Vertragsbedingungen Dritter-Definition

Vertragsbedingungen Dritter. Sie müssen bei der Nutzung Ihrer Anwendung die geltenden Vertragsbedingungen Dritter einhalten, beispielsweise dürfen Sie bei der Nutzung von VoIP und Ihrer lizenzierten Anwendung Ihren Servicevertrag für Funkdaten nicht verletzen.
Vertragsbedingungen Dritter. Sie müssen in der EULA angeben, dass der Endbenutzer bei der Verwendung Ihrer Anwendung die geltenden Vertragsbedingungen Dritter einhalten muss; wenn Sie z. B. eine VoIP-Anwendung haben, darf der Endbenutzer bei der Verwendung Ihrer Anwendung nicht gegen die Vereinbarung des Dritten über drahtlose Datendienste verstoßen.

Examples of Vertragsbedingungen Dritter in a sentence

  • Ziffer 1.6 der Vertragsbedingungen) Dritter (insbesondere Dienstleister für die Zusatzleistungen und Funktionen gemäß den jeweiligen Produktinformationen zum Kartenvertrag) zu bedienen.

  • Einige der Produkte der CST unterliegen Lizenzen zum geistigen Eigentum, Softwarelizenzen oder sonstigen Vertragsbedingungen Dritter, die der Kunde hier nicht findet („ergänzende Bedingungen“).

  • Wir sind berechtigt, uns zur Bewirkung der Zusatzleistungen und Funktionen nach Ziffer 12 der Vertragsbedingungen Dritter (insbesondere Dienstleister für die Zusatzleistungen und Funktionen gemäß den jeweiligen Produktinformationen zum Kartenvertrag) zu bedienen.

  • Diese Allgemeinen Verkaufs- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Vertrags- bedingungen) gelten für Lieferungen und Leistungen der ALTAVIA RS:Media GmbH (im Folgenden „RS“ genannt, sofern nicht die Regelungen des Softwareüberlassungs- und Softwarepflegevertrages, die Beratungs- und Dienstleistungsbedingungen oder die Vertragsbedingungen Dritter vorrangige Geltung im Rahmen der Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien haben.

  • Wir sind berechtigt, uns zur Bewirkung etwaiger Zusatzleistungen und Funktionen nach Ziffer 8 der Vertragsbedingungen Dritter (insbesondere Dienstleister für die Zusatzleistungen und Funktionen gemäß den jeweiligen aktuellen Informationsbroschüren) zu bedienen.

  • Ziffer 1.5 der Vertragsbedingungen) Dritter (insbesondere Dienstleister für die Zusatzleistungen und Funktionen gemäß der jeweiligen Pro- duktinformation zum Kartenvertrag) zu bedienen.

Related to Vertragsbedingungen Dritter

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Dienstleistungen, die gemäß Spezifizierung in der Besonderen Dienstanweisung/ im Leistungsverzeichnis von Securitas im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen sind.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Vertrag “ bezeichnet die vorliegenden Geschäftsbedingungen und den von SAP angenommenen Auftrag.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Bestellung Bestellung oder Auftrag des Kunden oder Annahme eines Angebots von Xxxxxxx über die Lieferung, Bereitstellung oder Erbringung von Waren, Software, Dokumentation und Dienstleistungen. Cyberangriff: Cyberangriffe, Eindringversuche, unbefugte Zugriffe durch Dritte und andere böswillige Aktivitäten. Dienstleistungen: Leistungen, zu deren Erbringung sich Xxxxxxx im Vertrag verpflichtet.

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.

  • Nutzer “ bezeichnet eine Person, die vom Auftraggeber Zugangsdaten für den Zugriff auf einen Schulungsservice erhält und die ein Mitarbeiter, Handlungsbevollmächtigter, Auftragnehmer oder Vertreter

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Produkte “ bezieht sich auf Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.

  • Dokumentation “ bezeichnet die technische und funktionale Dokumentation von SAP für den Cloud Service sowie ggf. Beschreibungen von Rollen- und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in der jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit dem Cloud Service verfügbar gemacht werden.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass

  • Software “ bezeichnet lizenzierte Kopien von Microsoft-Software, die in den Produktbestimmungen aufgeführt sind. Software umfasst keine Onlinedienste, kann aber Teil eines Onlinedienstes sein.