VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN Sample Clauses

VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN. 2.1 Der XXXXX trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass dieses Produkt die Spezifikationen und Anforderungen des KUNDEN erfüllt. 2.2 Dem KUNDEN wird insbesondere angeraten eine Sicherungskopie sämtlicher mit diesem Produkt gelieferter Software zu erstellen. 2.3 Der XXXXX trägt die alleinige Verantwortung für die korrekte Installation und Konfiguration dieses Produktes sowie für die vorschriftsmäßige Installation, Konfiguration, den Betrieb und die Kompatibilität mit dem Betriebssystem, unter dem das Produkt betrieben werden soll.
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VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN. Der Xxxxx ist für folgendes verantwortlich: (a) unverzügliche Meldung über Ausfälle; (b) Bereitstellung ausreichender Informationen, damit Ventiv die Umstände des gemeldeten Softwarefehlers oder den Fehler duplizieren kann, gemäß der Spezifikationen, so dass Ventiv den Fehler duplizieren kann, die Situation bewerten kann und/oder erforderliche oder angemessene Instanhaltungsarbeiten durchführen kann; (c) Bestimmung zweier (2) Mitarbeiter seines technischen Personals als alleinige Vertreter des Kunden, die Ventiv bei Instandhaltungsfragen kontaktieren („Kunden-Support- Ansprechpartner“); und (d) Durchführung von Verfahren zur Behebung von Ausfällen oder Fehlfunktionen innerhalb eines Support Type Support Descrip- tion Expectation Live Phone Support Hours available for live phone support Monday - Friday 8:00am – 6:00 pm (GMT) (After hours calls will rollover and be picked up by available Ventiv personnel) Emer- gency after- hours Support Emergenc y after normal Business Hours on- call support (24 hours a day, 7 days a week - Severity 1 issues only) 24x7x365 E-mail Support Ability to contact Support through e- mail Response will be end of next Business Day Self- Service Portal Online access to ticketing system to report an incident. Response will be end of next Business Day vertretbaren Zeitraums nach Erhalt solcher Verfahren (oder Bearbeitungen, Upgrades, Verbesserungen etc.) von Ventiv. nk holidays e live or gency for verity 1 e live or gency for verity 1
VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN. Der Xxxxx wird für Ventiv einen Bevollmächtigten als Ansprechpartner benennen, der autorisiert ist, den Kunden im Hinblick auf alle Belange dieses Vertrags zu vertreten und im Namen des Kunden sämtliche Zustimmungen zu erteilen sowie Anfragen zu stellen. Der Xxxxx ist auf eigene Kosten dafür verantwortlich, für seinen Zugang zum System zu xxxxxx. Der Xxxxx verpflichtet sich, alle ihm zugewiesenen Aufgaben wie im vorliegenden Vertrag, der SOW oder in Projektplänen beschrieben oder wie angemessenerweise von Ventiv gefordert, auszuführen und Ventiv die zur zeitgerechten und effektiven Durchführung der Leistungen erforderliche Unterstützung zu xxxxxxx. Kann Ventiv die in dem SOW oder in Projektplänen genannten Pflichten und Zeitpläne nicht einhalten und beruht dies auf einer Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung der im SOW, dem vorliegenden Vertrag oder anderweitig von Ventiv geforderten Verpflichtungen des Kunden, so stellt dies keine Verletzung dieses Vertrags von Ventiv dar. In diesem Fall werden alle im jeweiligen SOW oder Projektplänen aufgeführten Zeitpläne, Meilensteine und/oder Fristen angemessen angepasst. Ventiv ist berechtigt, dem Kunden eine angemessene Xxxxx zur Vornahme von Mitwirkungshandlungen zu setzen, nach deren erfolglosen Ablauf Ventiv den Vertrag kündigen kann, wenn Ventiv auf die Möglichkeit der Kündigung nochmals hingewiesen hat.
VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN a) Der Xxxxx muss das/die Produkt(e) gemäß den Richtlinien betreiben, die in den Spezifikationen und der Produktdokumentation, die der Produktverpackung beiliegen oder auf Anfrage erhältlich sind, beschrieben sind. Xx xxxx auch alle notwendigen laufenden Produktwartungs- und Sicherungsmaßnahmen durchführen, wie in den Produktspezifikationen, anderen Unterlagen oder von IB Lab empfohlen. Das/die Produkt(e) muss/müssen ordnungsgemäß und sorgfältig verwendet werden, um alle Bundes-, Xxxxxx-, lokalen und anderen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften in Bezug auf den Besitz und die Verwendung des Produkts einzuhalten. b) Der Xxxxx ist verpflichtet, IB Lab alle Unterlagen, Berichte oder Daten zur Verfügung zu stellen, die während der Untersuchung von Anomalien erforderlich sind. c) Der Xxxxx erklärt sich damit einverstanden, dass IB Lab innerhalb eines angemessenen Zeitraums zahlreiche Versuche unternimmt, um bestätigte Produktanomalien zu beheben. d) Der Xxxxx verpflichtet sich, das Produkt auf dem neuesten Stand zu halten und erklärt sich damit einverstanden, alle von IB Lab bereitgestellten neuen Versionen oder Releases zu installieren. Wenn IB Lab jedoch die Leistung der Produkte unter Verwendung des vorherigen Betriebssystems, der Softwareversionen oder der aktuellen Computerumgebungen nicht garantieren kann, verpflichtet sich der Xxxxx, die Software nach Bedarf zu aktualisieren und eine kompatible Computerumgebung bereitzustellen. e) Der Xxxxx erteilt IB Lab die Erlaubnis, alle neuen Software-Revisionen oder temporären Software-Patches für das Produkt zu installieren, die im Rahmen dieses Vertrags erforderlich sind. Wenn der Xxxxx xx versäumt oder sich xxxxxxx, erforderliche Updates zu installieren, ist IB Lab von Verpflichtungen befreit, die ohne diese Updates nicht erfüllt werden können, und der Xxxxx übernimmt alle mit einer solchen Weigerung verbundenen Risiken. f) Der Xxxxx verpflichtet sich, keine Urheberrechts-, Markenzeichen- oder andere Eigentumsrechtsvermerke zu löschen, nicht zu reproduzieren oder zu verändern, die auf oder in den Produkten oder Materialien erscheinen, die von oder im Namen von IB Lab und/oder den bereitgestellten Produkten Dritter hergestellt wurden. g) Der Xxxxx erklärt sich damit einverstanden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IB Lab keine Leistungsvergleichsergebnisse für die Produkte zu veröffentlichen. h) Der Xxxxx ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter, Vertreter, Endbenutzer und autorisierten Partner...

