Übertragungseinrichtung (ÜE) Musterklauseln

Übertragungseinrichtung (ÜE). ▪ Die Übertragungseinrichtung ist von der Brandmelderzentrale so anzusteuern, dass ausschließlich Brandalarme auf die Integrierte Feuerwehr- und Rettungs- leitstelle Bodensee weitergeleitet werden. Testalarme - bspw. durch Wartungs- arbeiten an der Brandmeldeanlage - sind gegenüber der Integrierten Feuer- wehr- und Rettungsleitstelle Bodensee nicht zulässig (siehe Ziffer 3.3). Einsatz- kosten für mögliche Fehlalarmierungen gehen zu Lasten des Anlagenbetreibers der Brandmeldeanlage. Die Nummernvergabe der ÜE erfolgt durch den Konzessionär. Die Anlagen- nummer ist gut lesbar, beginnend mit den Buchstaben FN gefolgt von der Nummernkombination, auf dem Gehäuse anzubringen. ▪ Die Übertragung der Brandmeldung muss nach dem „Zwei-Wege-Prinzip“ erfol- gen. Der erste Übertragungsweg geht hierbei von dem an der Brandmeldeanla- ge angeschlossenen Übertragungsgerät mittels eines Telekom- Hauptan- schlusses zur Leitstelle des Konzessionärs. Die Alarmmeldung wird dort an- hand ihrer Kennung automatisch geroutet und über einen Anschluss in der ILS- Bodensee auf das Einsatzleitsystem zur weiteren Bearbeitung aufgespielt. Al- ternativ wird die Alarmmeldung bei einem eventuellen Ausfall des Hauptan- schlusses über das Mobilfunknetz an die Leitstelle des Konzessionärs übertra- gen. Hinweis: Durch die bevorstehende Modernisierung der Integrierten Leitstelle Bodensee werden ab dem 01.01.2016 alle baurechtlich geforderten Brandmel- deanlagen entsprechend der oben genannten Verfahrensweise für Brandalarme sowie der unter Punkt 3.3 genannten Verfahrensweise für Wartung und Revisi- on geroutet. Um das genannte Zeitfenster einhalten zu können werden mit Be- ginn des Jahres 2015 Bestandanlagen schrittweise in die neue Technik inte- griert.
Übertragungseinrichtung (ÜE). Die ÜE wird ausschließlich vom Konzessionär der Empfangszentrale für Brandmeldungen eingerichtet und gewartet. Sie bleibt dessen Eigentum. Störungen der ÜE und im Telekommunikations- netz sind umgehend dem Konzessionär zu melden. Dieser wird die Fehlerbeseitigung unverzüglich einlei- ten.
Übertragungseinrichtung (ÜE). 4.1 Die Art der Übertragungseinrichtung wird vom Konzessionär in Absprache mit der ILS festgelegt.
Übertragungseinrichtung (ÜE). 4.1 Die Art der Übertragungseinrichtung wird von der Integrierten Leitstelle Traunstein in Abstimmung mit dem beauftragten Konzessionär festgelegt. Wenn die Übertragungs- einrichtung (ÜE) im FIBS verbaut wird, darf diese von außen nicht sichtbar sein. Es soll damit vorgebeugt werden, dass die ÜE nicht mit einem Handfeuermelder (HFM) ver- wechselt werden kann.
Übertragungseinrichtung (ÜE). Die Stadt Heilbronn unterhält eine Übertragungseinrichtung für Gefahrenmeldungen (ÜAG) an die Übertragungseinrichtungen (ÜE) für Brandmeldungen angeschlossen werden können. Der Betrieb der ÜAG ist der Firma Siemens als Konzessionär übertragen. Die Weiterleitung von Gefahrenmeldungen erfolgt über eine Doppeltrasse mit einer Kombination aus Wählverbindung über Festnetz und über Mobilfunk (GSM).
Übertragungseinrichtung (ÜE). Die Übertragungseinrichtung (ÜE) ist nach den Vorgaben der Branddirektion zu beschaffen. Die Montage der ÜE erfolgt bauseits grundsätzlich in einer Höhe von 1,40 m ± 20 cm über Oberkante Fertigfußboden. Die Aufschaltung der ÜE erfolgt durch das Sachgebiet Nachrichtentechnik und Gefahrenmeldeanlagen der Branddirektion in Anwesenheit des BMA-Errichters. Durch die Rückmeldung der ÜE wird ausschließlich - das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) - die Rundumkennleuchte / Blitzleuchte angesteuert. Die ÜE ist durch vorgenannte Fachfirmen bei der Wartung (also mindestens einmal jährlich) in Zusammenarbeit mit der Zentralen Leitstelle der Branddirektion auf Funktion zu Prüfen.
Übertragungseinrichtung (ÜE). 5. Beschilderung nach DIN 4066
Übertragungseinrichtung (ÜE). 4.1 Die Art der Übertragungseinrichtung wird vom Landratsamt festgelegt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.