister übermittelt und dass die Daten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang verarbeitet werden, wie die Continentale Lebensversicherung AG dies tun dürfte. Für die Verarbeitung Ihrer Daten durch einige Dienstleister benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über diese Dienstleister und Kategorien von Dienstleistern in unseren Datenschutzhinweisen, unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültigen Datenschutzhinweise finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/ datenschutz. Für die Weitergabe Ihrer Daten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Dienstleister bitten wir Sie um Ihre Einwilligung.
Übertragung von Aufgaben auf Dienstleister. 6e.2679/12.21 Wir übertragen bestimmte Aufgaben im Bereich der Risikoprüfung, Vertragsverwaltung oder der Leistungsprüfung auf andere Gesellschaften des Continentale Versicherungsverbundes oder einen anderen Dienstleister. Alle Dienstleister sind zur Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit sowie zur Geheimhaltung verpflichtet. Für die Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten durch einige Dienstleister benötigen wir Ihre Ein- willigung. Wir führen eine fortlaufende aktualisierte Liste über Dienstleister und Kategorien von Dienstleistern, unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültigen Datenschutzhin- weise finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Dienstleister bitten wir Sie um Ihre Einwilligung. Ich willige ein, dass die Continentale Krankenversicherung a.G. meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an die in der oben erwähnten Liste genannten Dienstleister übermit- telt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang verarbeitet werden, wie die Continentale Krankenversicherung a.G. dies tun dürfte. Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, können wir Rückversicherer einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversiche- rer dafür weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich der Rückversicherer ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass wir Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag dem Rückversicherer vorlegen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer uns aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensab- läufen unterstützt. Haben Rückversicherer die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob wir das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt haben. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Um- fang an Rückversicherer weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge...
Übertragung von Aufgaben auf Dienstleister. Der Versicherer überträgt bestimmte Aufgaben im Bereich der Risikoprüfung auf andere Gesellschaften seiner Versi- cherungsgruppe oder einen anderen Dienstleister. Alle Dienstleister sind vertraglich oder gesetzlich zur Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit sowie ggf. zur Geheimhaltung verpflichtet.
Übertragung von Aufgaben auf Dienstleister. Der Versicherer überträgt bestimmte Aufgaben im Bereich der Risikoprüfung auf andere Gesellschaften seiner Versicherungsgruppe oder einen anderen Dienstleister. Alle Dienstleister sind vertraglich oder gesetzlich zur Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit sowie ggf. zur Geheimhaltung verpflichtet. Für die Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten durch einige Dienstleister benötigt der Versicherer Ihre Einwilligung. Er führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über diese Dienstleister und Kategorien von Dienstleistern unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die jeweils aktuelle Liste kann im Internet unter der beim jeweiligen Versicherer angegebenen Internetadresse eingesehen oder bei ihm angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Dienstleister benötigt der Versicherer Ihre Einwilligung. Für die Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer der Schweigepflicht unterliegenden Daten durch in der Liste gekennzeichnete Dienstleister kann der Versicherer auch eine Schweigepflichtentbindung benötigen. Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung und Schweigepflichtentbindung hierzu: Ich willige ein, dass der angesprochene Versicherer meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Dienstleister übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im Rahmen der Risikoprüfung im gleichen Umfang verarbeitet werden, wie der Versicherer dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die für den Versicherer tätigen Personen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und weiterer der Schweigepflicht unterliegenden Daten von ihrer Schweigepflicht.
Übertragung von Aufgaben auf Dienstleister. Der Versicherer überträgt bestimmte Aufgaben im Bereich der Risikoprüfung auf andere Gesellschaften seiner Versicherungsgruppe oder einen anderen Dienstleister. Alle Dienstleister sind vertraglich oder gesetzlich zur Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit sowie ggf. zur Geheimhaltung verpflichtet. Für die Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten durch einige Dienstleister benötigt der Versicherer Ihre Einwilligung. Er führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über diese Dienstleister und Kategorien von Dienstleistern unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die jeweils aktuelle Liste kann im Internet unter der beim jeweiligen Versicherer angegebenen Internetadresse eingesehen oder bei ihm angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Dienstleister benötigt der Versicherer Ihre Einwilligung. Für die Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer der Schweigepflicht unterliegenden Daten durch in der Liste gekennzeichnete Dienstleister kann der Versicherer auch eine Schweigepflichtentbindung benötigen.
Übertragung von Aufgaben auf Dienstleister. Wir übertragen bestimmte Aufgaben im Bereich der Risikoprüfung, Vertragsverwaltung oder der Lei- stungsprüfung auf andere Gesellschaften des Continentale Versicherungsverbundes oder einen anderen Dienstleister. Alle Dienstleister sind zur Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Daten- sicherheit sowie zur Geheimhaltung verpflichtet. Ich willige ein, dass die Continentale Lebensversicherung AG und die Continentale Krankenversicherung

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

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  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.