Überversicherung, Doppelversicherung. 1. Die Versicherung darf nicht zu einer Bereicherung führen. Das heißt, auch wenn die Höchsthaftungssumme den Versicherungswert übersteigt (Überversicherung), müssen wir nicht mehr als die bedingungsgemäße Ersatzleistung erbringen. 2. Im Falle der Doppelversicherung gelten die §§ 59 und 60 VersVG.
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Samples: Haushaltversicherung, Haushaltversicherung, Eigenheimversicherung