Dauerhafter Datenträger-Definition

Dauerhafter Datenträger jedes Mittel - einschließlich E-Mail -, das den Verbraucher oder Unternehmer in die Lage versetzt, Daten, die an ihn persönlich gerichtet sind, so abzuspeichern, dass sie zukünftig herangezogen oder für einen Zeitraum, der dem Verwendungszweck der Daten entspricht, verwendet und unverändert vervielfältigt werden können;
Dauerhafter Datenträger. “: bezeichnet jedes Medium, das es dem Inhaber ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen derart zu speichern, dass er sie in der Folge für eine für die Zwecke der Informationen angemessene Dauer einsehen kann, und das die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht. Es wird in der Regel in Form einer PDF-Datei angezeigt.
Dauerhafter Datenträger jedes Mittel, das es dem Verbraucher oder Unternehmer ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen so zu speichern, dass sie in Zukunft eingesehen und unverändert reproduziert werden können;

More Definitions of Dauerhafter Datenträger

Dauerhafter Datenträger. “ ist jedes Medium, das es dem Empfänger er- möglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerich- tete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm wäh- rend eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und geeignet ist, die Erklärung unverändert wieder-zugeben (z.B. Ausdruck, Telefax, E-Mail). ▪ „Fernabsatzverträge“ sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbrau- cher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließ- lich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Ver- tragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. ▪ „Fernkommunikationsmittel“ sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden kön- nen, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Te- lemedien.
Dauerhafter Datenträger jedes Medium, das es dem Empfänger gestattet, an ihn persönlich ge- richtete Informationen derart zu speichern, dass er sie in der Folge für eine für die Zwecke der In- formationen angemessene Dauer einsehen kann, und das die unveränderte Wiedergabe der ge- speicherten Informationen ermöglicht.
Dauerhafter Datenträger jedes Medium, das a) es einem Versicherungsnehmer ermöglicht, persönlich an diesen Versicherungsnehmer gerichtete Informationen so zu speichern, dass diese während eines für den Informationszweck angemessenen Zeitraums abgerufen werden können, und b) das die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Daten ermöglicht.
Dauerhafter Datenträger bezeichnet jedes Instrument, das: (a) es dem Kunden ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen so zu speichern, dass sie für einen für die Zwecke der Informationen angemessenen Zeitraum zugänglich sind; und (b) die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht.
Dauerhafter Datenträger. Jedes Mittel, das es dem Lieferanten und dem Endkunden ermöglicht, die an sie gerichteten Informationen für einen zweckdienlichen Zeitraum angemessen aufzubewahren, um sie in Zukunft abrufen und identisch reproduzieren zu können. Zu solchen Datenträgern gehören beispielsweise papiergebundene Unterlagen, CD-ROMs, DVDs, Speicherkarten, Festplatten, E-Mail-Nachrichten. Switching: Nachfolge von Einspeiseverbrauchern am selben aktiven Übergabepunkt oder Zuweisung eines neuen oder zuvor deaktivierten Übergabepunktes an einen Einspeiseverbraucher. Terna: Gesellschaft Terna S.p.A., die als Betreiber des Stromübertragungssystems im Sinne von Art. 1, Absatz 1 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 79 vom 6. Xxxx 1999, Amtsblatt Nr. 75 vom 31. Xxxx 1999 tätig ist. TIQE: Einheitstext der Output-basierten Regulierung der Stromverteilungs- und Stromzählerdienste für den Regulierungszeitraum 2016-2023. TIV: Einheitstext der ARERA-Bestimmungen über die Erbringung der Stromanbieterdienste 301/2012/R/eel in geltender Fassung.
Dauerhafter Datenträger jedes Mittel, dass Ihnen oder uns ermöglicht, die künftige Beratung und unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen abrufen zu können;
Dauerhafter Datenträger jedes Medium, das a) es einem Versicherungsnehmer ermöglicht, persönlich an diesen Versicherungsnehmer gerichtete Informationen so zu speichern, dass diese während eines für den Informationszweck angemessenen Zeitraums abgerufen werden können, und b) das die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Daten ermöglicht.“ 4. In § 6 Abs. 3 wird nach der Wortfolge „die Vermittlung von“ die Wortfolge „Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen anderer Unternehmen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 bis Z 5, von“ eingefügt. 5. Nach § 6 Abs. 3 wird folgender Abs. 4 angefügt: