Übergabe und Installation Musterklauseln

Übergabe und Installation. 8.1 Die Übergabe der Hardware (inkl. dazugehörige Betriebs- software) erfolgt gegen Unterzeichnung des Lieferscheines durch eine von der Käuferin bezeichnete Person am Erfüllungs- ort. 8.2 Die Verkäuferin übernimmt auf Verlangen der Käuferin und gegen separate Vergütung die Installation der Hardware (inkl. da- zugehörige Betriebssoftware). Allfällige Mitwirkungspflichten/Ob- liegenheiten der Käuferin werden in der Vertragsurkunde ab- schliessend vereinbart.
Übergabe und Installation. 2.1 Die Übergabe des Produktes gilt mit der Unterzeichnung des Lieferscheines durch den von SIX bezeichneten Empfänger am Erfüllungsort als erfolgt. 2.2 Die Firma übernimmt auf Verlangen von SIX die Installation der Hardware (inkl. dazugehörige Betriebssoftware).
Übergabe und Installation. Nexgen übergibt dem Kunden die Software auf einem geeigneten Datenträger, bzw. stellt diese in elektronischer Form zur Verfügung. Die Installation der Software ist als zusätzliche Dienstleistung separat unter Vertrag zu nehmen.
Übergabe und Installation. (1) Nexgen übergibt dem Kunden die Software von Drittlieferanten auf dem vom Hersteller an Nexgen abgegebenen Datenträger. (2) Die Installation der Software ist vom Softwarekaufvertrag nicht erfasst und stellt eine zusätzlich zu vergütende Dienstleistung dar, für die ein gesonderter Vertrag abzuschließen ist.
Übergabe und Installation. 1. Die Lieferung der econ Hard- und Software erfolgt an die in der Auftragsbestätigung angegebene Anschrift des Kunden. 2. Die econ Software wird dem Kunden auf einem Datenträger zusammen mit dem Lizenzschlüssel überlassen. 3. Die Aufstellung und Inbetriebnahme der econ Hardware sowie die Installation und Inbetriebnahme der econ Software erfolgt durch den Kunden. 4. Eine Einweisung und/oder Schulung zur Nutzung der econ Software kann vom Kunden gegen eine gesonderte Vergütung beauftragt werden. 5. Eine Installation bzw. Inbetriebnahme der econ Hardware kann vom Kunden gegen eine gesonderte Vergütung beauftragt werden. econ kann sich für die Erfüllung ihrer Subdienstleister bedienen, dies gilt auch für vereinbarte Effizienzberatungsangebote oder gesonderte Schulungsangebote.
Übergabe und Installation. Mycomp IT-Services GmbH übergibt dem Kunden die Software von Drittlieferanten auf dem vom Hersteller an Mycomp IT-Services GmbH abgegebenen Daten- xxxxxx. Eine Dokumentation wird nur abgegeben, wenn diese vom Hersteller zur Verfügung gestellt wird. Die Installation der Software ist als zusätzliche Dienstleistung separat unter Vertrag zu nehmen.
Übergabe und Installation. HEAD IT Solutions AG übergibt dem Kunden die Software auf einem geeigneten Datenträ- ger, beziehungsweise stellt diese in elektronischer Form zur Verfügung. Eine Dokumenta- tion wird nur abgegeben, wenn diese von HEAD IT Solutions AG standardmässig zur Ver- fügung gestellt wird. Die Installation der Software ist als zusätzliche Dienstleistung sepa- rat unter Vertrag zu nehmen.
Übergabe und Installation. Die Übergabe der Hardware erfolgt gegen Unterzeichnung des Lieferscheins am Erfüllungsort. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort der Installationsort der Hardware. Auf Wunsch des Kunden und gegen separate Entschädigung übernimmt PT die Installation der Hardware.
Übergabe und Installation. Wieland übergibt dem Kunden die Software von Drittlieferanten auf dem vom Hersteller an Wieland abgegebenen Datenträger oder online. Eine Dokumentation wird nur abgegeben, wenn diese vom Hersteller zur Verfügung gestellt wird. Die Installation der Software ist als zusätzliche Dienstleistung separat unter Vertrag zu nehmen.
Übergabe und Installation. 3.1. Der Lizenzgeber übergibt dem Lizenznehmer die für die Ausübung der gewährten Nutzungs- rechte erforderlichen Vervielfältigungstücke des Lizenzgegenstandes in maschinenlesbarer Form auf einem Datenträger oder durch Bereitstellung einer elektronischen Datenfernverbin- dung (Download). Die Dokumentation erhält der Lizenznehmer in elektronischer Form. 3.2. Der Lizenznehmer installiert den Lizenzgegenstand selbst, sofern nicht die Installation expli- zit als Leistung des Lizenzgebers mit vereinbart worden ist. Er hat die hierfür erforderliche Systemumgebung auf eigene Verantwortung bereit zu stellen. Der Lizenznehmer informiert den Lizenzgeber über Installationsort und Anzahl der durchgeführten Kopien des Lizenzge- genstandes.