Änderung des Treuhandvertrags Musterklauseln

Änderung des Treuhandvertrags. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich in dem Treuhandvertrag das Recht vor, die Treuhandbedingungen zu ändern. Ferner ist es ihr gemäss dem Treuhandvertrag möglich, den OGAW ganz aufzulösen, oder ihn mit einem anderen OGAW zu verschmelzen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann.
Änderung des Treuhandvertrags. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich in dem Treuhandvertrag das Recht vor, die Treuhandbedingungen zu ändern. Ferner ist es ihr gemäss dem Treuhandvertrag möglich, den Teilfonds ganz aufzulösen, oder ihn mit einem anderen Teilfonds zu verschmelzen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann.
Änderung des Treuhandvertrags. Der AIFM behält sich in dem Treuhandvertrag das Recht vor, die Treuhandbedingungen zu ändern. Ferner ist es ihm gemäss dem Treuhandvertrag möglich, den AIF ganz aufzulösen, oder ihn mit einem anderen AIF zu verschmelzen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann.
Änderung des Treuhandvertrags. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich in dem Treuhandvertrag das Recht vor, die Treuhandbedingun- gen zu ändern. Ferner ist es ihr gemäss dem Treuhandvertrag möglich, den Teilfonds ganz aufzulösen, oder ihn mit einem anderen Teilfonds zu verschmelzen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann.