Haftung. 5.1 Die AEW tritt nur vermittelnd auf, um die Teilnahme an der Tour oder dem Wettkampf auf dem Weissensee zu ermöglichen. Die Teilnahme geschieht auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko der Teilnehmer.
5.2 Die AEW ist weder den Teilnehmern noch Dritten gegenüber haftbar für irgendeinen materiellen und/oder immateriellen Schaden und/oder irgendeine Körperverletzung, die sich aus der Teilnahme an den von der Stiftung organisierten Veranstaltungen ergeben, mit Ausnahme von Schaden und/oder Körperverletzungen, die durch Vorsatz und/oder an Vorsatz grenzende Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters oder ehrenamtlichen Helfers der AEW verursacht wurden.
5.3 Falls trotz des im zweiten Absatz dieses Artikels Bestimmten von einer Haftung der AEW für Schaden eines Teilnehmers ausgegangen werden muss, bleibt die Verpflichtung der AEW zur Erstattung des Schadens beschränkt auf höchstens den Betrag, den der Versicherer der AEW in Bezug auf den Schaden ausschüttet.
5.4 Der Teilnehmer muss ausreichend gegen das Risiko von Xxxxxxx, den er oder Angehörige, verursacht durch die Teilnahme an der Veranstaltung, aufgrund seines Todes, seiner Verletzung oder seiner Krankheit erleiden, versichert sein.
5.5 Der Teilnehmer erklärt, über die Tatsache informiert zu sein, dass die Teilnahme gute Gesundheit, sowohl psychisch als auch physisch, erfordert, und erklärt, dass er diese Voraussetzung erfüllt und dass er sich durch Training und anderweitig ausreichend auf die Veranstaltung vorbereitet haben wird. Die AEW rät dem Teilnehmer ausdrücklich und dringend, sich im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung sportmedizinisch untersuchen zu lassen und sich selbst mit ausreichend Schutzkleidung und anderer Schutzausrüstung auszustatten.
5.6 Der Teilnehmer schützt die AEW vor Schaden, den Dritten als Folge einer dem Teilnehmer zuzurechnenden Handlung oder Unterlassung in Bezug auf die Veranstaltung erleiden könnten. Der Teilnehmer muss ausreichend gegen das Haftungsrisiko für einen solchen genannten Schaden versichert sein.
5.7 Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sich die AEW für Sponsoren der Veranstaltung und die Gemeinde(n), in der/denen die Veranstaltung stattfindet, ausbedingt, dass eine Haftung dieser Sponsoren und Gemeinde(n) ebenso wie der AEW ausgeschlossen ist.
Haftung. 11.1 Remkes haftet nicht für Schäden des Käufers, es sei denn, der Käufer weist Vorsätzlichkeit, grobe Fahrlässigkeit und/oder Leichtfertigkeit eines Angehörigen der Geschäftsführung oder der Betriebsleitung von Remkes nach.
11.2 Unter Schaden ist in jedem Fall der Schaden zu verstehen, der sich aus dem haftungsbegründenden Ereignis (Vertragsverletzung) ergibt, der Auflösungsschaden, der Schaden aufgrund der Verletzung einer gesetzlichen Pflicht und der Schaden aufgrund einer unerlaubten Handlung.
11.3 Remkes haftet in keinem Fall für reinen Vermögensschaden, Personenschaden, Tod, entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz, entgangene Einsparungen, Arbeitskosten, Schaden durch Betriebsstagnation, Transportkosten, Zinskosten und Bußgelder, der/die dem Käufer, seinen Untergebenen und den vom oder durch den Käufer beschäftigten Personen entsteht/entstehen, ungeachtet dessen, wie dieser Schaden bezeichnet wird (direkter, indirekter, Folgeschaden).
11.4 Jegliche Haftung von Xxxxxx erlischt, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen und den Reklamationsfristen im Sinne von Artikel 10 (Prüfung und Mängelrüge) nicht nachgekommen ist.
11.5 Die kumulative (maximale) Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist in ihrer Gesamtheit nach Ermessen von Remkes ausdrücklich beschränkt:
a. auf den Ersatz der Waren, worauf sich die Reklamationen beziehen;
b. bis zur Höhe des von der Versicherung in dem betreffenden Fall gezahlten Betrags zuzüglich des Selbstbehalts von Remkes. Wird aus irgendeinem Grund im Rahmen der Versicherung keine Zahlung geleistet, so ist die Haftung für Schäden ausdrücklich auf den Rechnungswert der Waren beschränkt, an denen der Schaden festgestellt wurde. Die Haftung von Remkes für Schäden ist jederzeit auf maximal 50.000,00 € begrenzt. Eine weitergehende Haftung von Xxxxxx ist ausdrücklich ausgeschlossen.
11.6 Xxxxxx hat das Recht, den Schaden durch einen von ihr zu bestellenden unabhängigen Sachverständigen bewerten zu lassen.
11.7 Jede Schadensersatzklage muss bei sonstiger Verjährung spätestens 12 Monate nach Eintritt des Schadens bei dem zuständigen Gericht eingereicht werden, es sei denn, dass die Rechte auf der Grundlage geltender Verträge, Gesetze und Vorschriften früher erloschen sind.
11.8 Der Käufer stellt Xxxxxx von (allen Folgen) einer Haftung Dritter in Bezug auf die von Remkes an den Käufer gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen frei. Forderungen von Dritten werden daher von Xxxxxx nicht akzeptiert. Soweit Xxxxxx Dritte eingeschaltet ha...
Haftung. 17.1 EilandVerhuur übernimmt keine Haftung für Diebstahl (inklusive Diebstahl aus Schließfächern in derFerienhaus), Verlust oder Schäden von oder an Gegenständen oder Personen jeglicher Art, die während oder infolge des Aufenthalts in einem unseres Mietobjekts und/oder anderen Einrichtungen von EilandVerhuur entstehen.
17.2 EilandVerhuur haftet nicht für Störungen bei Dienstleistungen oder Mängel bei Dienstleistungen, die durch Dritte erbracht werden.
17.3 Sie haften für alle Verluste und/oder Schäden am Mietobjekt und/oder am Eigentum von EilandVerhuur, die während der Nutzung durch Sie und/oder andere Nutzer verursacht werden, ungeachtet dessen, ob dies als Folge einer Handlung oder einer Unterlassung durch Sie und/oder Dritte, die sich mit Ihrer Zustimmung auf dem Parkgelände befinden, geschieht. Dies gilt nicht für eine etwaige deliktische Haftung der Nutzer und/oder Dritter.
Haftung. 1) Lampenwelt is onbeperkt aansprakelijk in geval van opzet of grove schuld, voor schade aan leven, lichaam of gezondheid volgens de bepalingen van de Wet Productaansprakelijkheid en voor zover een door Lampenwelt aanvaarde garantie van toepassing is.
2) In geval van licht nalatige niet-nakoming van een voor het bereiken van het doel van de overeenkomst wezenlijke verplichting (hoofdverplichting) is de aansprakelijkheid van Lampenwelt beperkt tot de voorzienbare en voor de betreffende branche typische schade.
3) Lampenwelt aanvaardt geen verdere aansprakelijkheid.
4) Bovenstaande aansprakelijkheidsbeperking geldt ook voor de persoonlijke aansprakelijkheid van de werknemers, vertegenwoordigers en organen van Lampenwelt.
Haftung. 11.1 Sollte der Verkäufer aus irgendeinem Grund gegenüber dem Käufer haftbar sein, gilt Folgen- des:
a. Wenn der Schaden (i) durch irgendein Produkt verursacht wurde, das bei dem Verkäufer keinerlei Bearbeitung unterzogen wurde oder das der Verkäufer nach einem Rezept des Käufers produziert hat, (iii) oder aufgrund einer verpflichtenden staatlichen Maßnahme oder durch nicht in Rechnung gestellte Beratungs- und/oder andere Dienstleistungen verursacht wurde oder (iii) kein unmittelbarer Schaden im Sinne von Buchstabe c unten ist, ist der Verkäufer für diesen Schaden nicht haftbar.
b. Wenn der Schaden verursacht wurde durch (i) eine mangelhafte Bearbeitung oder Herstellung eines Produkts durch den Verkäufer, (ii) eine mangelhaft erbrachte Dienst- bzw. Werkleistung oder eine fehlerhafte Beratung des Verkäufers oder wenn der in Buchstabe a aufgeführte Haftungsaus- schluss nicht greift, ist die Haftung des Verkäufers beschränkt auf den in Rechnung gestellten Be- trag, maximal jedoch auf € 45.000,-- (fünfundvierzigtausend Euro).
c. Unter unmittelbaren Schäden werden Schäden verstanden, die auf die bestimmungsgemäße Ver- wendung des Produkts zurückzuführen sind.
d. Die gemeinsamen Ersatzansprüche mehrerer Vertragsparteien aufgrund von Schäden im Sinne von Buchstabe b dieses Artikels, die ein und dieselbe Ursache haben, sind beschränkt auf maximal das Fünffache von € 45.000,--, wobei der anteilige Anspruch jedes einzelnen Anspruchsberechtigten unter Anwendung der Bestimmungen in Buchstabe b zu ermitteln ist.
