Örtliche Verhältnisse Musterklauseln

Örtliche Verhältnisse. Mit der Einreichung des Angebots bestätigt der Bieter, dass er alle örtlichen Gegebenheiten, insbesondere die Beschaffenheit des Aufstellungs- bzw Lieferorts, die Zufahrtsmöglichkeiten und alle sonstigen für die Leistungserbringung maßgeblichen Umstände festgestellt und in der Preisbildung berücksichtigt sowie die für das Angebot erforderlichen Unterlagen eingehend geprüft hat; Nachforderungen aufgrund solcher Umstände sind ausgeschlossen.
Örtliche Verhältnisse. 8.1 Vor Angebotslegung hat sich der VERTRAGSPARTNER von den örtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Verhältnissen vor Ort zu überzeugen und Einsicht in die Pläne zu nehmen. Bei Unklarheiten ist das Einvernehmen mit SWAROVSKI herzustellen. Nach Angebotsabgabe gemachte Einwendungen aus Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse sind ausgeschlossen, ebenso wie Nachforderungen aus Unkenntnis der Sachlage. 8.2 Bei Anschluss an die Infrastruktureinrichtungen bei SWAROVSKI ist die Richtlinie Infrastruktureinrichtungen in der gültigen Fassung einzuhalten. Die SWAROVSKI Hausordnung ist vom VERTRAGSPARTNER sowie dessen Mitarbeitern, Hilfskräften, Beauftragten sowie Subunternehmen unbedingt einzuhalten.
Örtliche Verhältnisse. (a) Über die örtlichen Verhältnisse hat sich der AN an Ort und Stelle unterrichtet und diese bei der Preisbildung berücksichtigt. (b) Wasser, Elektrizität und andere Anschlüsse werden nicht durch den AG gestellt. (c) Soweit der vorgefundene Zustand dem Verwendungszweck des AN’s nicht entspricht, ist es seine Sache, ihn auf eigene Kosten entsprechend seinen Anforderungen herzurichten und den Ursprungszustand wiederherzustellen. Dies gilt nicht für nach Angebotsabgabe eintretende Veränderungen des Zustandes, die aus dem Risikobereich des AG resultieren. (d) Soweit der AN weitere Flächen als Lager- und Arbeitsplätze, Zufahrtswege und dgl. und weitere Aufenthaltsräume braucht, so ist es seine Sache, sie zu beschaffen; Beschaffung und Vorhaltung solcher Flächen werden durch die Vertragspreise mit abgegolten.
Örtliche Verhältnisse. Sind als Folge der Bauarbeiten an baulichen Anlagen Schäden zu erwarten, so hat der Auftragnehmer im Benehmen mit dem Eigentümer und dem Auftraggeber vorsorglich den Zustand dieser Anlagen aufzunehmen.
Örtliche Verhältnisse. (...) 2.3.1. Im Bereich der Betriebsführung der DB Netz AG gilt die Streckenklasse A (zulässige Achslast 16t, zulässiges Fahrzeuggewicht je Längeneinheit 5 t/m). Im Bereich der Betriebs- führung der SŽ gilt die Streckenklasse C3 (zulässige Achslast 20 t, zulässiges Fahrzeug- gewicht je Längeneinheit 7,2 t/m). Für grenzüberschreitende Zugfahrten gilt die Strecken- klasse A (zulässige Achslast 16 t, zulässiges Fahrzeuggewicht je Längeneinheit 5 t/m).
Örtliche Verhältnisse. Local circumstances Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich ausreichend über die örtlichen Verhältnisse sowie über öffentlich-rechtliche Fragen (ggf. bestehende gesetzliche Rahmenbedingungen oder behördliche Auflagen, die die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten betreffen), soweit dies zur Erbringung seiner Lieferung/Leistung erforderlich ist, zu informieren. Er wird den Beginn der Lieferung/Leistung sowie sämtliche weitere die Lieferung/Leistung betreffende Termine, insbesondere die Anlieferung mit dem Beauftragten des Auftraggebers abstimmen. Die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. The contractor is obliged to gather sufficient information about the local circumstances and about matters of public law (possible legal framework conditions or official decrees that concern the fulfilment of his contractual obligations), to the extent that this is required for his service. He will coordinate the beginning of the service and all further deadlines concerning the service with the Principal’s representative. Costs arising from the non-compliance with this obligation will be borne by the contractor.

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  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Zusätzliche Vereinbarungen Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Technische Voraussetzungen Für die Nutzung des Online-Banking benötigt der Kunde einen Internetzugang. Dieser Zugang wird nicht von der ebase bereitgestellt. Die ebase ist für techni- sche Störungen des Internetzugangs nicht verantwortlich und übernimmt hierfür keine Gewährleistung oder Haftung.

  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nach- weis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Zusammenfassung Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A – E gegliedert und nummeriert (A.1 – E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, ist die Nummerierung zum Teil nicht durchgängig und es kann zu Lücken kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punkts keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung der Schlüsselinformation und den Hinweis "Nicht anwendbar".