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  • VOETSTOOTS The PROPERTY is sold: 8.1. Voetstoots in accordance with the Sectional Plan and the participation quota endorsed thereon with the opening of the Sectional Title Register, or as they are endorsed already, and any amendments or adjustments thereto from time to time in accordance with the terms of the Act and without any warranties express or implied, the SELLER shall not be liable for any patent or latent defects. Should the extent of the Section or of the PROPERTY differ from that which is contained in the title deed or sectional plan or any amendment thereto, the SELLER shall not be liable for any shortfall or be entitled to any compensation for any surplus. 8.2. Subject to all the conditions and Regulations of the Act. 8.3. The PURCHASER acknowledges that this is not a construction contract and that he is purchasing a completed unit. The PURCHASER shall not have the right to interfere in any way with the building operations of the SELLER’S employees. He shall also have no right to retention. This Clause is also applicable in the case of the bank holding back any retention amount out of its own accord or on request of the PURCHASER. 8.4. The SELLER undertakes to erect the unit according to the general building standards as set by Financial Institutions. The unit is be registered with the NHBRC. 8.5. Should a dispute arise or be declared, such dispute shall be resolved by an Arbitrator appointed by the Developer. The costs in respect thereof shall be borne by the unsuccessful party. Pending the outcome of the dispute, the PURCHASER shall be obliged to pay the outstanding amount to the Conveyancers who shall hold it in trust.

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