11.2 Die Schadenersatzverpflichtung ist unter allen Umständen und in jedem Fall beschränkt auf den Betrag, der im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Verkäufers im konkreten Fall ausgezahlt wird, zuzüglich der Selbstbeteiligung, die gemäß dem geltenden Versicherungsvertrag gegebenen- falls zu Lasten des Verkäufers geht.
Haftung. 9.1 Der Verkäufer haftet nicht für Sach oder Personenschaden, direkt oder indirekt, die durch von ihm gelieferte Güter, durch sein Personal oder dem Spediteur verursacht werden, es sei denn, dass Mutwille oder starke Nachlässigkeit des Verkäufers vorliegt.
9.2 Unverringert der Bestimmungen aus Art. 9.1 und 8.5 haftet der Verkäufer ausschliesslich für das Gutschreiben und rückzahlen über, bzw. des vom Käufer im Rahmen des Abkommens bezahlten Betrages.
9.3 Der Käufer schützt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter.
Haftung. Der Auftraggeber haftet Van Kralingen gegenüber für Schäden infolge der (Art der) Objekte und deren Verpackung. Ferner haftet der Auftraggeber Xxx Xxxxxxxxx gegenüber für die Unrichtigkeit, Ungenauigkeit, Unvollständigkeit und/oder verspätete Übermittlung von Anweisungen und Daten, die nicht erfolgte oder nicht (rechtzeitige) Zurverfügungstellung der Objekte und/oder Dokumente zur vereinbarten Zeit und Stelle sowie für Schäden infolge der allgemeinen Schuld oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers, seiner Untergebenen und/oder der von ihm hinzugezogenen oder für ihn tätigen Dritten.
Haftung. 1. Der Lieferant haftet für Schäden, die dem Auftraggeber entstehen und die auf ein dem Lieferanten zuzurechnendes Versäumnis bei der Erfüllung des Vertrages zurückzuführen sind. Es kommen jedoch ausschließlich solche Schäden für eine Vergütung in Betracht, für die der Lieferant versichert ist bzw. vernünftigerweise hätte versichert sein müssen - hinsichtlich der Art des Unternehmens des Lieferanten und des Marktes, auf dem er operiert - und nur bis zu dem Betrag, der vom Versicherer im jeweiligen Falle ausgezahlt wird.
2. Nicht vergütet werden folgende Schäden:
(a) Vermögensschäden wie - jedoch nicht darauf beschränkt - Betriebsschäden, Folgeschäden, Verzögerungsschäden, Gewinneinbußen, Umsatzeinbußen, entgangene Einsparungen, verminderter Goodwill, Rufschäden, Schäden bezüglich Kosten im Zusammenhang mit Unterbrechung oder Stillstand des Unternehmens des Auftraggebers (oder eines Teiles davon) und/oder andere indirekte Schäden;
(b) Schäden, die durch die Handlungsweise oder Unterlassung des Auftraggebers und/oder Dritten im Widerspruch zu den vom Lieferanten gegebenen Instruktionen bzw. im Widerspruch zum Vertrag und/oder den vorliegenden Lieferbedingungen auftreten;
(c) Schäden als unmittelbare Folge von oder im Auftrag des Auftraggebers dem Lieferanten erteilten fehlerhaften, unvollständigen und/oder untauglichen Informationen;
(d) Schaden infolge von oder im Zusammenhang mit Cyberkriminalität (Computerkriminalität), die gegen den Lieferanten begangen wurde oder deren Opfer er geworden ist, wenn der Lieferant für diesen Schaden haftet, wobei unter Schaden unter anderem Schäden verstanden werden, welche die Folge sind von oder im Zusammenhang stehen mit dem Eindringen in Datenverarbeitungssysteme (Computer-Hacking) (Artikel 138ab niederl. Strafgesetzbuch), der Behinderung des Zugriffs auf oder der Nutzung von Datenverarbeitungssystemen (Artikel 138b niederl. Strafgesetzbuch), der Zerstörung, Beschädigung oder Unbrauchbarmachung von Datenverarbeitungssystemen oder von Datenverarbeitungssystemen für die Telekommunikation, der Herbeiführung einer Störung des Ablaufs oder der Funktionsweise solcher Datenverarbeitungssysteme oder der Vereitlung einer für dieses System getroffenen Sicherheitsvorkehrung (Artikel 161-sexies und 161-septies niederl. Strafgesetzbuch), sowie der widerrechtlichen Änderung, Löschung oder Unbrauchbarmachung oder der Unzugänglichmachung von Daten oder der Hinzufügung von Daten und/oder die Verfügbarmachung oder Verbreitung von Daten, ...
