Lager- und Arbeitsplätze Musterklauseln

Lager- und Arbeitsplätze. Werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt.
Lager- und Arbeitsplätze. Vom Auftraggeber werden keine Lager- und Arbeitsplätze sowie Baustelleneinrichtungen zur Verfügung gestellt, sie sind vom AN in eigener Verantwortung zu beschaffen. Von sämtlichen in Anspruch genommenen Flächen sind vom AN dem AG am Schluss der Baumaßnahme unaufgefordert Freistellungserklärungen der Eigentümer oder Pächter vorzule- gen. Der Lager- und Arbeitsplatz für die Baustelleneinrichtung ist mit der Unteren Naturschutzbehör- de abzustimmen und genehmigen zu lassen, damit zu schützende Flora und Fauna nicht beein- trächtigt werden. Ein Nachweis ist dem AG vorzulegen. Vor dem Anlegen von Lager- und Arbeitsplätzen außerhalb der durch den AG vorgegebenen Baufeldgrenzen ist durch den AN eine Nutzungsgenehmigung der Eigentümer/Pächter und der zuständigen Naturschutzbehörde vorzulegen. Es ist eine Fläche für die vorläufige Lagerung von Ausbaustoffen vorzusehen, auf dem das Material bis zum Vorliegen von Untersuchungsergebnissen zur richtigen Zuordnung der Abfälle verbleiben kann. Befindet sich das Zwischenlager nicht im unmittelbaren Ausbaubereich, ist die Örtlichkeit des Zwischenlagers der BÜ anzuzeigen.
Lager- und Arbeitsplätze. 11.12 Storage and work places
Lager- und Arbeitsplätze. Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten.
Lager- und Arbeitsplätze. 4.2.2 Vorhandene Anschlüsse für Wasser und Energie. Die Kosten für den Verbrauch und den Messer oder Zähler trägt der AN, mehrere AN tragen sie anteilig.
Lager- und Arbeitsplätze. Der AN darf nur die ihm von EXYTE ausdrücklich zugewiesenen Lager- und Arbeitsplätze benutzen.
Lager- und Arbeitsplätze