Haftung. 1. Wenn Ronell haftbar sein sollte, ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung geregelte Maß beschränkt.
2. Ronell haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass Ronell sich auf unrichtige und/oder unvollständige Informationen verlassen hat, die vom oder im Namen des Kunden erteilt wurden.
3. Die Haftung von Ronell ist in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, der von seinem Versicherer in dem betreffenden Fall gezahlt wird.
4. Wenn der Versicherer nicht oder nicht ausreichend zahlt, beschränkt sich die Haftung von Ronell auf maximal den doppelten Rechnungswert des Auftrags/Auftrags, zumindest auf den Teil des Auftrags/Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht.
5. Ronell haftet nur für direkte Schäden.
6. Als direkter Schaden gelten nur die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, sofern sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht, alle angemessenen Kosten, die entstanden sind, um die mangelhafte Leistung von Ronell in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen, sofern sie Ronell angelastet werden können, und angemessene Kosten, die entstanden sind, um Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen, sofern die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser allgemeinen Bedingungen geführt haben. Ronell haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen oder immateriellen Schäden.
7. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Ronell oder seinen leitenden Angestellten zurückzuführen ist.
Haftung. 1.Greenchalets B.V. übernimmt keine Haftung für:
a. Diebstahl, Verlust oder Schäden jeglicher Art während oder infolge eines Aufenthaltes in einer unserer Wohnungen.
b. Den Defekt oder das Auβer-Funktion-Geraten von technischen Anlagen in den Wohnungen, vorübergehenden Ausfall oder Störungen der Wasser- und/oder Energieversorgung in der und um die Ferienwohnung, nicht im Voraus angekündigte Straβen- und Bauarbeiten um die Ferienwohnung herum.
c. Die nicht oder nur teilweise Ausführung des Mietvertrags im Falle von höherer Gewalt. Hierunter wird auch der Fall verstanden, dass die vom Eigentümer eingesetzten Dienstleister, von denen Greenchalets B.V. abhängig ist, säumig bleiben.
d. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer auf seiner Website oder in anderen Bekanntmachungen. 2.Für Unfälle im oder um das Haus können Greenchalets B.V., der Verwalter oder der Eigentümer nicht haftbar gemacht werden. 3.Der Mieter haftet solidarisch für sämtliche Verluste und Schäden an der Mietsache und Inventar davon, ungeachtet dessen, ob dies die Folge von Handlungen oder Unterlassungen des Mieters oder von Dritten ist, die sich mit Zustimmung des Mieters im Mietobjekt befinden. 4.Bei unsachgemäβer Nutzung bzw. Hinterlassen des Mietobjektes können die hierdurch entstandenen zusätzlichen Kosten an den Mieter weitergegeben werden. Artikel 11: Reklamationen. 1.Trotz der Bemühungen von Greenchalets B.V. könnten Sie der Meinung sein, dass Sie eine berechtigte Reklamation bezüglich der gemieteten Ferienwohnung haben. Damit Ihnen Ihre eventuellen Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückerstattung erhalten bleiben, müssen Sie Greenchalets B.V. jederzeit die Gelegenheit bieten, eine passende Lösung für die Reklamation zu finden. 2.Wenn für die festgestellte Reklamation nicht an Ort und Stelle mit dem Verwalter eine Lösung gefunden werden kann, sollten Sie so schnell wie möglich Kontakt mit Greenchalets B.V. aufnehmen. Greenchalets B.V. wird sich bemühen, insoweit dies innerhalb seiner Möglichkeiten liegt, die Reklamation zur Zufriedenheit des Mieters zu behandeln. 3.Sollte die Reklamation nicht an Ort und Stelle zufriedenstellend behandelt werden können, muss diese spätestens innerhalb 4 Wochen nach Rückkehr in die Niederlande erneut schriftlich/per E-Mail und begründet bei Greenchalets B.V. eingereicht werden. Auf alle Konflikte mit Greenchalets B.V. findet niederländisches Recht seine Anwendung. Article 1: général
1. Les conditions générales suivantes s'appliquent à toutes les réservation...